Darf ein Architekt auch in einer eigenen Firma mauern, ohne Maurerausbildung bzw.ohne Maurermeistertitel?
Hallo zusammen, ich würde gerne Architektur studieren. Wir haben ein kleines Bauunternehmen, in dem ich entsprechender Berufserfahrung gerne mitarbeiten möchte. Gerne würde ich auch ab und zu auf dem Hochbau mitarbeiten, sprich mauern, da es mir wirklich Spaß macht (jedoch nicht jeden Tag).
Jetzt meine Frage: Darf ein Architekt auf dem Bau mauern, bzw. ersetzt das einen Maurermeisterbrief, falls wir mal keinen Meister mehr haben sollten?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten! Gruß Karl
7 Antworten
Ja. Der Architekt darf auch mauern. Ich kenne zwar keinen der das macht, aber er darf darüber hinaus sogar eine Bauunternehmung gründen oder einer Bauunternehmung (die keinen Maurermeister bei sich beschäftigt hat) die Konzession geben.
Hallo Schönwettermaurer!
Natürlich darfst du das. Auch wenn du im mauern vielleicht nicht der beste bist, wird ja wohl auch jemand dabei sein, der dir auf die Finger schaut. Um zu mauern muss man nicht Maurer gelernt haben.
Als Architekt darfst du ein Bauunternehmen leiten/besitzen. Zum Ausbilden von Lehrlingen brauchst du einen Meister. Bei kleinen Betrieben werden, soviel ich weiss, auch Ausnahmen gemacht. Frage bei der für euch zuständigen Handwerkskammer nach. Außerdem sind die Regelungen nicht in jedem Bundesland gleich.
viele Grüße
Ich verstehe. Ich mauer auch gerne. Da kann man rundrum alles vergessen. Fast wie Meditation :-)
Ich bin Maurermeister, die richtige Antwort bekommst du bei der Handwerkskammer. Dort ist man nicht daran interessiert, eingesessene Firmen zu zerschlagen. Ich werdet eine Lösung finden. Zur Not bleibt dein Vater inaktiver Konzessionsträger.
ersetzt das einen Maurermeisterbrief
Natürlich nicht ...
Ich kenne keinen Architekten der sich im Bau auskennt...
ergo ersetzt das ganz bestimmt nicht den Meister.
Mauern darfst du ,klar. Die Gewährleistung übernimmt eben der Planer und Bauleiter. also der Architekt. also Du.
wenn du also deine Arbeit versämmelst, darfst du alle Kosten tragen. Das Abreißen, das neumachen, Vertragsstrafen, Verzögerungen. Schadenersatz gegenüber den Bauherren..
Es dreht sich mehr darum, dass die Firma wietergeführt werden kann, da mein Vater irgendwann in Rente gehen wird. Das Fachliche Wissen ist bei den Arbeitern vorhanden. Ich möchte nur die Firma weiterführen können. Und in Deutschland darf man ja bekanntlich nur mit einem Meistertitel dieses Handwerk ausführen. Im Prinzip möchte ich nur unabhängig von einem Meister sein.
Du darfst nur keine Lehrlinge ausbilden. Gerade bei Übernahmen werden auch Ausnahmen gemacht. Die Handwerkskammern sind nicht daran interessiert, Firmen die jahrelang bestehen, beim Ausstieg des Inhabers zu behindern, sondern werden dich beraten, wie du die Firma weiterführen kannst.
Meisterbrief ist Meisterbrief und Architektendiplom ist Architektendiplom.
Mit einem Architektendiplom kann man keinen Meisterbetrieb gründen oder leiten.
Der Meisterzwang ist zwar sehr umstritten, aber bis auf weiteres müssen wir damit leben.
Doch, kann man.
Danke für deine Antwort!
Das "(...jedoch nicht jeden Tag)" war nur, um Antworten wie "dann mach eine Maurerausbildung" vorzubeugen :) .