Darf ein Kind gegen seinen Willen mitgenommen werden?
Guten Tag zusammen, es geht um folgenden Sachverhalt:
Mein Halbbruder (10) wohnt derzeit bei seiner Mutter, gemeinsam mit seinem Stiefvater und seinen zwei weiteren Halbgeschwistern. Er und ich haben den selben Vater und wir drei verbringen fast jedes Wochenende zusammen.
Es ist auffällig, dass der Kleine unglücklich ist, wenn er wieder nach Hause gebracht werden muss. Er würde am liebsten noch länger bei unserem Vater bleiben oder zumindest bei mir. Einige Dinge, die er erzählt, deuten darauf hin, dass er Zuhause vernachlässigt wird.
Jetzt gibt es folgendes Problem: Seine Mutter und sein Stiefvater wollen gemeinsam mit ihm und den zwei anderen Kindern 700km weit weg ziehen. Seit der Umzug feststeht (knapp 1 Woche), habe ich nicht mit meinem Halbbruder sprechen können. Ich habe nur von meinem Vater mitbekommen, dass der Kleine nicht umziehen möchte und schon gar nicht so weit weg.
Seine Mutter scheint das zu ignorieren und ich kann mir aufgrund einiger Vorkommnisse aus der Vergangenheit vorstellen, warum sie das tut. Würde der Kleine nicht mit umziehen und bei unserem Vater leben, würde seine Mutter natürlich keinen Unterhalt mehr bekommen, sondern müsste ihn selbst zahlen. Es ist offensichtlich, dass sie das Geld für meinen Halbbruder zum Großteil selbst einsteckt und das würde ihr in Zukunft fehlen. Ich glaube es ist der Hauptgrund dafür, dass sie ihn mitnehmen will.
Meine Frage ist, ob man ein 10-Jähriges Kind unter diesen Umständen bei einem so weiten Umzug einfach mitnehmen kann. Was ist wenn er das nicht will? Spielt das Alter eine Rolle, wenn er unglücklich wäre? Ist es zumutbar so weit wegzuziehen?
9 Antworten
Das hat nix soviel mit Deinem Bruder zu tun, sondern eher mit dem Sorgerecht und Aufenthsltsbestimmungsrecht.
Haben das beide Elternteile zusammen, sann geht das nicht so einfach. Auch Schulummeldungen müssen von den Sorgeberechtigten erfolgen.
Es wäre zu klären, ob Papa auch Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.
Jugendamt wäre auch eine Option, die setzen sich für's Kindeswohl ein und beraten bestimmt gern.
Allerdings gibt es auch da einen Unterschied zwischen Theorie und Praxis!
Bei einem Kollegen hat sich die Ex, trotz gemeinsamen Sorgerecht, einen neuen neuen Job, 300 km entfernt, bei den Eltern/Großeltern/Schwiegereltern gesucht und war schon fast weg! Letztlich hatte eine Klage nur eine aufschiebende Wirkung, aber das Gericht hat sie trotz aller Versuche, Widerstände und Gutachten dem Wunsch der Mutter Priorität eingeräumt (die vor allem auf eine Entfremdung des Vaters ziehlt!). Die neue BesuchsRegelung musste dann noch mal extra durch geklagt werden. Und mein Kollege reißt sich echt n Bein aus! 2x 7 Monate Elternzeit (2 Söhne) und letztens 2x 300 km Autobahn, nachmittags/nachts, unter der Woche, weil es beim Elternabend um die Weiterführende Schule geht!
Wenn das Kind sich weigert, mitzukommen, darf es nicht weggezerrt oder fortgetragen werden. Denn es ist zum Wohl des Kindes, wer das Sorgerrecht erhält. Wenn es der Vater ist, der dieses Sorgerrecht hat, weil er sich gut um das Kind kümmern kann, darf ihm das Kind nicht einfach so entzogen werden. So schreiben es die Regeln beim Jugendamt vor. Das heißt in diesem Fall, dass die Mutter das nicht einfach ignorieren darf.
Übrigens auch gut zu wissen: inzwischen darf der Vater das Sorgerrecht sogar ohne die Zustimmung der Mutter beantragen. Wenn er nachweisen kann, dass er sich gut um das Kind kümmern kann, ist alles bestens und wird anerkannt.
das ist auch wahr. Jedoch ist es ja auch das Wohl des Kindes, was eben der Mittelpunkt sein soll. Wenn das Kind sich allerdings wirklich weigert, mitzukommen, darf man es nicht wegzerren oder forttragen.
würde seine Mutter natürlich keinen Unterhalt mehr bekommen, sondern müsste ihn selbst zahlen.
Das kommt darauf an, was die Mutter verdient.
Aber es gibt kein Gesetz, dass Elternteile woanders hinziehen.
Klar, dass dein Bruder sich bei euch besser fühlt, denn da dreht sich alles nur um ihn, bei seiner Mutter ist der Alltag.
Dein Satz macht weder inhaltlich noch grammatikalisch Sinn, also entsprechend: hä?
Hab verzweifelt deine Antwort gesucht...und nicht gefunden.
Also, anstatt andere zu kritisieren, selber dem FS eine Antwort geben...dies ist nämlich der Sinn von gf. ;-)
Und was sagt Euer Vater zu dieser Thematik - wäre er überhaupt bereit bzw. in der Lage seinen Sohn in seinem Haushalt auszunehmen? Wie ist das Sorgerecht geregelt? Auch für ihn ist das JA Ansprechpartner.
Wir zogen auch früher um und wollten es nicht. Da gab es keine Diskussion.
Ganz so leicht ist es nicht. Der Normalfall ist das geteilte Sorgerecht. Es ist hierbei sehr schwer und ein langer Weg, dass eine Partei das alleinige Sorgerecht bekommt. Hierzu bedarf es einen langen Prozess und sehr gute unf und stichhaltige Gründe, um das Ziel zu erreichen. Jede Mutter und jeder Vater hat das Recht, das alleinige Sorgerecht zu beantragen, das stimmt. Einfach ist es jedoch nicht.