Welchen Geldbetrag darf ein/e Hartz 4 Empfänger/in auf Sparbuch, Tagesgeld Konto anlegen?
Hallo.
Welchen Geldbetrag darf ein/e Hartz 4 Empfänger/in monatlich auf Sparbuch, Tagesgeld Konto anlegen?
Danke im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
10 Antworten
von dem regelsatz kann man monatlich sparen so viel man möchte, da gibt es keine grenzen. aber die vermögensfreigrenze liegt bei min. 3100 euro plus 750 euro für anschaffungen also 3850. wenn man älter ist erhöht sich dieser betrag, darf aber 150 euro pro lebensjahr nicht überschreiten.
Pro Lebensjahr hat man einen "Vermögenssatz" von 275 Euro, den man besitzen darf ohne darauf vor Antrag oder Anspruch auf ALG2 zurpckgreifen zu müssen.
Ergo darf man mit 40 Jahren einen Betrag von 11.000 Euro "besitzen", ohne das man seinen Anspruch auf ALG2 verliert und natürlich darf man dieses Geld auch anlegen, sollte dann jedoch darauf achten, das man auch als Bezieher von ALG2 theoretisch seine Zinserträge versteuern muss, sollten diese die üblichen Freigrenzen übersteigen.
Da man aber als Alleinstehender eine Grenze von 3.000 Euro zur Verfügung hat, müsste man schon SEHR alt sein, oder eben erheblich mehr besitzen, als man besitzen darf, da in diesen Fällen zur Zeit ein Zinssatz von maximal 1,5 Prozent angesetzt wird.
Leider sind diese 275 Euro noch nicht "Gesetz", man kann sich aber schon darauf beziehen, sollte aber, meiner Meinung nach, die Differenz vom noch gültigen Satz (150 Euro) zu den bald gültigen 275 Euro erst mal "bunkern".
Wieviel du monatlich sparen darfst, darüber gibt es keine Regelungen; ansonsten gilt für Vermögen, das nicht wie die Altersvorsorge nach strengen Regeln angelegt sein muss, ein Freibetrag von 150 EUR pro Lebensjahr (mindestens jedoch 3100 EUR) bei einem Maximal-Betrag abhängig vom Geburtsjahr zwischen 9750 und 10050 EUR).
Dazu kommt noch ein Betrag in Höhe von 750 EUR für "notwendige Anschaffungen".
Alles nachzulesen hier:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/12.html
PS: Wenn du nachweislich aus dem Leistungsbezug ansparst (ggf. mit Kontoauszügen belegen und mit einerwahrheitgemäßen Erklärung sozusagen bestätigen), dann sind diese Vermögensgrenzen hinfällig, obwohl die ARGE an deiner Bedürftigkeit zweifeln wird, wenn der Betrag ungewöhnlich hoch ist.
Seit1. August 2006 gilt :
Es dürfen 150 Euro pro Lebensjahr frei verfügbares Vermögen angesetzt werden. (davor 200 Euro )Sind die Antragsteller vor 1948 geboren, dürfen 520 Euro pro Lebensjahr und Person zurückgelegt werden. 750 Euro dürfen noch zusätzlich für notwendige Anschaffungen gespart werden Zu Altersvorsorge darf ein ALG-II-Empfänger 250 statt früher 200 Euro für ein Lebensjahr zurücklegen, Riester-Ansparungen werden nicht dem Vermögen zugerechnet. Verschont bleiben ebenfalls Sachen und Ansprüche, wenn die Veräußerung dem Verkäufer 10 Prozent Verlust eintragen würde. Siehe> http://www.anwaltshotline.org/Rechtsberater/arbeitsrecht-arbeitslosengeld.htm
http://www.caesar-preller.de/pdf/hartz30fragen.pdf Lebensversicherung> Verwertungsklausel und wie man sich sonst vor dem Zugriff schützen kann.
Da hilft nur eins: Barsparen!
Die Chance das Geld auf ner Bank zu verlieren ist schließlich genauso niedrig als wenn mal dein Haus abfackelt.
Und wenn man dann noch ne Expolionssicheren Tresor hat, dürfte alles klar sein. :D
der Zeitwert des PKW darf nicht mehr als 7500 Euro übersteigen
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/vermoegen.html