Bruder hat Geldgeschenk erhalten, wie sichere ich mich ab, damit ich nicht leer ausgehe?
Mein Bruder hat diesen Monat 100.000 € von unseren Eltern geschenkt bekommen? Wir sind 2 Kinder. Ich habe nichts bekommen, da meine Eltern den Rest ihres Geldes für ihre Rente benötigen. Wie sichere ich mich ab, z.B. Anrechnung aufs Erbe, damit ich im Erbfall nicht leer ausgehe? Meine Eltern haben ein Berliner Testament. Geht eine Anrechnung aufs Erbe auch dann noch, wenn die 1o Jahresschenkungsfrist um ist.
Vielen Dank für eure Anworten.
LG Cora
11 Antworten
Wenn Ihr alle einig seid, wie Du schreibst, kann man das selbstverständlich absichern.
Das wäre dann nicht über eine Schenkung oder eine "Erbvorauszahlung" (das gibt es nicht), sondern über einen "Erbverzicht" oder "Erbvergleich gegen Abfindung".
Lies mal hier:
http://www.erbrecht-heute.de/Erben-Vererben/Erbvorauszahlungen-vereinbaren.html
Zwingend erforderlich ist hierzu natürlich eine eingehende Beratung bei einem Notar, am besten bei einem, der sich auf Erbrecht spezialisiert hat.
Der kann Euch dann auch sagen, wie man verfährt, wenn eine Schenkung wie in Deinem Fall bereits vollzogen ist. Wenn sich wirklich alle einig sind, sollte es auch dafür eine Lösung geben.
Ich muss Dir widersprechen, das ist genau das, was Du/Ihr wollt (falls ich alles richtig verstanden habe).
Dein Bruder erhält € 100.000 vorab und erklärt gleichzeitig in dieser Höhe einen Verzicht auf das ihm später zustehende Erbe.
Beispiel:
Es stehen im Erbfall € 300.000 zur Verfügung, also für jeden 150.000. Der Bruder bekommt jetzt 100.000 (nicht als Erbvorauszahlung, das ist nicht zulässig), und erklärt einen Verzicht in dieser Höhe auf das zukünftige Erbe. Wenn jetzt der Erbfall eintritt erhältst Du 150.000 und Dein Bruder 50.000 (150.000 ./. 100.000).
Ein spezialisierter Notar kann dir das genau erklären.
Genauso haben wir es vor längerer Zeit gemacht, wir hatten einen identischen Fall in der Familie, wo ein Erbe einen größeren Betrag für eine Baufinanzierung vorab erhalten sollte, aber die anderen Erben nicht benachteiligt werden sollten. Der Notar hat einen entsprechenden Vertrag aufgesetzt und inzwischen ist der Erbfall eingetreten und alles wie gewünscht abgelaufen.
Ach so ist das gemeint. Das hast du sehr gut erklärt. Ja, genau so etwas hatten wir gesucht. Super, dann wissen wir jetzt wie der Ansatz ist und gehen zu einem Notar. Vielen Dank.
Noch eine Frage. Hat der Erbe der den Betrag für die Baufinanzierung erhalten hat dadurch auf sein komplettes Erbe verzichtet oder aus dem Erbe auch noch etwas erhalten, eben nur weniger? Ich finde im Internet immer nur Beiträge wo sich der Erbverzicht auf das komplette Erbe bezieht bzw. eine Abfindung gezahlt wird.
Nein, der Erbe hat nicht auf sein komplettes Erbe verzichtet (siehe mein Beispiel).
Das Erbe (zzgl. der "vorab" gezahlten Summe, denn die gehört ja eigentlich zum Erbe) wurde normal durch die Anzahl der Erben geteilt und dann wurde von dem einen Erbteil der bereits erhaltene Betrag (der vorher festgelegte "Erbverzicht") abgezogen und er hat "den Rest" erhalten.
Ich erinnere mich, dass wir eine weitere Möglichkeit in Erwägung gezogen hatten. Das wäre, auf Deinen Fall übertragen, dass Deine Eltern Deinem Bruder einen Kredit in Höhe von € 100.000 gewähren (könnte ja zinslos sein), der im Erbfall zurückzuzahlen wäre. Das würde bedeuten, dass er dann zwar den Kredit zurück zahlen müsste, aber sozusagen gleichzeitig sein Erbe bekäme. Das käme im Resultat auf das gleiche Ergebnis.
Zur Info:
Wir hatten damals zwei verschiedene Notare konsultiert. Der erste, der sich mit dieser Materie wohl nicht so gut auskannte, gab uns die Auskunft, dass es in dieser Form nicht ginge, aber der zweite, ein Notar, spezialisiert auf u.a. auf Erbrecht, hat alles entsprechend beurkundet.
O.K. dann müssen wir uns mal umhören.
Wenn Du absolut nicht weiter kommst, könnte ich Dir notfalls mal unseren Notar raussuchen. Ist aber schon ein paar Jahre her und der Herr war schon etwas älter ;-) Aber versuch erstmal selbst:
oder ruf gleich bei der Notarkammer an und frag nach einem Spezialisten.
Viel Erfolg!
Danke.
Hallo Aurora Rich,
meine Eltern möchten uns Kinder gleich behandeln, was aber nicht geht. Daher möchte ich mich gegen meinen Bruder absichern, da er einen Teil des Erbes ja schon erhalten hat. Mir geht es nur darum, das wir Kinder gleich behandelt werden, nicht darum besonders viel Erbe zu bekommen.
Ein Geldgeschenk ist kein Erbe.
Vorzeitiges Erbe bewirkt den Ausschluss von der Erbfolge, eine Schenkung wird nur innerhalb von 10 Jahren angerechnet und zwar mit abnehmender Relevanz.
Mir geht es nur darum, das wir Kinder gleich behandelt werden,
Es geht dir darum, dass du nicht leer ausgehst, wie du ja in deiner Überschrift schon geschrieben hast.
Es muß dich aber überhaupt nicht kümmern, ob ihr als Kinder gleich behandelt werdet. Deine Eltern können zu ihren Lebzeiten mit ihrem Geld machen, was sie wollen. Du kannst dich dann ums Erbe kümmern, wenn die Eltern verstorben sind, vorher nicht.
Schenkungen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie ohne Gegenleistung erfolgen, etwa auch dadurch, dass der Beschenkte davon (auch im Erbfall) etwas abzugeben hätte.
Wollten eure Eltern euch gleich behandeln, hätten sie euch beiden je 50.000 EUR geschenkt, oder?
Im Ergebnis habt ihr kein Anrecht auf Absicherung. Auch nicht auf eine Verfügung.
Bestenfalls auf Pflichtteilsergänzung, sofern der Erbfall der Schenker innerhalb von 10 Jahren einträte und eurer Erbe am tatsählichen, um die Schenkung geschmälerten Nachlass geringer wäre als der dazu hälftige fiktive Nachlass mit der Schenkung, die dabei alljährlich um jeweils 10% abschmelzend bewertet würde.
G imager761
Wie ich schon geschrieben habe hat mein Bruder die 100.00€ für seinen Hausbau benötigt. Da ich schon ein Haus habe und das Geld auch momentan nicht benötige haben sie es nicht Halbe/Halbe aufgeteilt.
Deine Eltern haben deinem Bruder 100.000, nicht euch beiden je 50.000 geschenkt. 50.000 für seinen Hausbau wären ja auch schönes Geld gewesen.
Wie gesagt, diese Schenkung konnten deine Eltern nicht unter Vorbehalt oder Anordnung einer lebzeitigen Ausgleichszahlung hergeben.
Sie mögen testamentarisch verfügen, dass die Summe auf seinen Ertbteil angerechnet werden soll, so es denn je 200.000 EUR für euch beide einmal zu erben gäbe.
Sofern sie dich als Alleinerbin bestimmen, um dir auf diesem Wege hier einen Ausgleich zukommen zu lassen, kann dein Bruder von dir einen zu seinem gesetzlichzen Erbe hälftigen Pflichtteilsanspruch in Geld fordern.
Andernfalls ist er eben schlicht stärker begünstigt als du und das kannst du nur - wie kommentiert - nur bei einem Erbfall innerhalb von 10 Jahren und nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen über einen etwaigen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen.
Noch einmal: Nach 10 Jahren besteht deinerseits keinerlei Ausgleichsrecht und mit Berliner Testament haben euch eure Eltern vmtl. zu gleichberechtigten Erben nach dem Tod des Letztlebenden darüber eingesetzt, was dann von ihrem gemeinsamen Vermögen bliebe, nicht über das, was sie vor der großzügigen Schenkung einmal hatten.
Nimm einfach hin, dass dein Bruder mehr bekam als du - so der oder die Schenker noch einige gute Jahre vor sich hat oder haben.
Vielen Dank für die vielen "netten" Antworten. Ich habe die Frage stellvertretend für alle Familienmitglieder gestellt, da keiner von uns eine Ahnung hat wie wir es schriftlich festhalten sollen, wie ein Ausgleich, wann auch immer, geregelt werden kann. Ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu meiner Familie, genau deshalb versuchen wir in unserem vorliegenden Fall eine gute Lösung zu finden, es ist auch keine Rede von Enterbung. Wie schon in einem Kommentar geschrieben, hat mein Bruder das Geld jetzt schon bekommen, da er es zum Hausbau benötigt. Schade, dass man in diesem Forum keine Antwort auf die gestellte Frage bekommt, sondern nur von verletzenden Kommentaren behelligt wird, ohne das Hintergründe erfragt werden. Außer der Antwort von almutweber, vielen Dank dafür. So hatte ich mir ein Forum nicht vorgestellt.
Die "netten" Antworten sind leider ein Zeichen unserer Zeit. Statt nachzufragen oder den Mund zu halten, wenn einem die Frage nicht gefällt, wird oft losgepöbelt, nur um sich selbst zu produzieren.
Allerdings hättest Du Deine Frage auch gleich etwas präziser formulieren können, wie Du es ja später nachgeholt hast..
Ja, da hast du recht. Ich hatte mich kurz halten wollen und gedacht das dies für die Beantwortung genügt.
Erbe kann man nicht sichern, bevor der Erbfall eintritt, was dann noch da ist, wird entsprechend verteilt auf die Kinder. Vor dem Erbfall könnnen die Eltern Schenkungen machen, an wen sie wollen, ist allein ihre Sache. Du kannst nur mit ihnen darüber sprechen, dass du das nicht fair findest.
Eine Anrechnung auf das spätere Erbe geht nur, wenn deine Eltern das auch so wollen.
Vielen Dank, damit kann ich schon etwas anfangen. Ja die Idee meiner Eltern war es die Schenkung auf das Erbe anzurechnen. Wir wissen aber nicht wie man so etwas schriftlich festhält, da ja anscheinend die Schenkung nach 10 Jahren nicht mehr gezählt wird.
Vielen Dank, so langsam blicke ich durch. Allerdings ist auch das Beschriebene in deinem Link noch nicht das Richtige, da mein Bruder ja volles Anrecht auf sein Erbe erhalten soll, eben abzüglich der 100.000 €.