Darf mein Chef meine Kassendifferenz nachträglich von mir einfordern?
Ich arbeite seit einem Monat an der Kasse und hatte schon die ein oder andere Minusdifferenz. Darf mein Chef mich auch "nachträglich" (ich arbeite dort nur bis Ende Juli) dazu aufrufen, diese aus eigener Tasche zu zahlen? Keine Mankovereinbarung o.ä. im Vertrag. Müsste er es mir zeitnah sagen, wenn ich etwas zahlen Müsste?
3 Antworten
Einen Ausgleich der Kassendifferenz kann der Arbeitgeber nur verlangen, wenn
》er sie eindeutig Dir zuordnen kann,
》die Entstehung des Mankos in Deiner Verantwortung liegt,
》es eine Vereinbarung zum Mankoausgleich gibt, und
》der Arbeitgeber ein monatliches Mankogeld an Dich zahlt.
Dabei muss das Verhältnis von monatlichem Mankogeld und zurück zu zahlender Kassendifferenz "angemessen" sein, d.h., dass der Arbeitgeber ein Manko nicht in unbegrenzter Höhe zurück verlangen kann.
Ergänzung:
Wenn es also - wie Du sagst - überhaupt keine Mankovereinbarung gibt, kann der Arbeitgeber auch keinen Ausgleich der Kassendifferenz von Dir verlangen - es sei denn, er kann Dir konkret grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz nachweisen.
Du gefällst mir! Du darfst doch nicht am Tag des Beschäftigungsendes deine Kasse mit einem Manko abgeben und dann erwarten dass man den Fehlbetrag nicht einfordert, zumal Du schon einige male schlampig oder unehrlich gewesen bist!
Meine Begründung ist mein gesunder Verstand, der mir sagt, dass man für eine Schuld, egal ob vorsätzlich oder aus versehen, aufzukommen hat!
Was Du meinst ist eine Sache, wie die rechtliche Lage ist, das ist entscheidend und da hat Familiengerd völlig recht in allen Punkten.
Es handelt sich hier um eine arbeitsrechtliche Fragestellung.
Da ist die Berufung auf den (manchmal berühmt-berüchtigten) "gesunden Menschenverstand" nicht ansatzweise eine zulässige Begründung!
Worauf es ankommt, kannst Du in meiner eigenen Antwort nachlesen.
Danke!
Hm, wenn die Kassiererin also quasi eine Versicherung hat, na gut.
Versicherung der Kassiererin?
Die Erklärungen in meiner Antwort hast Du also offensichtlich nicht gelesen!
Nur wenn ausdrücklich im Vertrag ein "Mankogeld" vereinbart ist und GEZAHLT wird, musst du für die Differenz aufkommen. Dein Chef kann dich abmahnen und anders beschäftigen, wenn er der Meinung ist, dass die Kasse nicht geeignet für dich ist
Erstens weißt Du nicht, was die Gründe/Ursachen für die entstandenen Differenzen sind, dass Du meinst, Dir erlauben zu können, "schlampig" und "unehrlich" unterstellen zu können!
Zweitens ist das nicht ansatzweise eine Antwort auf die Frage - von einer Begründung, Erklärung ganz zu schweigen!