Kann man bei falscher Reservierung wieder gehen und bekommt man bei vergessener Reservierung Schadenersatz?

6 Antworten

Ich bin mir zwar nicht sicher aber ich nehme mal an, dass eine Reservierung kein verbindlicher Vertrag ist.

Sollte meine Annahme korrekt sein, dann kann man im ersten Fall problemlos das Restaurant verlassen. Wir haben schon mal mit 8 Leuten ein Restaurant sofort wieder verlassen, weil uns ein Tisch im Nebenraum zugewiesen wurde indem auch gerade ein Verein mit 20 Leuten saß und uns der Lärmpegel störte.

Im zweiten Fall kann man entsprechend keine Kosten geltend machen.

Persönliche Meinung unabhängig der Gesetzeslage: Wir sind alles nur Menschen und machen Fehler, würde man bei jedem Fehler gleich klagen und vor Gericht ziehen, dann gäbe es irgendwann keine Restaurants mehr (und auch andere Einrichtungen würden Pleite gehen) weil ständig geklagt wird:

Cola kam mit Eis, obwohl ohne Eis bestellt wurde

Tisch war im Restaurant, obwohl Terrasse reserviert wurde

Seife in der Toilette war alle

Kein Kinderstuhl verfügbar

Es gab keine Schweinelende

Im Radio lief Helene Fischer

...

Das hätte kein Ende.

Shit happens

Franz577 
Beitragsersteller
 15.01.2018, 09:39

Da hast du schon recht, Fehler können immer passieren.

Aber man muß dann natürlich auch dafür gerade stehen, denn ein Lokal, in dem zu häufig zu viele Fehler passieren, kann irgendwann mal dicht machen.

Und mit "dafür geradestehen" meine ich eigentlich nur, daß dann auch seitens des Lokals akzeptiert wird, wenn ein Gast wieder geht oder er auch nicht bezahlt, was nicht bestellt wurde (eigentlich ganz normal).

Und umgekehrt muss das Lokal dann ebenso tolerant sein, wenn einem Gast mal ein Fehler passieren sollte und er z.B. vergisst, eine Reservierung abzusagen.

AlexausBue  15.01.2018, 09:45
@Franz577

Das sehe ich auch so wie Du. Es ist das gute Recht des Gastes:

-wenig oder gar kein Trinkgeld zu geben

-nie wieder zu kommen

-negative Bewertungen im Internet über den Service des Lokals zu verfassen

-Freunden und Bekannten abzuraten, dort zu Essen.

Fahrtkosten einfordern würde mir nur zu weit gehen. Bei dem Rest sind wir gleicher Meinung.

Franz577 
Beitragsersteller
 15.01.2018, 10:03
@AlexausBue

Und es ist auch das gute Recht eines Gastes, nicht für etwas zu bezahlen, das er nicht bestellt hat.

Das mit den Fahrtkosten wäre sicher in vielen Fällen übertrieben, aber angenommen, es handelt sich um ein ganz spezielles Lokal, wegen dem man auch eine weitere Anreise auf sich nimmt, dann könnte ich das durchaus verstehen und es wäre zumindest eine sehr versöhnliche Geste, wenn einem das Lokal dann zur Entschuldigung zumindest eine Gutschrift im eigenen Haus anbieten würde.

AlexausBue  15.01.2018, 10:37
@Franz577

Wie gesagt, eine versöhnliche Geste wäre das.

Ich treibe den Gedanken mal auf ein Extrem:

Ein sehr beliebtes Restaurant, das gut besucht ist hatte einen Wasserschaden im Büro. Die Folge: PC kaputt und alle Reservierungen die noch nicht ausgedruckt sind, sowie Rechnungsdokumente, Gehaltsabrechnungen, usw. sind weg. Riesen Chaos.

Sagen wir mal alle Reservierungen von einem Wochenende sind verloren gegangen. Nehmen wir an das waren 50 Reservierungen.

Nun muss der Restaurantleiter die Tische vergeben, weiß aber nicht mehr wie viel tatsächlich reserviert hatten, wie viele Tische frei waren...

Soll er nun jedem Gast der "behauptet" eine Reservierung haben rein lassen?

Soll er jeden Gast weg schicken der keine Reservierung hatte und auf den Umsatz verzichten?

Soll er jedem Gast, der trotz Reservierung keinen Tisch bekommt einen 50€ Gutschein geben?

Am Ende kostet das Malheur mit dem Wasserschaden zusätzlich zu dem defekten Computer und den Möbeln und dem Teppich weitere 2500€ an Gutscheinen oder einen ähnlich hohen Betrag an Umsatzeinbußen weil das Lokal nur halbvoll ist.

Ja, das war frei erfunden, ABER Fehler passieren ja nicht mit Absicht UND es gibt immer zwei Seiten: den Gast der 80km angereist ist, um seine Verlobung zu feiern UND den Gastronom, bei dem irgendetwas UNBEABSICHTIGT katastrophal schief gelaufen ist.

Vielleicht sollte man auch hier berücksichtigen, dass solche Vorkommnisse ja nicht die Regel sind. Ein Gastronom plant solche Zwischenfälle ja nicht bewusst mit ein um mehr Umsatz zu machen.

Franz577 
Beitragsersteller
 15.01.2018, 10:57
@AlexausBue

Ok, aber das, was du hier beschreibst (Wasserschaden) ist ja höhere Gewalt und sicher ein Extrembeispiel. Und gegen solche Vorkommnisse sind Lokale i.d.R. auch versichert.

Aber es hinterlässt auf jeden Fall einen guten Eindruck, wenn sich ein Lokal nach einem Fehler seinerseits irgendwie entschuldigt und erkenntlich zeigt.

Natürlich muss das alles im Verhältnis stehen und ein "normales" Lokal braucht keinen 50-Euro-Gutschein ausstellen (bei einem Sternelokal mit entsprechenden Preisen wäre das aber evtl. angemessen).

Ein Gutschein in Höhe von 10 oder 20 Euro treibt aber kein Lokal in den Ruin, stellt den Gast wieder zufrieden, verhindert negative Bewertungen und sorgt dafür, daß der Gast trotz des Fehlers höchstwahrscheinlich wieder kommt, denn er möchte ja seinen Gutschein einlösen und wird vermutlich auch mehr ausgeben als nur den Gutscheinwert.


AlexausBue  15.01.2018, 11:10
@Franz577

Wie gesagt, mein Szenario war frei erfunden. Aber bleiben wir doch mal dabei.

Die Versicherung würde in meinem Szenario nicht die Gutscheine zahlen. Wären das 50 Kunden wären das auch bei 20€ noch 1000€.

Und nun stellt sich die Frage, was letztendlich mehr kostet: Die hier erwähnten 1000€ oder die Reputation?

Wie viele Kunden würden tatsächlich eine schlechte Bewertung schreiben oder nie wieder kommen? Wäre das gleichzusetzen mit 1000€ Gewinneinbußen?

Und Vorsicht, es gilt den Gewinn zu betrachten, nicht den Umsatz. Ein Gast der eine 80€ Rechnung bezahlt bringt dem Gastronom ja vielleicht nur einen Gewinn von 20€.

Um mal von diesem frei erfundenen und nicht zu belegendem Szenario wegzukommen:

Wenn mir etwas derartiges passieren würde, würde ich den Restaurantleiter fragen, warum meine Reservierung nicht wie vereinbart ermöglicht wird und was er mir alternativ anbietet.

Hat er einen plausiblen Grund und entschuldigt sich aufrichtig und bietet mir eine Alternative an die vielleicht etwas schlechter ist (anderer Tisch oder 30 Minuten warten oder mit 2 anderen Gästen einen Tisch teilen...) und einen Aperitif aufs Haus dann: Schwamm drüber.

Da würde ich die Kirche im Dorf lassen. Aufregen würde mir da ja auch nicht helfen.

Franz577 
Beitragsersteller
 15.01.2018, 12:41
@AlexausBue

Das ist wie gesagt immer abhängig vom Einzelfall und ich würde da auch ein wenig unterscheiden.

Und da ein Szenario wie von dir geschildert genauso unwahrscheinlich ist wie das wiederholte Vergessen von Reservierungen, wäre so ein Gutschein sicher nicht komplett abwegig. Und Reservierungen macht ja oftmals sowieso nicht der Chef selbst, sondern das Personal. Notfalls würde ich dann eben die entsprechenden Leute austauschen, die solche Fehler immer wieder verursachen (denn sie schaden ja dem Ruf des Lokals) oder eine Regel einführen, daß jeder Gast, dessen Reservierung vergessen oder fehlerhaft ausgeführt wurde, einen 10-Euro-Gutschein bekommt, der dem verantwortlichen Mitarbeiter aber vom Lohn abgezogen wird. Dann würde schon besser aufgepasst werden.

  1. Nein bist du nicht.
  2. Im Prinzip kannst du solchen Schadensersatz fordern, aber wer wird das wirklich tun.
Franz577 
Beitragsersteller
 15.01.2018, 09:36

Umgekehrt wahrscheinlich dann aber auch nicht, oder?

Also wenn ein Gast eine Reservierung nicht wahrnimmt.

AalFred2  15.01.2018, 09:41
@Franz577

Inwiefern umgekehrt? Wenn ein Gast eine reservierung nicht wahrnimmt, hat auch der Wirt bestimmte Schadensersatzansprüche. Er muss diesen Schaden allerdings konkret belegen.

Franz577 
Beitragsersteller
 15.01.2018, 09:53
@AalFred2

Du schreibst "wer wird das wirklich tun" und gehst somit davon aus, daß es kaum Gäste geben wird, die ein Lokal auf Schadenersatz verklagen würden, weil eine Reservierung vergessen wurde.

Und da würde mich eben interessieren, ob das umgekehrt auch so ist und es auch kaum Lokale gibt, die ihre Gäste verklagen würden.

AalFred2  15.01.2018, 10:04
@Franz577

Mir sind da keine Zahlen bekannt. Wenn es allerdings um eine normale Tischreservierung geht, wird es wohl kaum Restaurants geben, die wegen 10€ einen Gast verklagen.

Auch eine Mündliche Reservierung ist eine rechtsgültiger Vertrag, an den sich beide Seiten halten müssen. Dazu mehr:

https://www.juraforum.de/ratgeber/zivilrecht/wie-verbindlich-ist-eine-tischreservierung-im-restaurant

http://www.kleingewerbe.info/vertragsrecht/index.php

Franz577 
Beitragsersteller
 15.01.2018, 09:51

Aber ist das nicht irgendwie widersprüchlich?

Einerseits besteht keine Pflicht zu erscheinen, aber andererseits kann es zu Schadenersatzklagen des Lokals kommen.

So steht es im Artikel:

"Wenn ein Tisch reserviert wurde, besteht grundsätzlich keine vertragliche Verpflichtung. Somit gibt es auch keine Pflicht zu kommen."

Im 1. Fall kannst du durchaus gehen, es kann aber sein, dass du schadenersatzpflichtig bist, da du ja den Tisch blockiert hast, dann aber nichts konsumierst. Wird von einigen Wirten auch schon so praktiziert.

Im 2. Fall hast du keinen Anspruch da die Anfahrtskosten ein Privatvergnügen sind, die du so oder so gehabt hättest. Was verstehst du unter anderen Unkosten? Vielleicht ein teureres Lokal? Auch das ist dein Privatvergnügen und sicher nicht die Schuld des Lokals.

Franz577 
Beitragsersteller
 15.01.2018, 10:00
  1. Das schon, aber es war ja nicht der Tisch, den ich wollte und der mir versprochen wurde. Daher wurde die Reservierung auch nicht so ausgeführt wie von mir gewünscht und ich sehe mich dann nicht mehr daran gebunden.
  2. Warum "so oder so"? Das ist doch falsch, denn wenn ich vorher gewusst hätte, daß die Reservierung vom Lokal vergessen wurde, dann wäre ich ja nicht hingefahren. Und wenn ich nach dieser Logik keinen Schadenersatz bekommen würde, dann kann ein Lokal umgekehrt auch von mir keinen verlangen, wenn ich eine Reservierung nicht wahrnehme. Denn der Tisch wäre ja dann "so oder so" nicht für andere Gäste frei gewesen. Außerdem müsste mir der Wirt beweisen, daß ihm durch mein Nichterscheinen konkret ein Umsatz entgangen ist.
Jack98765  15.01.2018, 10:07
@Franz577

Manche Wirte preisen ein Nichterscheinen bereits aus. Damit hast du bei der Reservierung den Bestimmungen zugestimmt. Klar kann er den Tisch anderen Gästen geben, nur das musst du wieder nachweisen, dass es auch so war und er keinen Verlust hatte. Den kann er ja leicht nachweisen. Viele Wirte sprechen von bis zu 25% Mindereinnahmen an nur einem Abend, weil Reservierungen nicht wahrgenommen wurden.

Franz577 
Beitragsersteller
 15.01.2018, 10:19
@Jack98765

Wenn es manche schon so genau nehmen, dann müssen sie aber umgekehrt auch den Gästen ihren Schaden ersetzen, etwa aufgrund einer vergessenen Reservierung. Kann ja nicht sein, daß nur der Gast, aber nicht der Wirt für Fehler geradestehen muss.

Abgesehen davon frage ich mich, wie der Wirt eine mündliche Reservierung nachweisen will, wenn der Gast sie abstreitet oder sich auf ein Missverständnis rausredet.

Jack98765  15.01.2018, 10:26
@Franz577

Diesen Schaden wirst du dann wohl beziffern müssen und wohl auch einklagen müssen. Freiwillig wird dir kein Wirt etwas bezahlen.

Bei mündlichen Reservierungen wird er es generell schwer haben, da er bis auf einen Nachnamen keine weiteren Daten hat. Aber da die Menschen heutzutage immer weniger telefonieren (obwohl das Handy ja eigentlich dafür da ist), sondern viel lieber gerne alles online erledigen und viele Lokale auch nur noch so Reservierungen annehmen, haben die Lokalbetreiber schon viel mehr Daten und können so auch Reservierungen nachweisen.

Franz577 
Beitragsersteller
 15.01.2018, 11:02
@Jack98765

Richtig, aber auch umgekehrt muss der Wirt genauso beziffern, welcher Schaden ihm tatsächlich entstanden ist. Und bei einem sehr gefragten Lokal, welches immer ausgebucht ist, wird er kaum behaupten können, daß sich für den reservierten Tisch nach 15 oder 30 Minuten keine anderen Gäste gefunden hätten.

Und wieviel die Gäste, die nicht erschienen sind, an Umsatz gemacht hätten, weiß er auch nicht. Also wie will er da einen genauen Schaden beziffern können?

juliss  15.01.2018, 11:12
@Jack98765

Für einen Schadensersatz muss man den Schaden nachweisen. Dazu gehört auch entgangener Gewinn (§ 252 BGB). Daneben muss aber auch eine Pflichtverletzung vorliegen (§ 280 BGB) und die liegt in Fall 1 nur auf Seiten des Restaurants vor, denn die haben ja die Reservierung vergeigt. Hätten sie den reservierten Tisch tatsächlich freigehalten, hätte der Gast diesen ja auch angenommen und dort gespeist. Selber Schuld.

Es stellt sich da jetzt die Frage, ob eine Reservierung schon einen Vertrag begründet, wenn ja, dann kann der Gast in Fall 2 sogenannten Aufwendungsersatz (§ 284 BGB) geltend machen. Wobei der vermutlich lächerlich gering ist, wenn der nur zwei Blöcke mit dem Auto gefahren ist.

Du bist weder als Gast dazu verpflichtet bei ner Reservierung zu erscheinen.

(Ausgenommen große Reservierungen für Feiern. Da wird dan scho mal "höflich" nachgefragt warum ihr ned erschienen seid)

Noch muss dir der Gaststättenbetreiber die Fahrtkosten erstatten. Sollte dein Fall eintreten das deine Reservierung vergessen wurde. Hast du einfach Pech gehabt.

Anemone95  15.01.2018, 10:49

Für die Gaststätten schon. Sie machen es normalerweise auch. Aber ob du kommst, oder nicht ist letzten endes deine Entscheidung.

Franz577 
Beitragsersteller
 15.01.2018, 09:42

Ok, wenn das beiderseitig so gehandhabt werden kann, dann meinetwegen.

Aber ich meine, irgendwo mal gelesen zu haben, daß Reservierungen schon verbindlich seien. Denn wäre ja irgendwie blöd, wenn man sich auf nichts mehr verlassen könnte.