Wie lange dürfen Lehrer Eigentum der Schüler einnehmen?
Es geht nicht um ein Handy , sondern um ein Buch, welches ich im Unterricht laß, was im Nachhinein eine blöde Aktion von mir war. Der Lehrer meinte das Buch würde ich frühestens nächste Woche wieder bekommen. Der Preis des Buches irrelevant. Was mich nur interessiert wie es aussieht bei persönlichem Eigentum. Ein Buch ist ja auch etwas anderes als ein Smartphone.
6 Antworten
Ich habe in der Schule auch alles mögliche gelesen, nur nicht was im Unterricht vorkam (allerings andere Sachbücher ud keine Romane). Soll der Lehrer doch froh sein, dass Lesen so gut ankommt.
Warum nutzt er das nicht aus und greift das auf, was du liest?
Ich hab früher im Unterricht hauptsächlich Rap-Texte geschrieben bis ich irgendwann reif genug wurde um zu wissen worum es wirklich geht. Dann war ich Klassenbester
Ja das frage ich mich auch. Ein anderer Lehrer meinte erst kürzlich eine Schülerin früher habe immer Romane gelesen und trotzdem im Unterricht mitgearbeitet, jedoch ist diese Lehrerin anscheinend anderer Meinung zu Schülern die während dem Unterricht lesen.
Schulrecht ist Landersrecht. Das Bundesland fehlt.
Grundsätzlich darf ein Gegenstand aber nur so lange einbehalten werden, wie er den Unterricht stört, ergo wie die Wegnahme eine direkte pädagogische Relevanz hat.
I.d.R. ist er spätestens am Ende des Schultags zurück zu geben, da die Schule und damit der Lehrer sonst sehr schnell in den Bereich einer rechtswidrigen Besitzstörung kommen.
Nach zutreffender Ansicht, bei einmaliger Störung, nur bis zum Ende der Stunde, die der Lehrer mit dem betroffenen Schüler hat.
Die Rechtsstrechung lässt aber vermutlich auch eine Rückgabe am Ende des Schultages zu. Halte ich aber nur für angemessen, wenn der Schüler mit dem Gegenstand den Unterricht wiederholt stört oder sich davon ablenken lässt.
Er darf das Buch nicht so lange behalten. Aber er kann darauf bestehen, es an deine Eltern heraus zu geben, nicht an dich.
Rein rechtlich darf er es dir nicht einmal wegnehmen. Du könntest ihn wegen Diebstahl anzeigen. Leider handeln viele Pädagogen nach Lust und Laune und nicht nachdem was erlaubt ist. Mir hat mal eine Lehrerin meinen Schuh geklaut und ihn mir erst am Ende der Woche zurück gegeben. Hab den Schuh in die Türklinke geklemmt weil ich frech war und vor der Türe stehen musst und die Klinke drücken musste ;-)
Ok das wusst ich nicht. Danke für die Lehrstunde :-)
Nee, ein Diebstahl ist es nicht, weil keine Aneignungsabsicht vorliegt:
"Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen". §242 StGB
(http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__242.html)
Dennoch muss er das Buch freilich wieder herausrücken. :)
LG
MCX