Zu Unrecht von meiner Ex Angezeigt. Was tun?
Vor knapp einer Woche hat die Kripo bei mir Zuhause an die Tür geklopft. Die hat gesagt das mich meine Ex Freundin wegen Sexueller Nötigung Angezeigt hat. Das ganze soll sich angeblich 2015 zugetragen haben. Und das ist einfach völliger Quatsch. Vor allem waren wir 2016 nochmal zusammen aber naja. Jetzt habe ich natürlich mega Angst was passiert. Ich bin 18 und beginne im September meine Ausbildung. Und das möchte ich mir nicht kaputt machen lassen. Ich war bereits beim Anwalt. Unser Ziel ist es das das Verfahren eingestellt wird. Alleine schon deswegen weil es null beweise gibt. Die Polizei weis doch was sie tut oder? Und sie wird doch auch hoffentlich in alle Richtungen ermitteln so das sich das alles aufklärt? Danke für heute Antworten
6 Antworten
Wenn deine Ex minderjährig ist, hat sie natürlich hohe Chancen, dass ihr dieser Müll geglaubt wird. Da stehts Aussage gegen Aussage wie es dann weitergeht entscheidet Der Staatsanwalt.....
Warum sollte eine Minderjährige mehr Glaubwürdigkeit haben als eine Volljährige?
Ich tippe, es ist eher anders herum.
Meine Ex ist genau wie ich 18 Jahre Alt.
Mitlerweile sind die Staatsanwaltschaften mit solchen Fällen recht gut vertraut. Ich würde da auf die Urteilskraft dea berbeitenden Instanz vertrauen. Nicht zuletzt würde ich trotzdem einen Anwalt zu Rate ziehen und einen Strafantrag gegen deine Ex-Freundin wegen Verleumdung, Falschaussage und Vortäuschung einer Straftat erwägen, gefolgt von einer zivilrechtlichen Klage auf Unterlassung, Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Eine solche Breitseite öffnet so mancher, anscheinend auch zu Recht, abservierter Braut die Augen und den Weg ins Erwachsenenleben.
Ich denke dein Anwalt Wirt das ganz gut in der Hand haben. Erst mal akten Einsicht von diesem anfordern lassen. Damit erst mal klar Wirt was genau überhaupt gegen dich vorliegt. Das Wirt dann wahrscheinlich nur die Aussage von ihr sein. Sein Anwalt Wirt dann eine passende Taktik vorschlagen. Was du aber nicht machen solltest ist mit der Polizei ohne Absprache mit deinem Anwalt reden. Im Grunde alle Stellungnahmen die du machst nur über dein Anwalt schriftlich machen. Da du stark Gefahr läufst dich selber zu belasten. Aber das wirt dir dein Anwalt auch gesagt haben. Sollten keine unerwarteten beweise bei der akten Einsicht hervorkommen solltest du dir keine Sorgen machen. Vielleicht sogar in Erwägung ziehen sie wegen falsch Aussage anzuzeigen. Ich glaube zu wissen das mein Anwalt meinte das das verfahren zwar mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt Wirt jedoch aber in ihrem erweiterten führungs Zeugnis auftaucht. Als netter neben Effekt entlastet es dich glaub ich auch noch zusätzlich solltest du später mal einen Beruf verüben wollen wo dein erweitertes Führungs Zeugnis gefragt ist. Aber ich denke das das alles ohne Probleme durchgehen wirt.
LG: Konsti
Einfach abwarten. Wenn ein Brief von der Polizei kommt, dann sofort zu einem Anwalt damit.
Ich glaube schon, daß das im Sande verlaufen wird.
Warum?
Keine Beweise