Durchgefallen - Geld zurück - Bachelorarbeit?
Eine Freundin von mir ist grad im 6ten Semester BWL und fragte mich ob ich dies hier online stellen kann (sie will nicht erkannt bzw nachverfolgt werden) : Ich habe mein Bachelorarbeit mit jemanden zusammen geschrieben bzw. hab ich den Grundstein gesetzt und die Person dann umformuliert und mir auch bei der Auswertung des Fragebogens geholfen. Zum Schluss hat sie nochmal korrigiert und drüber gelesen (roter Faden ect.) Ich habe somit ja eigentlich alles selbst verfasst - diese Person hat mich nur auf den richtigen Weg gebracht sozusagen. Ich hab aber Länge x Breite dafür gezahlt, dass diese Person einfach meine einzelnen Schritte korrigiert und mir die falschen Sachen (wie Zitierung, Rechtschreibung, kein Roter Faden...) sagt bzw sagt wie ich am Besten vorgehen soll. Jetzt bin ich wegen 2% durchgefallen... Mein Lektor hat mich schon seitdem 1.Semester auf den Kicker und hat gesagt wegen 5 Wortwiederholungen und nicht korrekter Kritischen-Analyse hat er mich durchfallen lassen (Ok, anderes Thema) ABER kann ich jetzt von meinen "Ghostwriter"-Betreuer (was eigentlich kein Ghostwriting war) mein Geld zurück verlangen? es waren knappe 600€..
6 Antworten
Dass ein "Ghostwriter" ein Betrugsversuch ist, darüber müssen wir wohl nicht reden...mach Dir insofern also mal ganz klar was Du da eigentlich fragst, nämlich ob man Geld, dass man in einen Betrugsversuch investiert hat, zurückverlangen kann, wenn der gewünschte Erfolg ausbleibt.
Wohl kaum....
Und wie willst du das durchsetzen? Klagen?
Wer sowas macht, sollte eigentlich noch dazu eine Geldstrafe zahlen und ein Verbot für das Studieren bekommen.
Wenn die beiden die Bachelorarbeit zusammen geschrieben haben, dann wird der andere auch durchfallen, aber falls nicht, dann sollte sie ihn anzeigen, damit ihm die Bachelorarbeit entzogen wird und er ein Studienverbot bekommt.
Das Geld zurück wird sie nicht bekommen, es sei denn, sie zeigt ihn an. Dadurch würden beide die Studienberechtigung verlieren und die 600€ wird sie unter Umständen sowieso nicht wieder bekommen.
Falls derjenige die Bachelorarbeit besteht, kann ich ihr nur raten, denjenigen anzuzeigen! Sie könnte sich dadurch rächen und da sie sowieso durchgefallen ist, hat der andere dann den größeren Schaden. Sie wird dann aber auch mit den Konsequenzen rechnen müssen.
Solange es keinen Vertrag mit Erfolgsgarantie gibt, nein. Außerdem ist es völlig wurscht - es ist ihre Arbeit und sie ist dafür verantwortlich, dass alles ok ist. Dafür, dass sie nicht den Anforderungen entsprochen hat, kann niemand was.
Verträge mit Erfolgsgarantie für einen Betrugsversuch, wären sowieso nicht rechtsgültig
Die Leistung wurde ja erbraucht.
Technisch gesehen war es ein Dienstvertrag (es wurde dir geholfen und dafür wurde gezahlt) und kein Werkvertrag (hier müsste etwas funktionierendes erstellt werden und es gäbe eine Erfolgsprämie).
Verträge mit Erfolgsgarantie für einen gelungenen Betrug, wären wohl kaum rechtsgültig