Darf ich als gewerblicher Verkäufer Tupperware bei Ebay, Amazon & Co. verkaufen
Hallo Community,
ich möchte die Überschrift etwas präzisieren. Ich bin keine TW-Beraterin, und werde diese auch nie werden. Bitte keine Nachfragen deswegen.
Meine Frage ist, ob ich TW bei Ebay, Amazon & Co verkaufen darf. Ich habe keinerlei geschäftliche Verbindungen zu TW o.ä. Allerdings hätte ich die Möglichkeit an TW-Produkte zu kommen. Bilder e.t.c. werden aus urheberrechlichen Gründen selbstverständlich alle neu aufgenommen. Was dieses Thema betrifft, sind bereits alle Unklarheiten geklärt.
Wie sieht eure Einschätzung zu dieser Problematik aus.
Viele Grüsse
5 Antworten
Ja darfst du wenn du nichts mit der Firma TUPPERWARE zu tun hattest oder hast.
frag doch mal hier nach:
IMHO darf Neuware dieses Linzenzprodukts nur von lizensierten BeraterInnen zum Katalogpreis vertrieben werden.
Und das hält der Markeninhaber, der selbst die rechtlich geschützte Namensnennung "Tupper*are" wettbewerbsrechtlich bisweilen abmahnt und verfolgt, AFAIK sehr penibel nach - aus nachvollziehbaren Gründen :-)
HI kluetje,
vielen Dank für die rasche Antwort. Ich habe so ziemlich alle Googleeinträge dazu studiert, ebens die den Ihrigen Link. Hierbei geht es um die Urheberrechtsverletzung durch das widerrechtliche Benutzen eines Katalogbildes. Erschwerend kam hier dazu das die Beklagte ehemalige Tupperberaterin war, und hiermit sicherlich eine Ausschlussklausel im Vertrag drin hatte.
Aber diese beiden Punkte treffen bei mir nicht zu. Trotz tagelanger Recherche bin ich eigentlich noch so schlau wie am Anfang. Freu mich aber über jede Antwort.
Viele Grüsse
Aus Deiner Antwort:
Hierbei geht es um die Urheberrechtsverletzung durch das widerrechtliche Benutzen eines Katalogbildes. Erschwerend kam hier dazu das die Beklagte ehemalige Tupperberaterin war, und hiermit sicherlich eine Ausschlussklausel im Vertrag drin hatte.
Sehe ich dieses Zitat aus des von @kluetje verlinkten Seite, für Deinen Fall das nachstehende als Wesentlich an:
"Abschließend möchten wir noch darauf hinweisen, dass neue Tupperware-Produkte rechtmäßig im Erstverkauf nur von vertraglich gebundenen Tupperware (TW) Beraterinnen und ausschließlich über den sog. Heimverkauf veräußert werden können."
Das betrifft nach meinem Dafürhalten nicht nur die Unterlassungserklärung sondern ist eine Mitteilung zu der Verkaufspraxis des Plastikdosenherstellers, die sich auf dieser Seite, wiederum nach meinem Dafürhalten, bestätigt: