Darf ein gewerblicher Parkplatz durch eine Wohnsiedlung führen?
In unser Siedlung wird jetzt ein Parkplatz für Mitarbeiter eines Pflegeheims gebaut auf dem Grundstück des Pflegeheim.
Dieser Parkplatz steht aber so dass es hinter dem Gebäude ist sodass die Mitarbeiter hinter dem Gebäude in die Siedlung reinfahren müssen um zum Parkplatz zu kommen.
Nur das Grundstück des Pflegeheims ist als sondergebiet gekennzeichnet und unsere Siedlung und die durchführende Straße zum Parkplatz ist als allgemeines Wohngebiet gekennzeichnet .
Jetzt Frage ich ob die das auch dürfen da wir im Moment einfach nur gucken wollen welchen rechte wir einfordern können und was wir hinnehmen müssen .
Dieser Parkplatz ist 6x20 Meter lang und direkt vor den Wohnhäuser durch eine Straße die 5 Meter breit ist (Bürgersteig mit eingerechnet) getrennt.
Der Parkplatz ist auch offen und frei zugänglichheißt das wir den Lärm von der früh Tag und Nachtschicht hören.
Wir wissen das wir den Parkplatz nicht verschwinden lassen können doch wir wollen auch wissen ob wir irgendwelche rechte einfordern können oder ob wir es so hinnehmen müssen.
Es ist kompliziert zu erklären aber ich hoffe es ist etwas verständlich.
Danke im voraus
5 Antworten
Guten Morgen, eine Beratung von einem Anwalt wäre gut und dann könnt ihr entsprechend handeln, lieben Gruß
Naja, aber mal ehrlich. Wenn die Größenangabe von dir stimmt, können da doch maximal zehn Autos drauf passen oder sowas in der Größenordnung. Das wird jetzt nicht den riesigen Verkehr schlecht hin geben - ich halte deine Sorge eigentlich für unbegründet bewundert.
Ob du in rechtlich was dagegen unternehmen kannst, kann ich dir fachlichen ehrlich gesagt nicht beantworten. Wenn aber meine Einschätzung der Größe des Parkplatzes stimmt, wirst du wahrscheinlich schlechte Karten haben – allerdings wirst du vermutlich auch nicht wahnsinnig viel von dem Parkplatz mitbekommen.
T3Fahrer
Eine Straße ist nicht als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Das können nur die angrenzenden Grundstücke sein. Die öffentliche Straße kann in eurer Siedlung enden oder hindurchführen. Alle an sie anrenzenden Grundstücke können sich über sie erschließen und diese nutzen, solange der Bebauungsplan nicht ausdrücklich etwas anderes festsetzt, was extrem selten ist.
ist als allgemeines Wohngebiet gekennzeichnet .
Da darf man sowiso nicht nur wohnen:
§ 4 Bau NVO Allgemeine Wohngebiete(1) Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen.
(2) Zulässig sind
1. Wohngebäude,
2. die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe,
3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. (3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
2. sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,
3. Anlagen für Verwaltungen,
4. Gartenbaubetriebe,
5. Tankstellen.
Wenn es mit der Örtlichen Bausatzung konform geht, ja. Es baut kein Pflegeheim ohne Baugenehmigung. In dieser ist auch die Zu- und Abfaht eines Parkplatzes geregelt