Groß- und Außenhandel - Wo findet man den aktuellen und detaillierten Tarifvertrag von Bayern?
Hallo ihr Lieben,
das Internet habe ich schon auf den Kopf gestellt, aber überall werden mir nur Informationen zu IG-Metall & Co. nachgeworfen.
Mir geht es darum:
Seit 01.08. bin ich bei einem Unternehmen mit ca. 70 Mitarbeitern als Assistentin der Geschäftsleitung beschäftigt. Gelernt habe ich Industriekauffrau, später nebenbei BWL studiert mit Bachelor-Abschluss und mittlerweile 6 Jahre Berufserfahrung nachzuweisen. In meinem Arbeitsvertrag ist die Tarifgruppe 3 mit ca. 2.300 Euro bei einer 40-Stunden-Woche festgehalten.
Mich würde also 1. einmal interessieren, wie der Tarifvertrag für den Groß- und Außenhandel in Bayern aussieht und 2. am besten noch eine Aufstellung darüber, wo man mit welchem Abschluss und entsprechender Berufserfahrung eingruppiert wird. - Meine Job verlangt laut Stellenanzeige einen Studienabschluss.
Dankeschön! :)
1 Antwort
Entscheidend ist ausschließlich, welche Tätigkeit man ausübt und nicht welchen Abschluß man hat oder wie die Berufsbezeichnung ist.
Um eine richtige Eingruppierung zu prüfen, benötigst Du den "Gehalts- und Lohngruppenkatalog Gross- und Aussenhandel."
Der ist im Internet aber nicht zu finden bzw. nur kostenpflichtig bei der Gewerkschaft erhältlich (wenn man Mitglied der Gewerkschaft ist, dann kostet er nichts).
Der Tarifvertrag als solcher ist hier zu finden:
http://www.rechtsrat.ws/tarif/gahandelbayern/08.htm#12
Schaue auch mal hier:
Eine Kurzfassung mit allgemeinen Kriterien aus NRW:
tarifregister.nrw.de/material/gross_aussen.pdf
Ja aber auch hier gilt grundsätzlich die Tätigkeit als solche und nicht die betriebliche Anforderung, die an den zukünftigen Stelleninhaber gestellt wird.
Es gibt aber auch Tarifverträge (z. B. TVöD) wo alleine auch der Abschluß eines Studiums bereits eine entsprechende Gehaltsgruppe bzw. Stufe innerhalb einer Gehaltsgruppe zwingend nach sich zieht - wie das bei GHA ist, weiß ich leider nicht...
Alles klar! Danke für deine Hilfe :)
Dankeschön!
... Da kann ich dann ja lange suchen, wenn man ihn nur kostenpflichtig bei der Gewerkschaft bekommt ;).
Der Rest hat mir auf jeden Fall schon einmal sehr geholfen - danke dafür. Dass man nach der Tätigkeit und nicht nach seinem Abschluss bezahlt wird, weiß ich .. deshalb habe ich im letzten Satz geschrieben, dass laut Stellenanzeige ein Studium gefordert wurde. :)