Gesetz - Durchsuchung von Taschen von Security
Hallo!
Ich habe heute eine Bekannte in die Ausländerbehörde begleitet und wurde am Eingang kontrolliert, ob ich nicht irgendwelche Waffen oder ähnliches dabei habe. Davor musste ich meine kleine Umhängetasche und Handy auf den Tisch daneben legen.
Die total unfreundliche Security-Mitarbeiterin macht meine Tasche einfach so selber auf und hat den Inhalt der Tasche einfach mit den Händen durchgewühlt. So weit ich weiß, darf das nur die Polizei, aber selbst die bitten einen die Tasche zu öffnen.
Gibt es ein Gesetz das dies beschreibt? (War leider nicht fündig)
Danke im Voraus
6 Antworten
So weit ich weiß, darf das nur die Polizei
Die Polizei darf (unter bestimmten Voraussetzungen, abhängig von der jeweiligen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage) eine Tasche gegen den Willen des Besitzers durchsuchen.
aber selbst die bitten einen die Tasche zu öffnen.
Wenn es die Situation zulässt .. klar.
Die Kontrolle / Durchsuchung beim Betreten eines Gebäudes (z.B. bei der Ausländerbehörde) erfolgt aber nicht gegen den Willen der betroffenen Person, sondern mit deren Zustimmung. Eine besondere gesetzliche Ermächtigungsgrundlage ist also für die Maßnahme nicht erforderlich, gehört zum "Hausrecht". Man kann die Kontrolle/Durchsuchung auch verweigern, darf dann aber das Gebäude nicht betreten.
Es wäre zwar schön, wenn die Mitarbeiter/innen des Sicherheitsdienstes das ganze freundlich machen und erklären zu welchem Zweck die Kontrolle durchgeführt wird .. das liegt aber wohl am Charakter der jeweiligen Person ...
Leider haben die Kontrollen ihre Bewandtnis! Jeder weiß Bescheid und muß dann ja nicht mit seinen intimsten Geheimnissen zum Amt gehen. Eine Rechtsgrundlage gibt es nicht. Wer sich nicht durchsuchen läßt, kommt halt nicht rein. Für 5-6 Euro kannst du halt nicht die Super motivierten Mitarbeiter erwarten.
Hat sich den gefragt ob du sie deine tasche kontrollieren darf ?
wenn sie das nicht getan hat macht sie sich Strafbar sie MUSS dich fragen ob sie deine Tasche kontrollieren darf zeig sie doch an so was unverschämtes echt nur wenn du einwilligst DARF sie deine Tasche kontrollieren sonst NICHT !!!
Liebe grüße ich hoffe ich konnte helfen
das ist ne ganz einfache sache: die security hat in diesem fall das hausrecht. und mit diesem recht ausgestattet, kann sie sehr wohl verlangen, das sie die taschen durchsuchen dürfen. sie können es im gegensatz zur polizei zwar nicht erzwingen (die polizei fragt zwar nett, aber schlussendlich dürfte die polizei , wenn es sein muss, auch ohne einwilligung des besitzers die tasche durchsuchen), aber sie hat dann das recht, die personen, die es nicht erlauben, nicht ins gebäude zu lassen. sprich, lässt du die durchsuchung der tasche nicht zu, kommst du nicht ns gebäude, da die security das hausrecht hat.
Hausrecht.....
Hää?? unabhägig davon ob man dort Haurecht hat oder nicht, das hat nichts mit der Taschenkontrolle zu tun.Die Sicherheitsmitarbeiterin ist dazu verpflichtet nach zu fragen ob sie die Tasche kontrollieren werden darf .Wenn sie ohne die Erlaubnis der Person die Tasche einfach in die Hand nimmt und es durch sucht ,dann macht sie sich strafbar. Die Person MUSS einwilligen erst dann darf die Taschenkontrolle vollzogen werden ,aber selbst dann darf sie die Tasche nur vorsichtig von unten anhgehoben werden und mit der Hand darf sie schon gar nicht rein! ,sollte allerdings keine erfahren Sicherheitsmitarbeiterin gewesen sein sonst wüsste sie das dort event.Spritzen drin sein könnten allein schon zu eigensicherung geht man da nicht mit der Hand rein,
Liebe grüße und lass dir so etwas nicht gefallen