Darf ein Ghostwriter/Lektor bei der FH bescheid geben, dass er für mich eine wissenschaftlich Arbeit verfasst hat?
Meine Frage:
Darf ein Ghostwriter bzw. ein Lektor der Fachhochschule bescheid geben, dass er für mich eine wissenschaftliche Arbeiten verfasst hat? Ich habe die Arbeit natürlich etwas abgewandelt und dann erst abgegeben. Eigentlich ist "Nachhilfe" ja nicht verboten. Eine Eidesstaatliche Erklärung musste ich der Arbeit nicht beifügen. Was sind mögliche Folgen für mich?
2 Antworten
Bescheid geben kann er schon, aber Erpressung ist ist eine straftat, wenn er solches versucht.
Das Sie die Arbeit des Ghostwriters, auch in etwas abgewandelter Form, als Ihre eigene ausgegeben haben ist ein Betrugsversuch/Betrug. Im harmlosen Fall gilt die Arbeit als nicht geleitet. Es können auch, sofern erhalten, Titel aberkannt werden, Zeugnisse für ungültig erklärt werden und eine Exmatikulation von der Fachhochschule erfolgen.
Ja darf er.