Dürfen Polizisten eigentlich Geschenke annehmen?

8 Antworten

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Die 5 Euro Grenze gilt normalerweise im öffentlichen Dienst, und auch bei vielen Unternehmen (wobei das Finanzamt auch 50 Euro erlaubt).

Aber Polizisten im Dienst dürften normalerweise eine Null-Grenze in als Dienstanweisung haben, die freie Currywurst am Kiosk wäre schon zuviel. Das gilt aber wohl nur individuelle Geschenke, auch eine grosszügige Spende für die Kaffekasse einer Polizeiwache dürfte nicht angenommen werden. Aber eine nicht persönliche Kuchenspende für die Einsatzkräfte bei einer Grossveranstaltung, das dürfte sicher von der Einsatzleitung erlaubt werden. Dienstanweisungen sind kein Gesetz, sondern Entscheidung der Führungskräfte. Auch eine Blume die als Friedensymbol zugesteckt wird, sollte keinen Vorgesetzten eine individuelle Vorteilsannahme vermuten lassen ...

Hallo.

Geschenke darf ein Beamter oder ein beschäftigter nicht annehmen. 

Aber bei er Einsatz oder sowas darfst du denen ruhig Kaffee, Brötchen reichen. Oder eine Blume als Danke bei einem Einsatz so wie in Hamburg nach dem Einsatz. Etwa 5 € darf das kosten.

Das hängt auch von den konkreten Dienstanweisungen ab, aber in der Regel dürfen Geschenke unter 5 Euro angenommen werden, wenn klar zu erkennen ist, dass der Schenkende dadurch keinen Vorteil erreichen möchte. Das ist so etwa die Größenordnung von Keksen auf der Weihnachtsfeier oder Werbekugelschreibern. Alles darüber gibt richtig, richtig Ärger.

Solche Dinge finden meist erst dann statt, wenn eine Sache abgeschlossen ist. Die Menschen machen das nicht, um etwas zu bekommen. Sie machen es, weil sie bereits etwas bekommen haben.

Beispielweise wird ein Hund gesucht, der wird dann gefunden und eine Woche später kommt Oma Liese mit einem Kuchen. Das ist DANK, keine Bestechung.

Die Beamten tun dafür nichts. Wenn ersichtlich ist, dass sie einen Nutzen, eine bestimmte Vorgehensweise, ein Vorteilshandeln oder -Unterlassen im Sinn haben, werden die Beamten auch dankend ablehnen.

Gruß S.


Alles was unter 10€ ist, ist, soweit ich weiß, keine Bestechung. Einen konkreten Gesetzestext finde ich aber im Moment nicht!

Elbenlord 
Beitragsersteller
 15.07.2017, 14:49

D.h. ich darf dem Polizisten, der mich bei einer Ordnungswidrigkeit erwischt hat, 9,50€ in die Hand drücken? ;-)


Außerdem haben die Süßigkeiten und Getränke mehr als 10 € gekostet, hat sich nur auf viele Polizisten verteilt.

Destranix  15.07.2017, 14:51
@Elbenlord

Wie gesagt, ich find grad keinen Gesetzestext der das belegt!

Emily0499  15.07.2017, 16:10
@Destranix

Wenn es dir um den Straftatbestand geht, §§ 331 ff. StGB.

Emily0499  15.07.2017, 16:19
@Emily0499

oder du schaust eben § 71 BBG an, wenn es dir nicht um das StGB ging.

Bis 25 € gilt es als stillschweigend genemigt. // in der Regel, nicht zwangsläufig.