Darf ein 13jähriger über Geldgeschenke frei verfügen?
Hallo, ein 13jähriger, dessen Eltern geschieden sind und beide das Sorgerecht haben, wurde getauft und bekam insgesamt Geldgeschenke in Höhe von ca. 700€. (Das ist aktuell bei einer neutralen Person zur Aufbewahrung) Er sagt: das ist mein Geld ich kann damit machen was ich will. Einkaufen ohne Ende und es muss bei mir bleiben. Mama kann mir gar nichts verbieten. Es ist mein Geld. Ich will mir davon Spiele etc. kaufen.
Ich finde auf die schnelle nix im web dazu.
Was sagt der Gesetzgeber? Darf das Kind das Geld alleine aufbewahren und ausgeben? (Dauert bestimmt kene 10 Tage bis es weg ist) Sollte ein Elternteil es verwahren und nur Stückchenweise rausrücken? Kann das Kind entscheiden welcher Elternteil das Geld aufheben soll?
Das sind mal eben 5 Fragen .....
7 Antworten
Bis zum 18 Lebensjahr sind Jugendliche beschränkt geschäftsfähig. Relevant ist hier §107 BGB. Danach bedarf der Jugentliche für eine Willenserklärung ( z.B. Kauf ) der Einwilligung der Eltern. Ohne Einwilligung sind Verträge schwebend unwirksam.
Ausnahme ist der sogn. Taschengeldparagraph:
http://dejure.org/gesetze/BGB/110.html
D.h. der Vertreter kann für bestimmte Mittel ( typ. Taschengeld) das den Vertragsschuss freistellen.
Sollte ein Elternteil es verwahren und nur Stückchenweise rausrücken?
Ja.
Kann das Kind entscheiden welcher Elternteil das Geld aufheben soll?
Nein.
Er sagt: das ist mein Geld ich kann damit machen was ich will.
Ja und nein. Es ist sein Geld, aber die Eltern entscheiden. Das Geld darf freilich nicht veruntreut werden, sondern ist für das Kind zu verwenden / verwalten.
Was ist das denn für eine Fragen??? Hallo? Wenn das Kind das Geld geschenkt bekommen hat, dann soll es das doch ausgeben dürfen. Meine Güte. Immerhin würde es dann was lernen, falls es wirklich alles auf einmal ausgibt. Ansonsten könnte man ja auch gemeinsam überlegen, mit dem Kind, ob das Geld lieber gespart werden sollte (zb. Für den zukünftigen Führerschein oder so) oder, ob man es ausgibt. Wenigstens was kleines wird sich das arme Kind ja wohl von dem Geld kaufen dürfen!
Ich meinte ja nur, dass man dem Kund nicht sagen, nee du kriegst nichts, weil du erst 13 bist. Man sollte doch wenigstens mit dem Kind darüber sprechen, damit es die Situation versteht. Kann denn nicht einmal jemand an die Kinder denken?
Da stimme ich Dir zu. :)
Aber darauf, wie die Eltern das handhaben, haben wir keinen Einfluss ...
Die Eltern entscheiden wieviel, wann für was ausgegeben wird. Bei allem was das übliche Taschengeld überschreitet. Ein 13 jähriger darf Geschäfte in solcher Höhe nicht machen. Er ist nur beschränkt geschäftsfähig. Und bei der offensichtichen Unreife ist das auch gut so.
Nein,ihr entscheidet wann er wieviel davon bekommt.
Es ist mein Geld.
Nein, bis Du 18 bist, haben die ELTERN darüber zu entscheiden.
Ich will mir davon Spiele etc. kaufen.
Das zeigt Deine geistige Unreife deutlich auf. Deshalb hat der Gesetzgeber klar geregelt, dass Du unter 18 dieses Geld NICHT ausgeben oder Entscheidungen darüber treffen darfst.
Mama kann mir gar nichts verbieten.
Irrtum.
Wenn Du Geld haben möchtest, wirst Du Mama fragen müssen, wenn Du mehr als 15 Euro ausgeben willst.
Mit 13 bist Du ein Kind und GAR NICHT geschäftsfähig.
Ab 7 ist man beschränkt geschäftsfähig.
Das ändert nichts an der Gesetzeslage ...
Ich hoffe, das ist Ironie. Zudem wurde hier gefragt was der Gesetzgeber dazu sagt und der sagt etwas ganz anderes.