Geldbörse gefunden, und nun Anzeige!
Sehr geehrtes Team
Teil1: Ich war vor 3 Wochen in einem Parkhaus, und wollte wieder abfahren, als ich am neben geparkten Auto auf dem Boden eine Brieftasche gefunden habe. Ich steckte Sie ein, ohne den inhalt zu überprüfen und habe das Parkhaus verlassen.
Ein paar Strassen weiter entfernt, schaute ich in die Brieftasche und stellte fest das in der Börse sich ausser wichtige Papiere auch Bargeld in höhe von 754eur. befanden. Ich habe den nächsten Briefkasten angefahren und die Brieftasche mit den papieren in den Briefkasten getan. Die 754eur. habe ich behalten...:-(
3 Tage später stand die Polizei vor meiner Tür und ich war geschockt. Die Beamten haben mich verhört und mir mitgeteilt das ich eine gefundene Geldbörse unterschlagen habe mit Papiere und einen Geldbetrag von 1000eur. und der Besitzer dieser Börse Anzeige erstellt hat. Ich wurde von der Überwachungskammera vom Parkhaus aufgenommen, wie ich die Geldbörse aufnahm. Und aufgrund des Nummernschild meines Auto konnten Sie mich ermitteln....---->>
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Teil2: Ich habe meine Aussage verweigert.Da ich mir nie vorher was zu schulden kommen lassen hatte, und ich ein schlechtes Gewissen bekam, habe ich einen Anwalt angerufen. Ich bin dann gleich zu ihm gefahren habe gesagt das 754eur. drinn waren und keine 1000eur. Der Anwalt lies den Besitzer ermitteln und bat ihm darum ins Büro zu kommen und das Geld abzuholen und die Anzeige zurück zu nehmen. Beides tat der Mann auch.
Die Anzeige hat er zwar zurückgezogen, aber durch die Ermittlung von Polizei und auswertung der Überwachungskamera u.s.w. sind kosten endstanden die ich tragen soll. Nun ermittelt die Polizei gegen mich weiter.
Ich bin seit 4 Monaten ohne Arbeit und lebe von Hartz4. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. Und die Kosten erstrecht nicht.
Sollte dir ne Lehre sein! Tja nun musst du zusehen wie du das machst, ohne Strafe auch keine Reue..
Fakt ist, das die Polizei recht hat. Du hast das Geld unterschlagen, dich also schuldig gemacht. Da gibt's nichts dran zu drehen.
Sinnvoller wäre es gewesen, den Geldbeutel der Polizei direkt zu übergeben ;)
Ja, dumm gelaufen.
Dann gibst Du halt zu, dass Du die Börse an Dich genommen hast und sie in den Postkasten xyz in der Sowieso-Straße gesteckt hast, damit die Post sie dem Inhaber zukommen lassen kann.
Wenn Du ehrlich bist gibst Du auch noch an, dass Du das Geld behalten hast und gibst es ehrlich wie Du bist zurück.
Bist Du nicht ehrlich, dann hast Du die Brieftasche samt Geld in den Postkasten geworfen.
Mal ganz ehrlich, Du hast ja auch 'ne Unterschlagung begangen und das Geld behalten. Das ist nun mal strafbar. Der Eigentümer der Geldbörse scheint aber auch einigermaßen kriminell zu sein, wenn er behauptet, dass in der Geldbörse 1.000 € waren, Du aber nur 754 € darin gefunden hast.
Ins Gefängnis wirst Du dafür nicht gehen müssen, aber das Geld wirst Du zurück geben müssen, wenn Du Pech hast sogar die 1.000 € und um eine Strafe, vermutlich 'ne Geldstrafe auch nicht herum kommen. Haste auch verdient!
Ja, ich bereue es ja auch. Nun ist es so gekommen. Hätte ich das Geld behalten, wäre es Aussage gegen Aussage gewesen. Aber ich war danach Ehrlich, und der Besitzer hat alles wieder. Nur die Kosten der Ermittlung werde ich wohl drauf sitzen bleiben. Kennt sich keiner in dieser Rechtslage von euch aus? auf die Fragen: Steht mir keine Prozesskostenhilfe zu? Muss ich zur Vorladung, wenn ja muss ich eine Aussage machen? Wie soll ich mich weiter verhalten, was kann ich noch tun? Oder heißt es: Nachträgliche Ehrlichkeit schützt vor Strafe nicht? Denn dann würde ich nie wieder was vom Boden aufheben, ganz ehrlich!!!
Aber gesehen wie das Geld herausgenommen wurde hat doch niemand, oder? Aber wirklich, stell Dir vor Du wärst es gewesen, was dann?