Taschengeld bei geschiedenen Kindern
ich habe momentan eine diskussion mit meienr mutter über das thema Tacschengeld:
Ich bin 15 jahre alt meine eltern sind geschieden. Ich lebe zurzeit bei meinem Vater.
Von diesem bekomme ich monatlich 30€ (muss dafür aber auch vieles selbst zahlen z.B. harrspray gel, deo etc. also alles was nicht "unbedingt nötig ist. Zusätzlich muss ich auch noch jeden 2ten monat zuim friseur denn ich auch selbst bezahle (10 €)
ebenfalls bekomme ich von meinen großeltern10€. Von meiner mutter bekomme ich nichts.
Ich kenne eingige andere geschiedene Kinder in meinem alter die jedoch von beiden elternteilen geld bekommen und somit einiges mehr als andere kinder.
Meine Farge ist jz wäre es angemessen das meine Mutter mir auch noch Taschengeld zahlt ???
11 Antworten
Die Frage ist ja eher: Könnte sich deine Mutter dass den leisten? Taschengeld ist keine Verpflichtung der Eltern! Wenn sie dir ein Taschengeld zukommen lassen möchte, ist das schön, aber verpflichtet ist sie nicht dazu! Wahrscheinlich ist sie ja auch unterhaltspflichtig für dich.
Mit 15 kannst du ja auch einen Job annehmen, wenn du mit deinen Taschengeld nicht auskommst. Wie wäre das für dich?
das Landesjugendamt bibt immer Empfehlungen heraus wonach Kinder und Jugendliche Taschengeld erhalten sollten (auch aus Scheidungsfamilien): 14 bis 15 Jahre 22,50 monatlich 16 bis 17 Jahre 30 bis 40 Euro -- davon sollen Kinder auch deo usw. selber zahlen, wenn sie mehr oder teurer als normal benötigen/verbrauchen. Also eigentlich sollte dein Vater den Friseurbesuch bezahlen. Das Geld von Oma und Opa sollte man nicht mit einrechnen -- du solltest dann aber versuchen vielleicht etwas davon dauerhaft zu sparen.
Sag mal, geht`s noch?? Sei doch froh das du so viel Geld bekommst.. Deine Mutter wird deinem Vater (wenn sie kann) eh schon unterhalt für dich zahlen und daher reicht es vollkommen aus wenn du nur von einem Elternteil Taschengeld bekommst.. Wenn andere Eltern das anders machen ist es deren Sache, aber keine MUSS für deine Eltern..
Richtig, und viele Jugendliche nehmen kleine Job's an.
Nein. Du solltest nicht zu gierig sein, nur weil es in der Situation deiner Eltern möglich sein könnte, mehr rauszuholen. Andere müssen auch mit 30 oder 40€ auskommen, also versuch es auch.
Grds. erhält der Elternteil, bei dem das Kind lebt, angemessenen Kindesunterhalt.
Darin sind alle regelmäßigen Aufwendungen enthalten; nur besondere Ausgaben (Klassenfahrt) wären nachzuverlangen.
Ein Anspruch auf weiteres Taschengeld besteht daher grds. nicht.
Deine Mutter muss nichts zu deinem TG beitragen oder hat dies bereits in Absprache mit dem Vater getan.
G imager761