Darf die Polizei in meiner Situation meinen PC mitnehmen?
Letztens stand leider die Polizei vor der Tür,Durchsuchungsbefehl in der Hand und rein kamen sie.So,sie drückten mir den Tatvorwurf in die Hand,unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln(hierbei handelt es sich (nur) um Cannabis).Dann steht da noch was,was sie mitnehmen dürfen da steht:"Bei Auffinden von Betäubungsmitteln sowie Gegenständen zu deren Verpackungen und Konsum wird zugleich gem.§§94,98 StPO die Beschlagnahme dieser Gegenstände angeordnet." Und dann behaupteten sie,sie dürfen meinen Pc mitnehmen,weil der Pc schon etwas wert ist bin ich auch mit zum Revier gekommen,damit er nicht durch deren schusseligkeit kaputt geht^^,und vor Ort hieß es dann nur sie bräuchten meinen E-Mail Account,dann würde es schneller gehen mit der Pc rückgabe.Ich fühl mich schon ziemlich verarscht,was wollen die mit meinen Pc,wollen die mich nur ärgern?!Der Pc wurde bereits durchsucht,es wurden KEINE Beweise gefunden.Was kann ich machen,damit ich meinen Pc schnellstmöglich wieder bekomme,will den da jetzt nicht gammeln lassen-.-....???!!!
11 Antworten
Vorab mal eines, an der Mitwirkung zur Feststellung deiner Schuld musst du keinesfalls mitarbeiten. Die Behauptungen, dass etwas schneller geht, wenn du mitarbeitest, klingen logisch, entsprechen aber nicht der Wahrheit. Natürlich werden alle Hilfsmittel die der Verwaltung und möglichen Verbreitung des Suchtgiftes dienen könnten beschlagnahmt. Die Freigabe beschlagnahmter Gegenstände sollte offiziell mit Angabe der Aktenzahl schriftlich beantragt werden. Das kommt somit zum Akt und muss bearbeitet werden. Wenn es bereits eine gerichtliche Aktenzahl gibt, dann dort beantragen. Die Polizei erhebt den Tatbestand, das Gericht beschließt was zu tun ist. So ist das.
Da kannst du nicht viel machen, denn es geht schneller auf den pc zu warten (dauert ungefähr 1-2 wochen) als wenn du zum zuständigen richter gehst und dich mit dem Gericht oder den polizeibeamten anlegst. Allerdings bist du wegen dem Besitz von dem Canabis Strafbar geworden und (...) hierbei handelt es sich (nur) um Canabis (...) da ist die Polizei nicht zimperlich und muss der sache nachgehen, AUCH wenn es sich nur um wenige Gramm handelt ! Das ist §29 BtmG ( Betäubungsmittelgesetz). Man könnte also sagen, dass die Beschlagnahmung des Pc auch an dir selbst liegt.
Die Mitnahme von Papieren (der Computer beinhaltet Dateien und die fallen unter den Begriff "Papiere") zum Zwecke der Durchsicht wird von der Durchsuchungsanordnung gedeckt. Es handelt sich insofern nicht um eine Beschlagnahme.
Allerdings benötigt die Polizei, um deine "Papiere" zu lesen, dein Einverständnis oder eine staatsanwaltschaftliche Anordnung. Die Frage ist nur, wie lange die Computerdurchsicht dauert. Sie können, um dir den Computer kurzfristig zurückzugeben, doch eine 1:1-Kopie der Festplatte machen.
Hie steht es nochmals:
http://dejure.org/gesetze/StPO/110.html
dann nur sie bräuchten meinen E-Mail Account,dann würde es schneller gehen mit der Pc rückgabe.
Was die PC-Mitnahme mit dem E-Mail-Account zu tun hat, erschließt sich mir nicht. An den Account kommt man von jedem x-beliebigen Computer. Für die Öffnung deines Accounts würde ich
- auf eine richterliche Anordnung bestehen und
- nicht die Zugangsdaten rausrücken
Du hättest gleich vor Ort der Sicherstellung widersprechen müssen. Dann hätte es ein Richter klären müssen ob sie ihn behalten dürfen oder nicht....
Nun, da du es wahrscheinlich nicht getan hast, musst du halt warten bis sie fertig sind...
Naja der richter hätte es trotzdem angeordnet. Nur hätten sie sich dann mehr Zeit gelassen.
bei durchsuchungsbefehl dürfen die sogar dich mitnehmen wenn erforderlich,entscheidet alles ein richter und du kannst ja einspruch machen.es dauert trotzdem seine zeit