Darf ein Gerichtsvollzieher ein fremdes Schließfach pfänden?
Also, bevor hier alle "sicherlich nicht!" sagen: Ich bitte um Erfahrungen mit dem Problem, oder rechtliche Hinweise, wieso das nicht geht.
Man ist ja in Deutschland auch schuldig, bis man seine eigene Unschuld beweist und das nennt sich "Störhafter". Der Gesetzgeber argumentiert, dass du genauso schuldig bist, wenn jemand in deiner Wohnung einen Brand legt. So lange bis der wahre Täter sich von selbst bekennt. Denn du hättest ja deine Wohnung besser vor Einbruch absichern müssen um die Tat zu verhindern. Also bitte: Etwas Rechtskenntnis brauch man für so eine Frage schon. (Ja, der Störhafter zählt nicht wirklich für Brandstiftungen sondern nur für Kommunikationsmittel).
Sagen wir mal, es ist bekannt dass der Schuldner den Schlüssel zu einer fremden Wohnung hat oder meinetwegen auch fremden Garage die jemand anderst gemietet hat. Darf ein Gerichtsvollzieher dann diese Garage durchsuchen und anfangen zu behaupten, dass dem Schuldner Dinge dort gehören? Z.B. weil sein (Vor-)Name auf irgendwelchen Sachen draufsteht, oder einfach nur so weil gar kein Name auf dem Geld steht? Zumindest so lange, bis sich der Besitzer beschwert?
Genau die gleiche Situation kann mit einem Schließfach auch aufkommen, zu dem mehrere Leute einen Schlüssel haben (z.B. Eltern und ihre Kinder, falls die Eltern versterben - oder warum auch immer).
Selbst wenn der Gerichtsvollzieher "nur mal gucken" darf, und eigentlich gar nichts nehmen, darf er dann Wohnungen aufbrechen lassen wo der Schlüssel passt?
Die Frage klingt total idiotisch klar, aber bei deutschem Recht weiß man ja nie...
Ich werde Bericht erstatten wie es endet!
3 Antworten
Kommt darauf an, wer Zugriff auf das Schließfach hat.
Vielen Dank! Das beantwortet die Frage absolut!
Hallo,
grundsätzlich kann der GVZ nur in den vom Schuldner bewohnten Räumen (Meldeadresse) tätig werden bzw. bei Weigerung vom Richter eine richterliche Anordnung erwirken.
Zu diesen bewohnten Räumen zählen auch Garagen, das Fahrzeug des Schuldners und auf den Namen des Schuldners gemietete Bankschließfächer oder ähnliche (Mietboxen zum b.).Alles was er dort findet, darf er auch pfänden, wobei zu beachten ist, das man dem GVZ sofort sagen sollte, wenn es sich um Eigentum von anderen Personen handelt.
Denn in diesem Falle wird der GVZ (außer bei Bargeld und Schmuck) nur sein Siegel anbringen und den Eigentümer schriftlich auffordern, sein Eigentum an der Sache nach zuweisen.Bargeld und Schmuck werden sichergestellt und darüber der Eigentümer ebenfalls informiert.
Räumlichkeiten und Unterlagen von Dritten Personen dürfen vom GVZ weder geöffnet werden noch durchsucht.
Wenn der Gerichtsvollzieher einen begründeten Verdacht hat, dass der Shuldner Vermögensteile in einem fremden Schließfach untergebracht hat, wird er dafür schnell einen Gerichtsbeschluss bekommen.
Die Betonung liegt natürlich auf BEGRÜNDET
Was sollte ein Gerichtsvollzieher davon haben, "fremdes Eigentum" zu "klauen" ?
Sieh dir die Bezeichnung noch mal an. Dieser Mensch VOLLZIEHT den Willen eines Gerichts.
Gerichtsvollzieher klauen nicht, sie pfänden.
Du brauchst doch keinen Namen drauf schreiben. Du hast Zeit einen Nachweis zu erbringer. Der GF nimmt nur mal erst alles mit bis da geklärt ist.
Sobald der echte Eigentümer beweis das es sein Zeug und gut ist
Genau so ist es. Das beschlagnahmte Gut wird ja nicht etwa einfach verwertet. Dafür gibt es dann wieder Fristen, bis zu dem der Eigentumsnachweis zu erbringen ist.
Genau so ist es eben nicht. Denn wir reden hier von fremden Schließfächern, fremden Garagen, fremden Wohnungen, etc. gemietet auf andere Namen, auf die der Schuldner nur Zugriff hat.
Zu behaupten, dass der Eigentümer den Inhalt dieser auch nur ansatzweise als sein Eigentum nachweisen könnte ist eine Absurdität. Folglich, falls dies wirklich der Fall wäre, könnte der GVZ mit dieser Methode ja echt super absahnen (=klauen). Einfach fremde Wohnungen pfänden und dann die Beweislast umkehren. Alles wo kein Name draufsteht ist dann vogelfrei. So ein Quatsch.
Aber was heißt das denn nun? Es ist ja nicht so, dass auf den üblichen Vermögenswerten ein Name draufsteht und eine Besitzurkunde mit dabei ist.
Und selbst wenn der Name draufsteht, dann ist es immernoch plausibel, dass der Besitzer nicht derselbe ist (Beispiel: das mögliche Erbe der Eltern, die noch nicht tot sind und sich immernoch frei aussuchen können was mit *ihrem* Geld mal passiert).
Was soll das ganze dann also? Was verspricht sich der Gerichtsvollzieher davon? Kann er vielleicht doch mit Tricks die fremden Sachen klauen?