Muss ein Getränkemarkt Leergut annehmen?

9 Antworten

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Leergut ja, aber auch hier gibt es ausnahmen.

Einweg nimmt er eh alles an da es da immer 25 cent drauf gibt und die flaschen gleich zerstört werden.

Bei Mehrweg ist es immer eine Frage des Sortiments, ein Händler muss das nehmen was er im Sortiment hat aber nicht das was er nicht hat.

Auch hier gibts ausnahmen, z.b. Mineralwasser, da ist die Sorte egal hauptsache kiste passt.

Beim Bier gibt es viele Direktlieferanten die nur Ihre kisten zurücknehmen. die großen Logistiker nehmen dies aber nciht zurück. Deshalb kann ein Laden der bestimmte Privatbrauereien nicht führt auch dessen leergut nicht zurücknehmen !

Das selbe gilt bei Sondergrüßem. Bei uns ist z.b. die 1.5 L Mehrweg cola ausgelistet, also nehmen wir davon keine flaschen mehr da wir keine kistne bekommen.

Sollte es jemand besser wissen bitte eine Link zur beweisquelle angeben damit ich es endich mal lese was jeder 2te Bürger behauptet !

Müssen tut im Einzelhandel erst einmal niemand irgendwas. Wenns dein Laden ist hast du Hausrecht und wenn sich jemand daneben benimmt kannst du ihn rausschmeißen, ganz einfach. Zu der Annahme von Pfandflaschen : Ich habe selber als Schüler lange in nem Getränkemarkt gearbeitet. Da kamen sogar Anweisungen von der Geschäftsführung dass pro Kunde nur noch 10 Einwegpfandflaschen angenommen werden dürfen. Ich denke dass es da einfach im Gesetz zu wage formuliert ist

Die gesetzliche Grundlage für die Rücknahmepflicht ist § 9 der Verpackungsverordnung. Diese Vorschriften sollte eigentlich jeder Getränkeeinzelhändler kennen.

"und sich die Pfandgutschrift Bar auszahlen lässt" ? Sorry, aber genau das ist der Sinn des Pfandgeldes ! Willst du den Kunden etwa mit einem Gutschein abspeisen ? Nee, nee... jeder hat das Recht, dort wo Glaspfandflaschen verkauft werden auch Glasflaschen - egal in welcher Menge - gegen Bares abzugeben. Gleiches gilt für Plastikflaschen.

misteruniverse 
Beitragsersteller
 11.09.2010, 20:15

Mir ist das letztens aufgefallen, dass ein Kunde meinte, er könne das Personal "anmotzen" sich darüber beschweren, dass das Personal zu langsam arbeite. Nachdem sein Leergut nach längerer Diskussion angenommen wurde (andere Flaschenform, anderer Kasten, der Markt verkauft diese nicht) lies er sich den relativ langen Pfandbon erklären und daraufhin Bar auszahlen. - Meiner Meinung nach eine Frechheit.

Geochelone  12.09.2010, 19:40
@misteruniverse

Vielleicht hätte er euch nicht angemotzt, wenn ihr nicht so lange diskutiert hättet ! Die Flaschenform und Sorte der Kiste ist doch völlig unerheblich. Ihr müsst die Flaschen annehmen und das Pfand in bar auszahlen ! Die Betreiber eures Ladens sollten auch ihre Pflichten kennen und diese Infos an die Mitarbeiter weitergehen.

Wenn ein "Pfandflaschenabgeber" das gesetzlich geregelte Verfahren verlangt, dann ist das keine Frechheit, sondern sein gutes Recht !

misteruniverse 
Beitragsersteller
 13.09.2010, 15:47
@Geochelone

Kastenform / Flaschenform sind sehrwohl erhebtlich, ein Getränkehandel ist nicht verpflichtet Flaschen anzunehmen die er nicht selber im Sortiment hat (abgesehen von Einwegpfandflaschen).

In § 6 Verpackungsverordnung ist die grundsätzliche Pflicht für Händler zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen geregelt. In § 9 und § 6 Verpackungsverordnung finden sich dann die folgende Ausnahme von der Regel der Rücknahmepflicht, die dazu führt, dass immer wieder Flaschen zum falschen Händler gelangen und dieser berechtigt die Rücknahme verweigert.

“Für Vertreiber mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 qm beschränkt sich die Rücknahmeverpflichtung auf die Verpackungen der Marken, die der Vertreiber in Verkehr bringt.”

“Bei Verpackungen, die nach Satz 1 der Pfandpflicht unterliegen, gilt an Stelle des § 6 Abs. 1 Satz 4, dass sich die Rücknahmepflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 auf Verpackungen der jeweiligen Materialarten Glas, Metalle, Papier/Pappe/Karton oder Kunststoffe einschließlich sämtlicher Verbundverpackungen mit diesen Hauptmaterialien beschränkt, die der Vertreiber in Verkehr bringt.”

Also im Klartext , was ihr nicht führt braucht ihr nicht zurücknehmen.

Ja die müssen das Leergut annehmen.