Dürfen Polizisten eigentlich Geschenke annehmen?
Ich habe viele Menschen gesehen, Erwachsene und Kinder, die Polizisten unter anderem mit belegten Brötchen, Kaffee, Süßigkeiten und Kaltgetränke versorgt haben. Hunderte oder tausende von ihnen haben zugelangt. Und Polizisten müssen ja wissen was erlaubt ist. Aber ist das keine Bestechung?
8 Antworten
Die 5 Euro Grenze gilt normalerweise im öffentlichen Dienst, und auch bei vielen Unternehmen (wobei das Finanzamt auch 50 Euro erlaubt).
Aber Polizisten im Dienst dürften normalerweise eine Null-Grenze in als Dienstanweisung haben, die freie Currywurst am Kiosk wäre schon zuviel. Das gilt aber wohl nur individuelle Geschenke, auch eine grosszügige Spende für die Kaffekasse einer Polizeiwache dürfte nicht angenommen werden. Aber eine nicht persönliche Kuchenspende für die Einsatzkräfte bei einer Grossveranstaltung, das dürfte sicher von der Einsatzleitung erlaubt werden. Dienstanweisungen sind kein Gesetz, sondern Entscheidung der Führungskräfte. Auch eine Blume die als Friedensymbol zugesteckt wird, sollte keinen Vorgesetzten eine individuelle Vorteilsannahme vermuten lassen ...
Hallo.
Geschenke darf ein Beamter oder ein beschäftigter nicht annehmen.
Aber bei er Einsatz oder sowas darfst du denen ruhig Kaffee, Brötchen reichen. Oder eine Blume als Danke bei einem Einsatz so wie in Hamburg nach dem Einsatz. Etwa 5 € darf das kosten.
Das hängt auch von den konkreten Dienstanweisungen ab, aber in der Regel dürfen Geschenke unter 5 Euro angenommen werden, wenn klar zu erkennen ist, dass der Schenkende dadurch keinen Vorteil erreichen möchte. Das ist so etwa die Größenordnung von Keksen auf der Weihnachtsfeier oder Werbekugelschreibern. Alles darüber gibt richtig, richtig Ärger.
Solche Dinge finden meist erst dann statt, wenn eine Sache abgeschlossen ist. Die Menschen machen das nicht, um etwas zu bekommen. Sie machen es, weil sie bereits etwas bekommen haben.
Beispielweise wird ein Hund gesucht, der wird dann gefunden und eine Woche später kommt Oma Liese mit einem Kuchen. Das ist DANK, keine Bestechung.
Die Beamten tun dafür nichts. Wenn ersichtlich ist, dass sie einen Nutzen, eine bestimmte Vorgehensweise, ein Vorteilshandeln oder -Unterlassen im Sinn haben, werden die Beamten auch dankend ablehnen.
Gruß S.
Alles was unter 10€ ist, ist, soweit ich weiß, keine Bestechung. Einen konkreten Gesetzestext finde ich aber im Moment nicht!
Wie gesagt, ich find grad keinen Gesetzestext der das belegt!
Wenn es dir um den Straftatbestand geht, §§ 331 ff. StGB.
oder du schaust eben § 71 BBG an, wenn es dir nicht um das StGB ging.
Bis 25 € gilt es als stillschweigend genemigt. // in der Regel, nicht zwangsläufig.
D.h. ich darf dem Polizisten, der mich bei einer Ordnungswidrigkeit erwischt hat, 9,50€ in die Hand drücken? ;-)
Außerdem haben die Süßigkeiten und Getränke mehr als 10 € gekostet, hat sich nur auf viele Polizisten verteilt.