Auf eBay und eBay Kleinanzeigen gleichzeitig verkaufen?
Darf man das selbe Produkt auf eBay und eBay Kleinanzeigen gleichzeitig verkaufen, um die Verkaufschancen zu erhöhen?
Grüße!
5 Antworten
Das gleiche ja, das selbe nicht. Ich würds auch nicht machen, denn es ist ja nichts Existentbedrohendes, wenn du es nicht binnen dreier Tage verkaufst.
Solange auf bei dem bei Ebay eingestellter Artikel keine Gebote sind kannst du es auch parallel anbieten aber sobald er bei ebay ein Gebot hast, musst du es von Ebay Kleinanzeigen rausnehmen, das gleiche auch bei ebay, wenn du es bei Kleinanzeigen verkaufst sofern noch keine Gebote sind, denn wenn ein Gebot ist und du es bereits bei ebay kleinanzeigen verkauft hast, hast du ein Problem und müsstest theoretisch den Artikel 2x verkaufen.
Wenn Du den Artikel zweimal hast: Kein Problem.
Wenn nämlich der Fall eintritt, dass Du ihn gleichzeitig auf beiden Plattformen verkaufst, dann musst Du nämlich auch zwei Artikel liefern können.
Du kannst es auf Kleinanzeigen nicht verkaufen sobald jemand auf eBay ein Gebot abgegeben hat.
auf EBAY-Kleinanzeigen gibst du den Artikel ja letztendlich als Kleinanzeige wie in der Tageszeitung auf - und bist erst an den Verkauf gebunden, wenn du diesen auch bestätigst. Das würde ich natürlich erst machen, wenn ich das Angebot aus Ebay wieder rausgenommen hab. Im Übrigen kannst du auch Artikel bei Ebay mit Geboten rausnehmen lassen, musst es nur dahingehend begründen, dass sich der Artikelstatus (Qualität/Zustand) aufgrund außergewöhnlicher Umstände verschlechtert hat, sodass du dieses Angebot leider zurückziehen musst. Dann kann dir auch kein Bieter was.
Im Übrigen kannst du auch Artikel bei Ebay mit Geboten rausnehmen lassen, musst es nur dahingehend begründen, dass sich der Artikelstatus (Qualität/Zustand) aufgrund außergewöhnlicher Umstände verschlechtert hat, sodass du dieses Angebot leider zurückziehen musst. Dann kann dir auch kein Bieter was.
Ein falscher und womöglich teuer Ratschlag:
In diesm Fall muss das der Verkäufer nämlich zweifelsfrei nachweisen, sonst hat der bei Abbruch Höchstbietende nämlich Anspruch auf einen Artikel wie beschrieben.
Und ein Verkauf außerhalb eBays ist keinesfalls eine Begründung für einen Auktionsabbruch.