Darf ein ausziehender Mieter den Vermieter zwingen, die Küche der Wohnung abzukaufen?

14 Antworten

dann soll der Mieter sie mitnehmen oder an den neuen Mieter verkaufen. Nur der Staat darf dich zwingen etwas zu bezahlen, womit du nichts zu tun hast(Bürgersteige und so)

Folkopo 
Beitragsersteller
 19.01.2015, 19:25

Mir ist klar, dass ich gesetzlich Recht habe.

Nur wollte ich wissen, wie es denn überlicherweise ist?

Nach meiner Erfahrung übernimmt der neue Mieter vom alten Mieter die Küche.

Würdet Ihr mir Recht geben?

4ssec67  19.01.2015, 19:28
@Folkopo

normalerweise bleibt die Küche im Besitz des Käufers. Wenn der Käufer sie plötzlich nicht mehr möchte, soll er sie weiterverkaufen/verschenken/vermieten. das sind auch die üblichen Wege

Folkopo 
Beitragsersteller
 19.01.2015, 19:32
@4ssec67

Sollte ich ihm aus Gutmenschlichkeit die Küche zum geringeren Preis abkaufen?

Ich bin an einer guten Beziehung interessiert.

Außerdem würde ich ihm zutrauen, dass er mir versteckten Schaden anrichtet, z.B. Schimmelbildung vor dem Ausziehen macht, welcher erst Monate später durch die Tapete durchschlägt.

Ich habe absolut keine Lust auf einen Gerichtsfall.

anitari  19.01.2015, 19:34
@Folkopo
Nach meiner Erfahrung übernimmt der neue Mieter vom alten Mieter die Küche. Würdet Ihr mir Recht geben?

Jein.

Fang so ein Gemautschel erst gar nicht an.

Der "alte" Mieter hat die Wohnung bei Mietende vollständig geräumt an Dich zurück zu geben, FERTIG!

Annickah  21.01.2015, 16:57
@4ssec67

Wenn du deinem Mieter entgegen kommen möchtest, dann suchst du einen neuen Mieter aus, der die Küche übernimmt. So hat das mein Vermieter freundlicherweise auch gemacht. In Hamburg wird das auch kein Problem sein, mir wurden hier auch zu exorbitatanten Preisen fürchterliche Küchen angeboten, die bei Anmietung der Wohnung unbedingt mit gekauft werden mussten.

Nein, er kann Dich nicht dazu zwingen, sie zurückzukaufen. Es sei denn, ihr habt einen vertrag, in dem was anderes steht. Aber: Warum hat der Mieter sie Dir denn abgekauft?

Folkopo 
Beitragsersteller
 19.01.2015, 20:15

Wie gesagt: Ich kaufte die Wohnung und wohnte selbst paar Monate drin.

Als ich aus privaten Gründen ausgezogen bin, habe ich einen Nachmieter gesucht, mit der Bedingung dass die Küche mitgekauft wird.

Letzte Woche behauptete er am telefon, ich hätte ihn zum Kauf genötigt.

Das ist aber quatsch. Er wollte die Wohnung haben und hat als Abstand die Küche mit übernommen.

Du willst die Küche nicht zurück, dein gutes Recht, entweder er lässt Sie für Nothing drinn oder nimmt Sie mit. Der "alte Mieter" muss sich halt mit dem Nachfolger einigen; fertisch!

Du brauchst ihm kein Geld zahlen.

Er darf die Küche ausbauen und damit machen, was er will.

Wenn du bereits einen Mietvertrag mit dem Nachmieter gemacht hast, kann der alte Mieter die Küche dem neuen Mieter zum Kauf anbieten. Ob der sie nimmt, ist nicht dein Problem.

Wenn sich alter und neuer Mieter nicht einigen, muss der alte Mieter die Küche ausbauen. Evtl. darf er sie kostenlos drin lassen, da sie als fester Einbau zur Wohnung gehört. Das hängt u.a. von eurem Vertrag ab.

Wenn der alte Mieter in der Wohnung Schäden verursacht, haftet er für deren Beseitigung. Dafür ist die Kaution gedacht.

Der Vermieter muss sich zu nichts zwingen lassen. Der Mieter kann die Küche entweder dem Nachmieter verkaufen oder per Anzeige.