darf mein mann mir mein auto weg nehmen
mein mann und ich lassen uns jetzt scheiden....wir haben damals ein familien auto für uns geholt das ich immer gefahren bin....aber das auto ist auf mein mann zugelassen und der kredit läuft über ihn ich bin aber versicherungsnehmer und habe unser gemeinsames kind bei mir und ich brauche ein auto.....mein ex mann hat ja auch noch ein eigendes auto und noch ein roller....jetzt will er mir das weg nehmen und kompletten unterhalt zahlen....aber wie soll ich ohne auto zur arbeit,zum arzt oder mein kind zur kita bringen ich habe nur ein 400 euro job bin somit nicht kredit würdig und kann mir kein auto leisten.....
13 Antworten
das auto gehört dem, auf den es zugelassen ist. dieses wird bei der unterhaltsberechnung mit eingerechnet. Unterhalt bekommst du für dein kind weil es bei dir lebt. Je nach alter des kindes bekommst du auch unterhalt. Am besten ist es immer sich von einem Anwalt beraten zu lassen. dieses kostet meistens 190,00€ + Mwst. Dann kannst du dir sicher gehen
Während der Ehe: gemeinsam gekauft -> Zugewinn, Gemeinschaftseigentum
Bei der Aufrechnung der Besitzverhältnisse wird das Auto in seinem jetzigen Zeitwert mit eingebracht.
Auch das andere Auto - falls kein Firmenfahrzeug - gehört zum gemeinsamen Vermögen!
Gemeinschaftseigentum wird es nicht, aber der Teil mit der Aufrechnung stimmt, siehe meine Antwort weiter unten.
Einzig richtige Antwort. DH
Wenn Ihr nichts anderes vereinbart habt, gilt Zugewinngemeinschaft -- dies bedeutet zwar, wie vielfach unten angedeutet, dass das Auto ihm gehört, der WERT des Autos wird jedoch bei der Scheidung geteilt. Alle Dinge, die er sich während der Ehe gekauft hat (ggf. beide Autos?), kann er behalten, muss Dir jedoch den halben Wert (heutiger Wert, aber nur der bereits abgezahlte Teil) auszahlen. kann er das nicht, müssen die Sachen verkauft und das Geld geteilt werden. Umgekehrt gilt das aber auch, wenn Du Dir z.B. Schmuck oder andere Dinge geleistet hast oder diese von ihm bekommen hast. Vermutlich kannst Du Dir von dem Geld zur Not ein kleines, älteres Auto leisten.
Das wird er dürfen, da er die Raten für das Auto zahlt und damit offenkundig das Eigentumsrecht an dem Wagen besitzt. Die Zulassung alleine sagt nichts über die Eigentumsverhältnisse aus.
Dass Du Versicherungsnehmerin bist und ein Kind hast, ist in diesem Zusammenhang unerheblich.
Nee, in einer Ehe zählt die Arbeit im Haushalt und mit dem Kind genausoviel wie die Arbeit um Geld zu verdienen. Alles Geld und aller Besitz gehören beiden gemeinsam.
Im Zweifelsfall muss das Auto verkauft werden und die Kohle wird geteilt.
Wenn es auf ihn zugelassen ist, gehört es ihm aber praktisch.
Aber das sollte auch Euer Anwalt klären.
Aber nur der Rest, der nach Bezahlung des Kredites übrigbleibt.
§ 1363 BGB
Zugewinngemeinschaft
(2) Das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau werden nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten; dies gilt auch für Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt.