Wie kann man dieses Arbeitszeugnis einschätzen?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Au weia, hier handelt es sich um ein insgesamt unterdurchschnittliches Zeugnis.

Sehr kurz, viele leistungsbeschreibende Faktoren wie Arbeitsweise, Belastung, Erfolg etc. fehlen, was im Klartext bedeutet: das war so schlecht, dass wir es einfach weglassen. [Prinzip des Auslassen]

Die Leistungszusammenfassung mit "zu unserer Zufriedenheit" entspricht einem ausreichend, was somit eine unterdurchschnittliche Bewertung ist... [die der Arbeitgeber bei Klage vor Gericht beweisen müsste.]

Bei deiner Aufgabenbeschreibung fällt auf, dass hier zweimal von "Einblick in die Herstellung.." gesprochen wird, statt Herstellung von.., was sich so liest, als hättest du das zwar selber erledigen müssen, aber nicht geschafft hast.... das passt dann übrigens auch zu deiner vorherigen Frage zur Bewertung der Arbeitsweise, die dort ja weggelassen wurde....

Insgesamt ein wirklich schlechtes Zeugnis, dass durch Knappheit kaum zu überbieten ist.

Durch den fehlenden und freiwilligen Schlusssatz wird auch noch mal deutlich gemacht, dass man froh ist, dich los zu sein. Ansonsten äußert sich der AG da dann nochmal, indem er Bedauern über den Fortgang ausdrückt, sich für die erfolgreiche Arbeit und gute Zusammenarbeit bedankt und weiterhin viel Erfolg für die Zukunft wünscht----- all das wurde hier bewusst weggelassen.

Du warst sehr kurz dort, anscheinend hat es mit dem Arbeitgeber überhaupt nicht gepasst. Dass du "auf eigenen Wunsch" gehst, ist fast das einzig Positive an diesem schlechten Zeugnis, noch schlimmer wäre ein krummes Austrittsdatum (i.d.R. gleichzusetzen mit fristloser Kündigung seitens des AG)

Du kannst das Zeugnis mithilfe eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht reklamieren, notfalls auch vor Gericht auf ein mindestens befriedigendes Zeugnis klagen.

Kann dort aber der Ex-AG Nachweise deiner unterdurchschnittlichen Leistung erbringen ,so bleibt die Gesamtbewertung erhalten. Er ist aber in der Beweispflicht (= dein Vorteil).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Da ich so ein bisschen weiß, wie diese Dinger verfasst werden, ist es ein sehr mittelmäßiges Zeugnis. Sehr durchschnittlich - weder gut noch schlecht.

nocheinnick 
Beitragsersteller
 17.10.2018, 13:01

Befriedigend wäre ja noch ok, da es keine schöne Trennung war. Hauptsache es ist nicht schlechter als rechtlich vorgesehen (wohlwollendes Arbeitszeugnis).

EuleJenny87  17.10.2018, 13:11
@nocheinnick

Nein, das passt schon. Befriedigend ist es definitiv.

Unterm Strich befriedigend. Ist aber bei der kurzen Anstellungsdauer auch kein Wunder.

Kein Mensch (Arbeitgeber) wird aus den 6 Monaten irgendwas Positives oder Negatives rausziehen, was dann für eine andere Bewerbung zum tragen kommen würde.

rotreginak02  17.10.2018, 13:16

@qgart: Nein, das siehst du vollkommen falsch, dies hier ist keineswegs ein befriedigendes Zeugnis, auch die Leistungszusammenfassung mit " Zufriedenheit", gibt nur ein ausreichend her ,sonst hätte dort zumindest "voller" noch stehen müssen.

qugart  17.10.2018, 13:21
@rotreginak02

Doch, ich sehe das schon richtig (aus meiner persönlichen Sicht als Arbeitgeber). Bei 6 Monate Teilzeit interpretiert kein Arbeitgeber irgendwas rein. Das ist ein wertfreies Zeugnis, das im Grunde niemanden interessiert.

Wäre es eine längere Anstellungsdauer gewesen, dann würde ich als Arbeitnehmer ein besseres verlangen (so nix vorgefallen ist).

Aber so würde ich das bei einer Bewerbung nicht mal erwähnen.

verreisterNutzer  17.10.2018, 14:26
@qugart

Das Zeugnis nicht zu erwähnen, geht nicht - das solltest Du als Arbeitgeber wissen!

Dann müsste er schon die gesamte Beschäftigszeit in seinem Lebenslauf kaschieren.

Fazit: Dieses "unterirdische" Zeugnis ist (ggf. mit Hilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht) entsprechend zu reklamieren.

qugart  17.10.2018, 14:33
@verreisterNutzer

Natürlich geht das.

Ganz ehrlich, kein vernünftiger Arbeitgeber interessiert sich für diese 6 Monate in Teilzeit. noch dazu in einem eher riesigen Betrieb. 1 Apotheker unter mindestens 30. Völlig belanglos.

rotreginak02  17.10.2018, 17:38
@qugart

Das mag deine Erfahrung sein, sie steht meiner aus diversen HR-Abteilungen großer Unternehmen vollkommen entgegen.

RaiPavel  17.10.2018, 13:02

Also ich hab nach meinen 6 Monaten ein sehr positives Zeugnis bekommen

rotreginak02  17.10.2018, 13:19
@RaiPavel

eben, dies ist auch häufig der Fall....

nocheinnick 
Beitragsersteller
 17.10.2018, 13:01

Befriedigend wäre ja noch ok, da es keine schöne Trennung war. Hauptsache es ist nicht schlechter als rechtlich vorgesehen (wohlwollendes Arbeitszeugnis).

qugart  17.10.2018, 13:05
@nocheinnick

Das Ding ist eher völlig wertfrei.

Keine 5 , aber sicher eine 4 steckt hier dahinter :

>>>>>>Die Formulierung „zur vollen Zufriedenheit“, die der Note 3 entspricht, beschreibe weiterhin eine durchschnittliche Leistung, entschied der 9. Senat am Dienstag in Erfurt.(***)

sozialverhalten wesentlich besser ...............!!!

Wie man in 6 Monaten bei so vielen Mitangestellten überhaupt sehr positiv auffallen kann, ist mir ein Rätsel.

PS : Du gingst , weil der Chef blöde war oder der Sub-chef in oder Bezahlung zu schlecht oder zuviele Kollegen ?

für die Formulierungen genauer : Hier

https://www.jobworld.de/bewerbungstipps/arbeitszeugnis/sozialverhalten-gegenueber-internen-2.html

(***)

https://www.welt.de/wirtschaft/karriere/article134470243/Was-zur-vollen-Zufriedenheit-im-Zeugnis-bedeutet.html