Darf der Arbeitgeber Reinigungsgeld für Berufskleidung vom Lohn abziehen?

8 Antworten

die alternative wäre, dass du die klamotten zuhause wäschst.. auch das kostet geld............... aber vermutlich hat der AG die erfahrung gemacht, dass das personal die sachen dann zuhause vergisst oder sie nicht richtig sauber sind.

ich bin kein fachanwalt, aber ich denke, wenn er kleidung stellt, dann darf er auch die pflege in rechnung stellen und muss das nicht gratis tun...

Normalerweise wird davon ausgegangen, dass man seine Berufskleidung selber wäscht, und somit auch Kosten hat. Wenn der AG das übernimmt, ist das Rechtens.

Besorg dir ganz schnell 'n arbeitsvertrag! Wenn du erwischt wirst ist das schwarzarbeit! Da muss das dann auch drin stehen mit dem Reinigungsgeld! Dann ist er leider rechtens! Dann kannst du nur noch gucken, ob da drin steht, das du den Kittel, oder was auch immer, mich selber waschen darfst! Wenn das nicht im Vertrag geregelt ist, dann kannst du's selber waschen und er darf die 5€ nicht abziehen! aber auf jeden Fall: besorg dir 'n arbeitsvertrag! Sonst kann es dir gar nix zahlen und du kannst nicht mal gegen angehen, weil es schwarzArbeit ist!!!

warum hast du keinen arbeitsvertrag?

das sollte die grundlage sein, um gewissheit zu haben

dunzelmaus 
Beitragsersteller
 19.11.2012, 10:55

...die Begründung lautete, dass man beim 400€ Job von heute auf morgen gehen kann, und der bürokratische aufwand viel zu hoch wäre.

Ich kenne es nurso, dass dafür eine Reinigungspauschle vom Lohn abezogen wird, war beim Bäcker und im Krankenhaus so, zu hause hättest du ja auch Kosten dafür und es ist nunmal wichtig, dass die Kleidung richtig gewaschen wird.