Darf ein 9 jähriges Kind auch auf der falschen Gehwegseite mit dem Fahrrad fahren?
Meine Tochter ist von einem Auto erfasst worden, dass in eine Einfahrt einbog. Sie ist 9 Jahre alt und war mit dem Fahrrad auf der "falschen" Bürgersteigseite unterwegs. Hat sie nun eine Mitschuld?
13 Antworten
Das wird das Gericht klären müssen, ohne die Begleitumstände zu kennen ist eine "gute" Antwort nicht möglich. die Strassenverkehrsordnung ist da sehr genau, desewegen müsste man die Verhältnisse vor Ort kennen. Ansonsten gilt:
Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen "Radverkehr frei" allein angezeigt ist.
In "entgegengesetzter" Richtung, also den Radweg links der Fahrbahn, MUSS man benutzen, wenn dies durch eines der Schilder angezeigt wird. Ansonsten darf man sie nicht benutzen. Radwege rechts der Fahrbahn darf man benutzen, es sei denn es wird durch die Zeichen 237,240 oder 241 angeordnet, dann muss man sie benutzen und darf nicht auf der Fahrbahn fahren.
ohne die Begleitumstände zu kennen ist eine "gute" Antwort nicht möglich.
Steht alles in der Frage, man muss es nur lesen....
Richtig, aber kein Grund, ihm das dreimal zu sagen.
Es ist außerdem gar nicht so unwahrscheinlich, dass es der Fragesteller war, der hier das falsche Wort benutzt hat, dass es also doch einen Radweg gibt, auf dem das Mädchen unterwegs war. Dass man auf Bürgersteigen in jede Richtung gehen darf, dürfte Clulu nämlich wissen. Dann wäre Fragas Antwort die beste.
Bürgersteig!
Da Kinder bis zu 10 Jahren auf dem Bürgersteig fahren dürfen (nicht müssen), hat sie erstmal nichts falsch gemacht.
Aber nutze die traurige Gelegenheit, Deiner Tochter (und Dir selber) zu verdeutlichen, wie immens gefährlich das Radfahren auf dem Bürgersteig und noch dazu in der falschen Richtung ist. Man fährt komplett außerhalb der Erwartungshaltung und dem normalen Sichtbereich der Autofahrer. Fußgänger sind langsam genug, daß man sie im Normalfall noch bemerkt; man rechnet auch mit ihnen.
Nein, Kinder bis 10 Jahre (glaub ich) dürfen auf dem Bürgersteig mit dem Fahrrad fahren.
Außerdem hätte der Autofahrer sich versichern müssen, dass niemand auf dem Bürgersteig unterwegs ist bevor er ihn überquert.
Da sie nicht Strafmündig etc. ist, also selbst eigentlich gar keine Entscheidungen treffen kann und somit theoretisch gar nicht die Verständnis aufweisen kann ,was die "Richtige" Seite ist, ist sie das meiner Einschätzung nach nicht Schuld...
es gibt keine falsche Seite für Bürgersteige. Sonst müssten Fussgänger auch nur in einer RIchtung laufen. Und mit 9 Jahren darf sie noch die Gehwege benutzen. Ich würde also eher auf Freispruch plädieren.;-)
FragaAntworta, anscheinend bist Du nicht in der Lage, richtig zu lesen
Denn Kinder bis zu zehn Jahren dürfen sehr wohl, in beiden Richtungen, den Gehweg benutzen.