Darf ein Bankangesteller von einem Kunden ein Geschenk annehmen?

12 Antworten

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Nein! Aber wo kein Kläger da kein Richter!

Broilerbein  06.11.2009, 10:59

Anmerkung: Geschenke dürfen generell nicht angenohmen werden egal ob Geld oder Sachgegenstände! Stellt euch vor ein anderer Kunde bekommt das mit! Der denkt dann, dass der Geschenkegeber dadurch Vorteile erhält!

neben bestechung gibt es die begünstigung: es ist denkbar, dass jemand, weil er einen anderen nett findet, diesen begünstigt, vielleicht auch ohne sich groß was böses zu denken. also würde ich niemals geschenke annehmen, auch keine kleinen, um ja nicht in den verdacht zu geraten, dass ich mit einem beruflichen kontakt ein privates verhältnis hätte. beispiel aus einem anderen bereich: ein gutachten wurde vor bericht nicht anerkannt wegen verdacht der parteilichkeit/ begünstigung, weil es beim begutachtungsgespräch kaffee und kuchen gab, was der begutachtete angeboten hatte.

Ein Dankeschön in Form einer Tasse Kaffee, einer Miniaturschachtel Schokolade / Pralinen wie sie im Handel angeboten werden, ein paar selbstgebackene Plätzchen etc. oder auch nur einen festen Händedruck kann man schon geben. Der Wert sollte nur im einstelligen Eurobereich bleiben. Es freut den Beschenkten und aufgrund der Miniatursummen wird niemand auf den Gedanken der Begünstigung kommen.

Steht ganz genau in deinem Arbeitsvertrag und in deinen Arbeitsanweisungen. Einfach mal reinschauen. In der Regel denke ich, dass ein Angestellter der Bank keine Geschenke annehmen darf, du kannst dem Kunden aber sagen, dass er das Geschenk doch bitte beim "Chef/Fialleiter" abgeben soll, da du es selbst nicht annehmen darfst.

viragos 
Beitragsersteller
 06.11.2009, 10:56

ich arbeite nicht bei der Bank und kenne die Verträge nicht.....

moon73  06.11.2009, 11:01
@viragos

Ach so , du bist der , der sich erkenntlich zeigen will? Dann mach dir vorher nicht so einen Kopf und bring dem Angestellten doch einfach eine Kleinigkeit rum, ich denke Blumen, Schokolade etc.. sind immer o.k.

In der Regel gibt es bei Banken ein Rundschreiben, dass alle Geschenke über 30 Euro gemeldet werden müssen. Darunter dürfte es kein Problem geben. Es ist aber kein Problem, den Bankangestellten danach zu fragen, ob er Geschenke annehmen darf oder nicht.