Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, wie sie es wahrscheinlich so noch nicht gegeben hat und ich hoffe, dass ich hilfreiche Antworten bekomme. Danke schon im Voraus an alle, die sich die Mühe machen und mir dabei helfen, meine Frage zu beantworten.
Folgendes :
Person X hat als Aushilfskraft bei einem großen bekannten Unternehmen gearbeitet, welches in ganz Deutschland und auch in Europa Filialen hat. Zu dem angebotenen Sortiment gehört alles von Jack & Jones, über Northface bis hin zu Parfüm von Gucci und
Süßigkeiten von Haribo.
Person X war teilweise in der Abteilung selbst beschäftigt, teilweise aber auch an der Kasse. Wenn Person X an der Kasse eingeteilt war, buchte sich die Person die Payback Punkte von Kunden, die keine Payback Karte besaßen, auf die eigene Karte. Nicht bei jedem Kunden, aber bei jedem dritten in etwa.
Eines Tages wurde Person X zur Geschäftsführung der Filiale, in der Person X teilzeit angestellt war, bestellt und ihr wurde eine fristlose Kündigung ausgesprochen.
Die Geschäftsführung gab zu Wort, dass die Payback Karte der X in den letzten zwei Monaten unrechtmäßig benutzt wurde. Person X musste eine Vereinbarung unterschreiben, welche zur Vermeidung einer arbeitgeberseitigen Kündigung führte und wurde an Ort und Stelle " nach Hause " geschickte.
Da Person X Paybackpunkte in einem Wert von ca. 120 € auf der Karte hatte, teilte die Geschäftsführung ( in diesem Falle war nur eine Person zur Stelle ) mit, dass von der noch ausstehenden Gehaltszahlung an X die 120 € einfach einbehalten werden, da durch die fehlenden Payback Punkte für die Filiale ein wirtschaftlicher Schaden entstanden worden sei.
Könnt ihr mir dabei helfen, eine Antwort zu finden, wie die gesamte Lage rechtlich zu beurteilen ist ? Ist es rechtens, dass X fristlos gekündigt wird, bzw. ist dies ein Rechtfertigungsgrund für eine Kündigung ?
Dürfen die 120 € einbehalten werden ? (Person X wurde mit einer Liste konfrontiert, die die gesamten Buchungen auf ihre Payback Karte widerspiegeln sollte. )
Liebe Grüße,