ist es schon bestechung oder erpressung wenn man jemanden geld bietet um ne anzeige gegen einen zurückzuziehen?

6 Antworten

nein - es ist eine normale Verhandlungssache, wenn die Rücknahme einer möglichen Anzeige für Dich keine allzugroßen Einbußen hat - und falls nicht, kannst Du ja den Preis nach oben treiben - alles legitim...

..immer vorausgesetzt, dass die mögliche Anzeige keine schwerwiegende Straftat beinhaltet, die zur Anzeige gebracht werden muss und Du evtl. durch die Unterlassung dieser Anzeigenpflicht - nicht selbst rechtliche Probleme bekommst.

nfm01 
Beitragsersteller
 23.03.2018, 22:53

das problem is, die hat den bullen was von drogen erzählt

Nabend,

ausgehend davon, dass die Person, die gebeten wird, kein Amtsträger o.ä. im Sinne von §334 (1) StGB ist, kommt eine Bestechung nicht in Betracht.

Erpressung nach §253 StGB kann es meines Erachtens auch nicht sein, da einerseits keine Bereicherungsabsicht vorliegt, sondern ja für eine Gegenleistung (Geld) ein Gefallen erbeten wird. Andererseits liegt auch gar keine rechtswidrige Nötigung vor, die einen Vermögensnachteil für den Genötigten bedeuten würde.

Was viel wichtiger ist: Eine Anzeige kann grundsätzlich nicht zurückgezogen werden. Ist der Polizei/Staatsanwaltschaft eine Straftat angezeigt worden, so hat sie diese zu verfolgen - MUSS das also tun (Legalitätsprinzip).

Es gibt allerdings im Strafrecht die sogenannten absoluten Antragsdelikte, also Straftaten, die in jedem Fall nur auf Antrag (Strafantrag) verfolgt werden, zum Beispiel Hausfriedensbruch oder Beleidigung. Da ein bereits gestellter Strafantrag einmal durch den Antragssteller zurückgezogen werden kann, würde das Zurückziehen dafür sorgen, dass du für eine solche Straftat nicht belangt werden kannst. Der Strafantrag kann danach auch nicht wieder neu gestellt werden.

Daher ist es nicht strafbar, Geld für das Zurückziehen eines Strafantrags - wie gesagt, Anzeigen kann man nicht zurückziehen - zu bieten.

Gruß

Man kann Anzeigen nicht zurück ziehen.

Je nach Delikt kann ggf ein STRAFANTRAG zurückgezogen werden, insbesondere dann, wenn man sich außergerichtlich einigt. Dazu kann eine finanzielle Schadensregulierung gehören.

Gruß S.

aber nein, du bietest ihm doch wiedergutmachung des schadens an und bittest ihn nur, auf die anzeige zu verzichten

bestechung ist es nur bei entscheidungsträgern irgendwelcher art und erpressung ist es auch nicht

es ist ein nettes angebot

stern311  23.03.2018, 22:45

man könnte es als versuch bezeichnen. außerdem kann es sein dass die sta öffentliches interesse bekundet, da funktioniert der rückzug nicht-mehr.

Headshotlord  23.03.2018, 22:45
@stern311

sie weiß es ja noch nicht, wie es hier aussieht

Erpressung ist das nicht. Er droht dir ja nicht mit irgendeinem Nachteil wenn du das Angebot nicht annimmst. Hier die Definition von Erpressung:

https://www.duden.de/rechtschreibung/Erpressung

Eine Bestechung ist das auch nicht, da du ja (wahrscheinlich) nicht im öffentlichen Dienst tätig bist bzw. wenn doch das (wahrscheinlich) nichts mit deinem Amt zu tun hat.

Hier ist die Definition von Bestechung: https://www.duden.de/rechtschreibung/Bestechung

nfm01 
Beitragsersteller
 23.03.2018, 23:24

mir droht keiner, anders rum