Ab wann wird aus Zivilcourage Selbstjustiz? Wo ist da die Grenze?
Wo ist da die Abgrenzung? Was ist noch erlaubt; was ist schon verboten?
Das eigenständige Ermitteln, wie es in Krimiserien oft dargestellt wird (z.B. "Miss Marple" oder "Die Pfefferkörner") zählt das zur erwünschten Zivilcourage oder zur illegalen Selbstjustiz?
Bzw. Inwiefern darf ich der Polizei in die Arbeit pfuschen? Wenn z.B. die Polizei aus Unwissenheit oder gar mit Absicht in eine völlig falsche Richtung ermittelt; wie z.B. bei den NSU-Morden.
8 Antworten
Selbstjustiz sehe ich nur dann, wenn hoheitliche Aufgaben wargenommen werden, insbesondere Taten die ansonsten strafbar wären.
Allerdings ist das nicht gegeben, wenn z.B. Journalisten selbst recherchieren. Manchmal ist das eben nötig. Siehe Cum Ex Skandal...
In besagten Detektivserien wären ja 90% der Handlungen auch rechtlich erlaubt, nur eben z.B. das Betreten fremder Grundstücke etc.... in einigen Fällen nicht.
Zwischen den NSU Morden und den Pfefferkörnern gibt es wohl große Unterschiede, oder?
Privatdetektive ermitteln auch ohne Polizei.
Zivilcourage meint die unmittelbare Haltung auf ein zeitnahes Ereignis.
Selbstjustiz oder Vergeltung müsste da anfangen wo der Person irgendwie geschadet wird.
Du darfst der Polizei garnicht reinpfuschen du teilst entweder das was du weist mit ihnen oder du wirst wegen Behinderung der Staatsgewalt festgenommen.
Du darfst auf eigene Faust Ermittlungen anstellen, so lange du dabei nicht die Rechte Dritter verletzt. Du darfst zum Beispiel nicht einfach in das Haus einer Person eindringen, die du eines Verbrechens verdächtigst, um dort nach "Beweisen" für deine Theorien zu suchen.
Aber grundsätzlich wird Unterstützung aus der Bevölkerung begrüßt. Ich habe auch schonmal der Polizei einen Hinweis bei einem Verbrechen in meiner Nähe gegeben, weil ich mich in Tatortnähe umgesehen und dabei etwas entdeckt hatte, das vielleicht bei der Ergreifung des Täters bzw. der Rekonstruierung seines Fluchtweges nach der Tat helfen könnte.
Ermitteln darfst du (im Rahmen des Gesetzes) soviel du willst.
Nur die Rechtsprechung (Justiz) bleibt dem Staat überlassen.