Darf ein Hotelbesitzer in vermietete Zimmer gehen?
Mir ist natürlich klar das jedes Hotel Zimmermädchen hat und ich weiß auch dass die immer nur dann putzen können wenn der Gast nicht im Zimmer ist. Allerdings würde es mich mal interessieren, ob ein Hotelbesitzer oder eine von ihm beauftragte Person einfach ins Zimmer gehen DARF wenn der Gast nicht anwesend ist. Denn eigentlich hat der Gast einen Mietvertrag auf Zeit abgeschlossen, oder sehe ich das falsch? Oder muss der Gast es ausdrücklich verbieten...?!?!
9 Antworten
Nein, es ist kein Mietvertrag auf Zeit. Es ist eine Spezialform, nämlich ein Beherbergungsvertrag. Und hier verliert der Hotelbesitzer nicht das Hausrecht über das vermietete Zimmer, auch wenn ansonsten vor Allem die Regelungen für Mietverhältnisse Anwendung finden.
Natürlich darf er das.Der gast ist ja in dieses Hotel gezogen weil er auch Vertrauen zum Hotelier und Personal hat!Darf natürlich auch nicht enttäuscht werden!!!
Er darf mit Begründung in ein Gästezimmer gehen. Wenn zb. der Gast mehrtägig verschollen ist und die rote Karte an der Türe hängt, wenn seltsames aus dem Zimmer dringt (Geräusche, Geruch etc.) oder auch wenn bei einem heftigen Sturm von außen Sichtbar die Terassentüre offen ist und die Einrichtung schaden nehmen kann.
Auch Gäste die mehrtägig keine Reinigung des Zimmers wünschen können kontrolliert werden zur gewährleistung des ordentlichen Zustandes. Daher können Gäste es verbitten das Bett gemacht zu bekommen, Anspruch darauf haben sie nicht da ja nach einigen Tagen des nicht reinigens entsprechend die Abnutzung/ Verschmutzung höher ist. Familie mit 2 kids und Bernhardiner nach 7 Tagen ohne Reinigung...viel Spass, das freut das HSK^^
Ebenfalls MUSS man ins Zimemr gehen wenn ein Gast nicht auf den Weckruf reagiert - dann sogar soweit das er per Schütteln geweckt wird da das Hotel im Falle von Schäden die durch das verschlafen trotz Weckauftrag entstehen (zb. Flug verpasst)voll haftet.
In der Regel ist es so das nur Gäste bei denen etwas im Argen liegt Probleme machen wenn ihr Zimmer betreten wurde. So ist es zumindest bei mir die letzten 12 Jahren im Beruf ;o)
Deine Antwort ist soweit super, aber dass:
Zitat: dann sogar soweit das er per Schütteln geweckt wird da das Hotel im Falle von Schäden die durch das verschlafen trotz Weckauftrag entstehen (zb. Flug verpasst)voll haftet.
ist totaler mist!!
Er darf aber sonst niemand z.B. Ein Kontolleur der GEZ darf das Zimmer nicht betreten selbst wenn er vermutet das dort ein fernseher steht.Auch eine Nachkontrolle der Klassifizierung darf nicht stattfinden wenn das Zimmer belegt ist.Aber ich darf dem gast ein Blümchen oder eine flasche Wasser hinstellen und das Zimmer überprüfen ob Ordentlich gereinigt ist.Wir hatten mal eine bekannte Schauspielerin und eine ganze Filmcrew bei uns da durfte nur meine Frau die zimmer betreten und auch selber saubermachen.Aber das geht nach Absprache.
Ich sehe es so. Der Hotelbesitzer hat grundsätzlich Zutritt zum Zimmer. Es könnte ja auch sein, dass er kontrollieren will, ob die Zimmermädchen sauber gearbeiter haben. Was er natürlich nicht darf, in Koffer etc. zu wühlen. Oder wissen Andere es besser?