Muß ein Geschäft dreckige MW Flaschen und EW Dosen annehmen?
Hallo, mein Nachbar arbeitet in einem großen Lebensmittelgeschäft und erzählte mir heute folgendes. Ein Kunde wollte mehrere Bierflaschen und Dosen abgeben. Der dortige Leergutautomat nahm diese aber nicht an. Der Kunde beschwerte sich und mein Nachbar wurde gerufen. Der sah dann, warum der Automat die Flaschen und Dosen nicht angenommen hat. Die Flaschen/Dosen waren total versifft. Zigarettenkippen, Dreck und in einer Flasche schwamm noch Erbrochenes (so muß es gerochen haben), Mein Nachbar hat die Sachen nicht angenommen! Der Kunde lallte etwas von Pfandgesetz und will sich wohl beim Ordnungsamt beschweren. Gibt es hierzu Richtlinien ? IM Pfandgesetz steht nix. Kann man es überhaupt jemandem zugemuten, dass man solche Flaschen/Dosen annehmen muß? Ich hoffe nur mein Nachbar bekommt wegen diesem Typen keinen Ärger.
4 Antworten
Vorweg, ein sog. Pfandgesetz gibt es nicht. Die Rücknahme für Einwegverpackungen wird in der Verpackungsverordnung (§ 9 VerpackV) geregelt. Eine Regelung bezüglich des Zustandes der Verpackung gibt es nur insofern, dass das Pfandlogo der Verpackung zweifelsfrei erkennbar sein muss. Ansonsten kann z.B. die Dose verbeult, bemalt, verschmutzt oder verrostet sein.
Schön ist ein solcher Zustand nicht und ggfs. ein unnötiger und unschöner Aufwand für das Verkaufspersonal, es ändert jedoch nichts an der Pfandwertigkeit.
Anders sieht es beim Mehrweg aus. Da ist die ganze Sache noch viel komplizierter, da es hierfür keine amtlich festgelegte Regelung gibt. Demnach ist der Händler auch nicht gezwungen solche Mehrwegflaschen anzunehmen. Streng genommen müsste der Kunde hierbei nachweisen, dass er genau diese Flasche bei diesem Händler gekauft hat und dass dieser beim Kauf ihm auch zugesichert hat diese auch wieder zurückzunehmen. Das macht in der Praxis natürlich niemand, aber man könnte wenn man wollte. Es gilt hier das was Verkäufer und Kunde beim Kauf vertraglich abgemacht haben.
Ein Getränkegeschäft muss nur das Leergut annehmen, was es an Getränken im Sortiment hat. In diesem Fall hat der Automat richtig entschieden. ;-)
Das mit dem Ordnungsamt war sicher eine leere Drohung - solche Typen gehen da nicht hin und beschweren sich wirklich :-) Und wenn doch, hat das grosse Lebensmittelschaeft die besseren Karten.
Also aus meiner Exkursion in einer großen Bierbrauerei weiß ich zumindest, dass sie ganz empfindliche Sensoren haben, die Flaschen sofort aussortieren, in denen zB mal ein Zigarettenstummel war und dass diese nicht wie die anderen Flaschen normal "gereinigt und auf den Weg gebracht werden" wie ja der normale Zyklus sein sollte. Es muss also keiner Angst haben, dass er so eklige Flaschen mal wieder an den Hals legt, die so einen Lebenslauf vorweisen.
Im Supermarkt in dem ich mal arbeitete, hat der Automat von sich selbst gesagt "Bitte Flasche leeren"...bei Wasserfalschen ist ja manchmal noch ein Schluck drin, die mussten die Leute dann selbst (leider oft direkt vor der Tür) leeren.
Manche Leute sind auch ganz "klug" und drehen einem sowas Ekliges auch direkt als Kiste wieder an, weil die auch mal "so" angenommen werden ohne dass einzelne Flaschen geprüft werden.
Aber ansonsten gilt: Wenn Flaschen nicht vom Automaten gelesen werden können (denn heutzutage läuft das voll automatisch in den meisten Märkten), weil zB das Etikett fehlt bei PET-Flaschen oder Dosen so beschmutzt sind, dann ist das das Problem des Kunden, nicht des Ladens.