50 TEUR Bar-Schenkung -> Herkunftsnachweis, Steuer, Ausgleichspflicht, Kontoeinzahlung, Vorgehensweise?

1 Antwort

zu B): Wenn der Vater innerhalb 10 Jahren nach der Schenkung verstirbt, können die erbenden und/oder die enterbten Kinder (Geschwister) verlangen, dass der (jährlich um 10% abschmelzende) Betrag dem Nachlass hinzugerechnet und bei der Berechnung der Pflichtteile hinzugerechnet wird. Wird der Vater bei seinem Tod nach den Regeln der gesetzl. Erbfolge beerbt (also wenn kein Testament besteht),kann nach § 2050 BGB eine Ausgleichungspflicht entstehen, wenn der geschenkte Betrag als "Ausstattung" geleistet wurde und der Vater bei der Schenkung keine Anordnung getroffen hat, dass der Betrag später nicht auszugleichen sei.

zu A): Das sollte ein in Steuerfragen mehr erfahrenes Community-Mitglied beantworten; ich möchte hier keine belastbare Auskunft geben.

K4rt0ff3lk1nd 
Beitragsersteller
 08.01.2021, 15:26

Sergius, vielen Dank für deine schnelle Antwort!