Ein ausziehender Mieter meldet sich nicht zur Wohnungsübergabe, der neue Mieter will aber morgen rein. Was kann ich tun?
Es war vor 1 Woche abgemacht, dass mein ausziehender Mieter und ich die Wohnung am 1. Juli übergeben.
Ich habe ihn seit Samstag 27. Juni mehrmals angerufen und SMS geschickt, aber leider hat er nicht reagiert.
Heute rief ich um 19 Uhr an, er ging ran und sagte er ruft mich zurück, was er wieder nicht getan hat.
Ich bin morgen nicht den ganzen Tag verfügbar.
Abgesehen davon bin ich auch nicht sein Laufbursche.
Was soll ich denn jetzt machen, dass ich ihm endlich mal Beine mache?
Der Mieter ist total unzuverlässig.
Morgen ist der 1. Juli. Der neue Mieter zieht morgen Abend schon offiziell ein. Wenn der Mieter mit mir keinen Termin macht, habe ich auch ein Problem. Dann kommt der neue nicht rein.
Am Sonntag 28. Juni war ich kurz in der Wohnung um Zählerstände aufzuschreiben. Die Wohnung ist fast leer.
7 Antworten
Anzeigen? Auf Behördenpost muss er ja antworten.
Versuchen Sie morgen früh nochmal.
Und wenn Sie schon eine Uhrzeit vereinbart haben, erscheint er dann vielleicht doch noch...
So etwas kann man nicht anzeigen, da niemand die Anzeige entgegen nimmt, geschweige denn deswegen ein Schreiben verfertigt.
mit zeugen ein übernahemprotokoll machen. in dem der ist zustand festgestellt wird. viele fotos machen.
Der hat glatt vergessen, die Tür hinter sich zuzuziehen, als er mit dem letzen Umzugskarton zum Transporter lief :-O
ohne vormieter
der muss doch nicht da sein wenn man zeugen hat und fotos. es ist doch nur eine frage der beweisbarkeit?
Rechtlich ist der M verpflichtet, dir eine tatsächliche Übergabe am ersten Werktag nach Beendigung des MV anzubieten, das wäre heute.
Ist die Wohnung fast vollständig geräumt, gilt sie gleichwohl als übergeben, auch wenn die Schlüssel (noch) nicht abgegeben wurden :-)
Bedeutet: Du tauschst den Schliesszylinder der Wohnung aus und machst reichlich Fotos der Mieträume. Dann entsorgst du erkennbar wertloses Gerümpel, bewahrst nichtmitvermietete Gegenstände wie Interentanschluss, Rollo, Duschvorhang, die halbe Rolle Toilettenpaier u. dgl. getrennt in Müllsäcken auf und übergibst die Räume vertragsgemäß dem Nachmieter.
Fertigst mit dem Nachmieter und/oder einem Zeugen ein Übergabeprotokoll an, hälst darin alle Schäden, Renovierungszustand, Zählerstände usw. genau fest
Forderst deinen alten Mieter - in Ermangelung einer neuen Anschrift an die alte - zugangssicher per Einwurfeinschreiben auf, "die in der Anlage festgestellten Mängel innerhalb von 10 Tagen nach dokumentiertem Zustand dieses Schreibens zu beseitigen und die zurückgelassenen Gegenstände fristwahrend in Empfang zu nehmen, andernfalls würdest du in Ersatzvornahme Mängelbeseitigung und geschuldete Schönheitsreparaturen zu Lasten der Kaution vornehmen und davon ausgehen, dass Eigentum an den Hinterlassenschaften bewusst aufgegeben wurde und stillschweigned deren Entsorgung n. § 959 BGB zugestimmt wird".
Ob er diese Inverzugsetzung je zur Kenntnis nimmt, wäre nicht dein Problem, sondern seins.
Nach Fristablauf kürzt du seine Kaution um Kosten der Müllbeseitigung, ggf. Grundreinigung, neue Türzylinder, Renovierungskosten, Rückbaukosten, Schadensbeseitigung - auch gegen Eigenbeleg oder Nachmieterquittung, der das übernimmt und darüber entschädigt würde.
G imager761
"Ist die Wohnung fast vollständig geräumt, gilt sie gleichwohl als übergeben, auch wenn die Schlüssel nicht abgegeben wurden"
Was, denn der Richter das anders sieht?
Dann muss der Vermieter auch noch an den alten Mieter Schadenersatz zahlen.
Waren da nicht noch einige Goldbarren und andere wertvollste Dinge in der Mietwohnung, die sich der Vermieter genommen hat?
Morgen ist der 1. Juli. Der neue Mieter zieht morgen Abend schon offiziell ein. Wenn der Mieter mit mir keinen Termin macht, habe ich auch ein Problem. Dann kommt der neue nicht rein.
Richtig, dann hast Du ein Problem mit dem neuen Mieter, der kann Dich auf Schadenersatz verklagen.
Du kannst dann den Nochmieter Deinerseits auf Schadenersatz verklagen und für die Tage bis zur Übergabe eine Nutzungsentschädigung verlangen.
Am Sonntag 28. Juni war ich kurz in der Wohnung um Zählerstände aufzuschreiben. Die Wohnung ist fast leer.
Ich hoffe Du warst da drin als der Mieter da war, ansonsten war das Hausfriedensbruch.
Du darfst auch nicht einfach die Wohnung leerräumen, auch wenn morgen schon der Erste ist.
MfG
Johnnymcmuff
"Du kannst dann den Nochmieter Deinerseits auf Schadenersatz verklagen und für die Tage bis zur Übergabe eine Nutzungsentschädigung verlangen."
Das ist theoretisch richtig, aber im Regelfall ist vom Ex-Mieter nichts zu holen und der Vermieter bleibt auf ALLEN Kosten sitzen.
Am Sonntag 28. Juni war ich kurz in der Wohnung um Zählerstände aufzuschreiben. Die Wohnung ist fast leer.
Wie bist du denn dort reingekommen?? Das dieses illegal ist , ist dir hoffentlich klar!?
Die Tür stand offen, was denn sonst?
genau, Tür war absprachegemäß mit Mieter am Samstag offen. Er war aber nicht da gewesen. Beim Begutachten schloss ich die Tür und ging.
Wie denn wenn der Nochmieter nicht vor Ort ist?