Darf die Security mich einfach aus einem Einkaufzentrum werfen?

9 Antworten

Hallo Spartakus112,

die Security bekommt in der Regel das Hausrecht, welches dem Besitzer des Kaufhauses zusteht übertragen, denn sonst könnte sie ihre Aufgaben gar nicht wahrnehmen.

Zum Hausrecht gehört, dass es dem Hausrechtsinhaber freisteht zu bestimmen, wer sein Gebäude betritt und wer nicht.

Die Security kann Dir zwar begründen, warum Sie Dich des Hauses verweist, muss dieses aber nicht tun.

Goldmensch hat zwar angeführt, dass eine berechtigte Begründung vorliegen muss, aber dem ist nicht so.

Egal ob ein Discothekenbesitzer oder ein Ladenbesitzer und in Deinem Fall die Security als Vertreter sagt, er möchte Dich in seinem Gebäude nicht haben, hast Du dieses zu verlassen. Das geht sogar soweit, dass er gegen Dich bei Nichtbefolgung seiner Aufforderung das Haus zu verlassen einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruches gestellt stellen kann.

Einschränkungen in Sachen Hausrecht gibt es nur bei Beförderungsunternehmen wie der Bahn. Zwar kann auch die Bahn Dir den Aufenthalt im Bahnhofsgebäude und den dazugehörigen Geschäften verbieten, jedoch darf sie Dir nicht verbieten auf direkten Wege zum Bahnsteig zu gehen, damit Du die Mittel des öffentlichen Nah.- und Fernverkehrs nutzen kannst. Aber gut, das ist eine andere Geschichte und betrift Deinen Fall nicht.

Schöne Grüße
TheGrow

Anton96  09.08.2014, 09:44

Die Rechtsprechung sieht das zum Glück etwas anders. Ein Geschäft das für den öffentlichen Publikumsverkehr geöffnet ist kann gerade nicht willkürlich, nur weil ihm z.B die Nase nicht passt eine Person den Zutritt verweigern, das ist so ähnlich wie mit der Beförderungspflicht bei Taxis auch die können nicht mal eben eine Fahrt verweigern. Du solltest dich vielleicht mal mit dem Thema Diskriminierungsverbot auseinandersetzen.

TheGrow  09.08.2014, 10:15
@Anton96

Rein theoretisch hast Du Recht.

Praktisch kommt es aber kaum vor, dass Jemand Willkürlich aus dem Geschäft geworfen wird, denn ein Geschäft hat ja ein Interesse da dran, möglichst viele Kunden zu haben.

Wenn der Ladeninhaber oder die mit dem Hausrecht betrauten Personen einen Kunden aus dem Geschäft verweisen hat das ja in der Regel einen Grund und ist keine willkürliche Maßnahme.

Auch aus polizeilicher Sicht, wird ein Hausverbot durchgesetzt, wenn der Berechtigte zum Hausverbot mitteilt, dass er die Person nicht in seinem Geschäft haben möchte und diese nicht freiwillig geht.

Stellt der Ladenbesitzer einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruches gem. § 123 StGB, wird auch ein Strafverfahren eingeleitet.

Wie der Richter später dann die Gültigkeit des Hausverbotes wertet und damit ob der verdacht des Hausfriedensbruches aufrecht erhalten werden kann, bleibt abzuwarten.

Wenn du dich nicht daneben benimmst, wird niemand einen potentiellen Kunden hinaus werfen. Es sei denn du wärst dort bereits bekannt und hättest Hausverbot. Der Betreiber des EKZ hat Hausrecht und kann selbst bestimmen, wer sich dort aufhalten darf.

Goldmensch  20.10.2013, 12:34

Er wurde aber raus geschmissen, obwohl er Kunde war und sich NICHT daneben benommen hat!

Nur weil er nicht in den Regen wollte. Lies doch erstmal, bevor du hier deine überflüssige Antwort rein stellst!

Antitroll1234  20.10.2013, 13:02
@Goldmensch

Er wurde aber raus geschmissen, obwohl er Kunde war und sich NICHT daneben benommen hat!

Ein Kunde ist jemand der Interesse am Vertragsschluss zum Zwecke des Erwerbs eines Produkts oder einer Dienstleistung zeigt.

Nach eigenen Angaben lag kein Kaufinteresse vor sondern wollte nicht im Regen stehen, also dann von einem Kunden zu sprechen ist grundverkehrt.

Spartakus112 
Beitragsersteller
 20.10.2013, 13:27
@Antitroll1234

Wenn ich grade etwas gekauft habe würde ich sagen das ich ein kunden bin

Anton96  09.08.2014, 09:34

Wie so oft wieder nur die halbe Wahrheit. Der Ladenbesitzer darf eben nicht willkürlich irgend eine aus seinem Laden werfen nur weil ihm dessen Nase nicht passt. Schon mal daran gedacht das ein Ladengeschäft für öffentliches Publikum bestimmt ist und das sich daraus womöglich Einschränkungen im Hausrecht ergeben?

Ja, das dürften die. Die haben das Hausrecht. Aber davon mal abgesehen, die werden niemanden wegen nichts rausschmeißen.

spitschan hat zwar mit seiner Antwort recht, aber wenn die euch OHNE Grund raus werfen ( was sie dürfen ), dann erstens Ausweise und Vollmachten von denen zeigen lassen.

Weil, kann ja jeder kommen und sagen sie hätten das Hausrecht.

Zweitens nach Begründung fragen und Polizei rufen/rufen lassen. Entweder die Polizei stellt sich direkt hinter den Sicherheitsmännern ( was zu 80% der Fall ist ) oder die Polizei fragt auch mal nach, was eigentlich der Grund ist.

Zur Not müsst ihr zivilrechtlich gegen das Hausverbot klagen!

Havege  20.10.2013, 12:41

dann erstens Ausweise und Vollmachten von denen zeigen lassen.

Müssen sie dir nicht zeigen, wo hast du diesen Unfug denn her ?

Zweitens nach Begründung fragen und Polizei rufen/rufen lassen.

Das interessiert die Polizei absolut nicht die Bohne. Die werden höchsten dich vor die Tür befördern weil du des Geländes verwiesen wurdest.

Entweder die Polizei stellt sich direkt hinter den Sicherheitsmännern ( was zu 80% der Fall ist ) oder die Polizei fragt auch mal nach, was eigentlich der Grund ist.

Das geht die Polizei überhaupt nichts an, die sind keine Richter, für die Polizei gilt "Er hat hier Hausverbot, wenn er nicht freiwillig geht befördern wir ihn halt vor die Tür"

Goldmensch  20.10.2013, 12:52
@Havege

Wenn jemand eine Maßnahme durchführt, muss man auf Verlangen des Betroffenen den Ausweis zeigen.

Das müssen Polizisten, also müssen das Sicherheitsmänner auch!

Weil, sonst könnten ja irgendwelche Privatleute einen kontrollieren wollen.

Havege  20.10.2013, 12:54
@Goldmensch

Wenn jemand eine Maßnahme durchführt, muss man auf Verlangen des Betroffenen den Ausweis zeigen.

Nein muss man nicht. Oder zeig mir mal das Gesetz welches dieses besagt ?

Das müssen Polizisten, also müssen das Sicherheitsmänner auch!

Der muss sich nur als Polizist ausweisen, und Sicherheitsmänner sind keine Polizisten. Denk mal darüber nach.

Es ist doch in Wahrheit so dass du dies einfach nur gerne so hättest.

Goldmensch  20.10.2013, 12:56
@Havege

Sicherheitsmänner MÜSSEN erstmal nachweisen das sie überhaupt das Hausrecht haben/vertreten. Sonst könnte ja jeder Honk kommen und einen auf cool machen!!!

Havege  20.10.2013, 13:03
@Goldmensch

Sicherheitsmänner MÜSSEN erstmal nachweisen das sie überhaupt das Hausrecht haben/vertreten.

Ich fordere dich nochmals auf diese Aussage zu belegen.

Aber deiner Meinung nach müsste ja selbst der Eigentümer des Einkaufzentrums erst mal seinen Grundbucheintrag vorlegen damit er Jemanden raus werfen darf.

Denn "Sonst könnte ja jeder Honk kommen und einen auf cool machen!!!"

TheGrow  20.10.2013, 12:23

Weder bringt es was die Polizei zu rufen, noch gegen das Hausverbot zu klagen.

Der Inhaber des Geschäftes und die von ihn ermächtigte Security darf frei bestimmen, wer sich in dem Geschäft aufhält oder nicht.

Im Gegenteil, wenn er die Polizei ruft, führt dieses oft dazu, dass er dadurch das er der Aufforderung das Geschäft zu verlassen nicht nachkommt eine Anzeige wegen Hausfriedensbruches.

Goldmensch  20.10.2013, 12:35
@TheGrow

Ganz bestimmt. Ich würde die Sicherheitsmänner wegen Beleidigung anzeigen!

Havege  20.10.2013, 12:45
@Goldmensch

Das wird ja immer abenteuerlicher was du von dir gibst.

TheGrow  20.10.2013, 13:04
@Havege

Ich glaube hier lohnt sich jede weitere Diskutieren mit Goldmensch nicht.

Seine Antworten zeigen, dass er vom Thema Recht null Ahnung hat.

PatrickLassan  20.10.2013, 14:45
@Goldmensch

. Ich würde die Sicherheitsmänner wegen Beleidigung anzeigen!

Hast du nicht irgendwann mal behauptet, § 185 StGB wäre nicht anwendbar, weil dort der Begriff der Beleidigung nicht genau definiert ist?

Spartakus112 
Beitragsersteller
 20.10.2013, 12:20

Ich hab dort kein Hausverbot bekommen aber dort werden aus Prinzip Jugendliche rausgeworfen.