Darf die Polizei verlangen das ich meinen Roller vorführen muss ohne Beweise?
Also ich (17/M) bin heute bzw. gestern Mittag mit meinem Roller zu meiner Arbeit gefahren. Dazu muss ich sagen, das mein Roller 50 fährt statt erlaubter 25, weil ich nur eine Mofa-Prüfbescheinigung habe und der Roller auch nur auf 25 zugelassen ist. Dabei ist mir aufgefallen das kurz vor meinem Ziel (Arbeit) ein VW Bus (Familienvan) hinter mir her fährt. Erst dachte ich mir nichts, weil ich in einem Geschäft von einem größeren Center arbeite. Dann als ich ein Parkplatz gefunden hatte, hat sich der VW Bus in die nähe von mir gestellt. Darafhin stiegen zwei Polizeibeamte aus und fragten mich nach Fahrzeugschein und Führerschein. Sie fragten mich wie schnell er laufen würde. Ich antwortete maximal 30 was natürlich in dem Fall eine Lüge war. Die beiden Beamten meinten, das ich ihn am nächsten Tag bzw. mittlerweile schon heute um 8 Uhr an der Autobahnpolizei vorführen muss, weil sie zu dem Zeitpunkt keinen Prüfstand dabei hatten um es an Ort und Stelle durchführen zu können, also um zu gucken ob er die zugelassene Geschwindigkeit mit sich bringt (30 wie ich gesagt habe und erlaubt ist) . Die Frage ist jetzt dürfen die das überhaupt? Bzw. muss ich dort überhaupt erscheinen? Mit was für Konsequenzen kann ich rechnen, falls ich nicht erscheinen würde? Die Polizisten haben eigentlich überhaupt keinen Rechtsgrund um zu sagen sie MÜSSEN dort morgen erscheinen, weil theoretisch haben die keine Beweise dafür, das er zu diesem Zeitpunkt schneller lief als er sollte.
14 Antworten
Das Polizeifahrzeug hette vermulich keinen geeichten Tacho, eine Geschwindigkeitsueberschreitung konnte sicher nicht nachgewiesen werden. Dennoch reicht es zur Verdachtsschoepfung aus, weitere polizeiliche Massnahmen durchzufuehren. Interessanterweise muss einer praeventivpolizeilichen Ladung nachgekommen werden; sie koennte sogar mit Verwaltungszwang durchgesetzt werden.
An deiner Stelle waere ich froh, andere Beamte haetten das Fahrzeug sofort sichergestellt.
Ein hinreichender Verdacht reicht (Tacho des Einsatzwagens).
Es handelt sich hier nicht um eine Bitte, sondern um eine Aufforderung.
Immer wieder "spannend" wenn jemand etwas veranstaltet was er nicht darf, und wenn er dabei erwischt wird unbedingt wissen muss, ob andere etwas dürfen :-(
Ich bezweifle doch sehr stark, dass man dich als Beschuldigten dazu zwingen kann, der Polizei selbst Beweise für deine Schuld zu liefern. Wer gegenteiliges behauptet, möge die bitte die entsprechende Rechtsgrundlage nennen.
Nun gibt es allerdings zwei Zeugen, die aufgrund ihrer Erfahrung als Polizisten zumindest den Unterschied zwischen 25 und 50 km/h erkennen dürften, auch wenn sie die exakte Geschwindigkeit nicht per Augemaß bestimmen können.
Es wäre denkbar, dass man aufgrund dieser Aussagen und der Möglichkeit, dass du Beweise vernichtest, den Roller sicherstellt, wenn du nicht erscheinst, zumal das offiziell ja auch "deiner Entlastung" dienen würde.
Wenn du den Roller verschwinden lässt oder ihn über Nacht drosselst, könnte man dir keine Strafvereitelung vorwerfen, da du selbst betroffen bist. Der Richter müsste dann abwägen, ob alleine die Aussage der Beamten für eine Verurteilung ausreicht.
Na dann. Eine Messung auf einem geeichten Prüfstand, der 25 km/h bescheinigt, dürfte alles andere als belastend sein.
Nein, Du brauchst natürlich nicht zur Vorführung zu erscheinen.
Dann erfolgt einfach eine Strafanzeige (mit einem saftig bemessenen Bußgeld) und Du bekommst einen Vermerk im Zentralregister. Wenn Du dann mal irgendwann einen richtigen Führerschein machen willst - ätsch.....
Gewöhn Dich beizeiten an die Fahrpläne des ÖNPV in Deinem Dorf. Wirst Du brauchen.
Wie nett du das ausgedrückt hast :-)
Sag mal, für wie dumm hältst du die Beamten eigentlich?
Du sagst,die sind hinter dir gefahren - dann reicht doch ein kurzer Blick auf den Tachometer, um abschätzen zu können, daß du mit deutlich mehr als den erlaubten 25 km/h unterwegs warst.
Ja, das ist noch kein verwertbarer Beweis, aber genug für einen Anfangsverdacht - und damit genug für eine Vorladung, um deinen Roller mal auf den Prüfstand zu stellen.
Die beiden Polizisten waren sogar noch nett zu dir - sie hätten den Roller auch gleich beschlagnahmen können.
Du hast jetzt 2 Möglichkeiten:
Entweder den schlauen Weg: Du baust deinen Roller jetzt gleich zurück auf die erlaubte Geschwindigkeit, fährst zur Kontrolle, die Polizisten finden nichts und alles ist gut.
Oder die dumme Option: Du fährst nicht hin, dann bekommst Du demnächst Besuch von den Herren und dann sicherlich mit Prüfstand im Gepäck. Dem folgt eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, du musst den Roller auch zurück bauen und darfst ne Menge Sozialstunden ableisten. Ich wünsche schon mal viel Spaß als Essensschubse, Urinkellner und Klopfannenspüler im nächsten Krankenhaus oder Altersheim.
DEINE ENTSCHEIDUNG!
Ich bedanke mich recht herzlich aber wie schon in zwei anderen Kommentaren erwähnt habe ich ihn vor ca. 3 stunden auf die erlaubte geschwindigkeit gedrosselt.
Genau so hat es mir ein Landespolizist (Kollege) auch erklärt. Und der Meinung bin ich auch. Und theoretisch könnte ich ihn ja im Hof einfach stehen lassen oder ihn drosseln was ich immerhin schon gemacht habe.