Darf ein Restaurant eine Geldbuße erteilen, weil man nicht aufgegessen hat?
Hi, ein Restaurant in meiner Stadt hat nun eine Geldbuße in Höhe 3€ eingeführt für jeden Teller, der nicht aufgegessen wird. Das ganze bezieht sich nur auf das Buffet-Angebot.
Grund dafür ist, dass die Gäste sich angeblich oft überschätzen, ihre Teller zu voll laden und somit viel Essen weggeschmissen wird. Das soll dadurch verhindert werden, eigentlich ein löblicher Gedanke.
Jedoch irgendwie auch ziemlich kundenunfreundlich. Mir kommen da auch viele Fragen auf. 1. Dürfen die das überhaupt? In den Karten wird darauf hingewiesen. 2. Ab wann ist ein Teller so voll, dass Strafe gezahlt werden muss? Ab einem Salatblatt oder 5 Reiskörnern? Das steht leider nirgendwo geschrieben. 3. Was, wenn es mir einfach nicht schmeckt und ich deswegen etwas liegen lasse?
Für die Antworten werde ich mich wahrscheinlich an das Restaurant direkt wenden müssen, aber ob es erlaubt ist wissen bestimmt auch hier einige. Außerdem frage ich mich, wie ihr dazu steht?
9 Antworten
Klar dürfen sie das :) sie dürften dir auch einen Apfel für 20€ verkaufen, würdest du natürlich nicht kaufen (hoffentlich) aber ist ja deren Sache, wie sie ihre Preise und so weiter gestalten ;)
In dem Fall finde ich das sogar wirklich sinnvoll, obwohl ich 3€ ein wenig zu hoch finde ..
Ja, wenn das Restaurant in seinen Nutzungsbedingungen jeden Gast bereits an der Eingangstüre schriftlich gut sichtbar auf solche möglichen Zuschläge für Teilnehmer am offenen Buffet ( all you can eat / no Limit for what you take & eat ) hinweist, sehe ich darin keinerlei Problem auf ordentlich privatwirtschaftlich ausformulierte Geschäftsbedingungen gut sichtbar und leicht verständlich bereits am Eingang.
Unter richtiger Einladung / Werbung für ein Event könnten die sogar ggf. gleich vorab limitieren, wie oft Du was probieren und in welchen Mengen nachholen darfst.
Wichtig ist nur die von vornherein eindeutige und gut sichtbare Kenntnisgabe der Offerte bei solchen Events.
Ein Restaurant kann keine Geldbußen verhängen.
Sie können aber erhöhte Entgelte oder Servicepauschalen verlangen, wenn die Teller nicht leer sind.
1. Ja. Sie dürfen.
2. Kommt drauf an.
3. Kommt drauf an.
Falls die Sache je vor den Zivilrichter kommt, wird er die "Buße" grundsätzlich bejahen.
Für 2. würde er entscheiden, dass es durchaus einen üblichen Rest geben kann. Aus dem vollen Bauch heraus schätze ich, dass es irgendwo beim Drittel eines Teller liegen wird.
Für 3. würde er es wohl von der Größe der aufgehäuften Portion abhängig machen, denn von einem mündigen Bürger kann erwartet werden, dass er bei unbekanntem Essen erst mal kleine Portionen nimmt um zu probieren.
Wenn all-you-can-eat 12euro kostet, warum soll das all-you-did-not-eat nicht nochmal 3euro extra kosten?
Völlig okay.
Hallo,
dürfen dürfen sie schon, schließlich leben wir in einer freien Marktwirtschaft.
Daher ist auch die Frage ob sie sich damit wirklich einen guten Dienst erweisen.
Denn niemand muss dort essen...........:-)
Wir leben hier in einem.....:-)
Denn du hast die freie Wahl, wo du dein Mittagessen einnimmst, von daher erübrigt es sich nach salvatorischen Klauseln zu suchen.
Man geht dort einfach nicht mehr hin und gut ist.
In welchem Land gibt es eine freie Marktwirtschaft? Ich kenne keins.
Es kann durchaus vorkommen, dass ein Passus in einem Vertrag ungültig ist. Schonmal was von der Salvatorischen Klausel gehört?