Hessen Schulgesetz Handy!
Hallo, Ich habe ein dringendes Problem: Muss man das Handy in Hessen in der Schule ausgeschaltet haben??? Darf man es benutzen????? Ich habe diese Fragen zwar schon oft gesehen aber noch nichts für Hessen gefunden. Könntet ihr mir vielleicht einen Paragraph nennen? Danke
7 Antworten
Bayern ist das einzige Bundesland, in dem von Gesetzes wegen ein generelles Handynutzungsverbot herrscht (Nicht das Handy ist verboten, sondern nur dessen Benutzung). Jede Schule kann jedoch individuell eine andere Regelung treffen. Schulleitungen können also von diesem generellen Verbot abweichen.
Das bedeutet, dass es in keinem anderen Bundesland eine gesetzliches Verbot für die Nutzung des Handys gibt. Deshalb kann man Dir keinen Paragraph für Hessen nennen. Es gibt ihn einfach nicht. Die Paragraphen sind so allgemein gehalten, dass jede Schule einen individuellen Spielraum hat und den Umgang mit den Handys selbst regelt. In manchen Schulen gilt das Verbot nur während des Unterrichts, in anderen für die gesamte Schulzeit, wieder andere erlauben die Nutzung an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten. Beispielsweise in der Mensa während der Pause oder generell nur in den Pausen. Geregelt ist das in der jeweiligen Schulordnung.
Was nur begrenzt unterschiedlich geregelt werden kann, sind die Maßnahmen, wenn gegen die Schulordnung, und damit gegen das Handynutzungsverbot, verstoßen wird. Hier sind andere Gesetze berührt, die eingehalten werden müssen. Beispielsweise das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch).
Gruß Matti
@PatrickLassan:
Die Bezirksschülervertretung Krefeld verweist auf den Pressesprecher der Bezirksregierung Düsseldorf, der verlauten lässt, dass sich Lehrer eines Verstoßes gegen den §858 BGB schuldig machen, wenn sie sich weigern, dass Handy am selben Tag an die Schüler zurückzugeben.
http://www.bsv-krefeld.org/schuelerrechte-smartphones-in-der-schule/
Wenn Du den Schüler nicht als Bürger akzeptierst, vielleicht, weil er nicht strafmündig ist, dann vielleicht wenigstens die Eltern. Selbstverständlich haben Schulmitarbeiter das Recht, die Regeln an ihren Schulen durchzusetzen und das auch mit der Abnahme des Handys. Dieses Recht endet aber am Schulzaun.
So heißt es im oben genannten Paragraph: (1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).
Die Entziehung ist innerhalb der Schule gestattet, aber nicht darüber hinaus.
Frag das am besten beim Direktor nach.
Während der Schule muss das Handy aus sein.
Wir durften damals auch keine Gameboy's in die Schule mitnehmen!
Das ist nicht im Schulgesetz sondern wenn dann in der Schulordnung deiner Schule geregelt, diese hat ihre legitimität aufgrund von § 129 12. Hessisches Schulgesetz.
Dort heißt es:
12. Schulordnungen zur Regelung des geordneten Ablaufs des äußeren Schulbetriebs einschließlich der Regelungen über
a) die Einrichtung von Schulkiosken und das zulässige Warenangebot,
b) die Vergabe von Räumen und sonstigen schulischen Einrichtungen außerhalb des Unterrichts an schulische Gremien der Schülerinnen und Schüler und der Eltern,
c) Grundsätze zur Betätigung von Schülergruppen in der Schule (§ 126 Abs. 3)
im Einvernehmen mit dem Schulträger.
Weiter heißt es im § 82 (4) 1. Hessisches Schulgesetz:
(4) Ordnungsmaßnahmen sind nur zulässig, wenn
2. der Schutz von Personen und Sachen diese erfordert.
- die Schülerin oder der Schüler in der Schule schuldhaft gegen eine Rechtsnorm, Verwaltungsanordnung oder die Schulordnung verstößt oder Anweisungen der Schulleiterin oder des Schulleiters, der Lehrerinnen und Lehrer oder sonstiger dazu befugter Personen nicht befolgt, sofern die Anweisungen zur Erfüllung des Unterrichts- und Erziehungsauftrags der Schule notwendig sind oder dem Schutz von Personen und Sachen dienen und pädagogische Maßnahmen und Mittel sich als wirkungslos erwiesen haben,
Sprich wenn die Schuldornung deiner Schule es ausdrücklich untersagt das, dass Handy auf dem Schulgelände eingeschaltet ist bzw. benutzt wird muss dem Folge geleistet werden. Wenn dem nicht so ist dann gilt zwar kein generelles Verbot, aber Lehrer können trotzdem einzeln anordnen das es ausgeschaltet werden muss sofern es den Ordnungsgemäßen Schulbetrieb hindert.
Lg, Anduri87
Handys müssen in Hessischen Schulen nicht ausgeschaltet sein, es ist aber am besten. Benutzung von Handys ist auf dem Schulgelände strikt verboten
Du wirst kaum einen Paragraphen finden, der dies bis ins kleinste Detail regelt, da man auch der Schule einen gewissen Grad an Selbstbestimmung über ihre internen Regeln lassen muss & will.
Und wenn die Schule beschließt, dass auf dem ganzen Schulgelände zu Pausen- & Unterrichtszeiten Handys nicht benutzt werden dürfen, dann ist es so.
Das auf jeden Fall nicht, denn das behandelt Rechtsgeschäfte zwischen Bürgern.