Darf bei einer Hausdurchsuchung das Auto der Freundin durchsucht werden?
Angenommen die Freundin von Person A ist gerade zu Besuch bei A und die Polizei klingelt und will eine Hausdurchsuchung vollziehen:
Darf Sie dann auch das Auto der Freundin durchsuchen?
Dürfte Person A, bei der Frage, ob er ein Keller-Abteil hat, in dem Mehrfamilienhaus, in dem er wohnt, lügen oder muss er die Wahrheit sagen?
Muss er seinen Schlüsselbund rausrücken?
6 Antworten
Bei Gefahr im Verzuge, also ohne richterlichen Beschluß, ja.
Falls ein Beschluß vorliegt, sind dort die zu durchsuchenden Räume aufgeführt. Aber auch dann kann die Polizei auf Gefahr im Verzuge umschwenken.
Ein Beschuldigter darf lügen, dass sich die Balken biegen. Und er muss auch nicht aktiv an seiner Belastung mitwirken. Er braucht also nicht zu sagen, dass und welcher Keller ihm gehört, aber Bestandteil einer gut vorbereiteten Durchsuchung beinhaltet alle gemieteten oder in dessen Besitz befindlichen Objekte.
Das Auto der Freundin ist genau 2 Minuten tabu, dann ist der Richter erreicht, der das genehmigt.
Nein, das Auto der Freundin darf nur nach richterlichen Beschluss durchsucht werden. Beim Keller darf man Lügen, bringt aber nichts.
Er darf lügen, Auto der Freundin darf durchsucht werden
Die können sich auch vorher beim Vermieter einen Plan besorgen, ist ein Hund dabei findet der das auch so..
Wir haben in Deutschland und Europa aktuell ein Sicherheitsproblem. Wäre doch nett, wenn du die Polizei ihre Arbeit machen lässt. Dieses ewige "dürfen die das?" bringt nicht mehr Sicherheit.
Ok, das bedeutet dann, dass die Polizei runter in den Keller gehen wird, aber nicht weiß, welches Abteil dort von mir ist. Brechen die dann einfach mal auf gut Glück ein Abteil auf oder können die die Rausgabe meines Schlüsselbundes fordern, um damit zu testen, welches davon mein Abteil ist?