IP zurückverfolgen Polizei?
In welchen Fällen verfolgt die Polizei die IP zurück? Also schon bei kleinen Straftaten wie Beleidigung oder Bedrohung? Bitte nur Antworten wenn ihr euch sicher seid!
7 Antworten
Ja auch bei Beleidigung oder Drohung, wobie Drohung nicht mal eine so kleine Straftat ist. Ein Richter kann den Internetprovider bei Tatverdacht dazu zwingen Ip Adressen herrauszugeben.
Hierbei ist noch zu beachten, dass Beleidigung nach auf Anzeige des Opfers hin verfolgt wird, während Drohung auch so verfolgt werden kann.
Die Polizei verfolgt keine IP, darf sie nicht. Es wird eine Anzeige erstellt, diese landet beim Staatsanwalt. Der entscheidet in erster Instanz ob die Straftat eine bestimmte Schwere erreicht und sich der Aufwand somit lohnt.
Ist der Aufwand gerechtfertigt, dann muss er einen Richter finden, der schriftlich den Datenschutz für diese eine IP-Adresse aufhebt.
Dann wird erst der Besitzer zu einem bestimmten Zeitpunkt einer bestimmten IP-Adresse ausgeforscht.
Wie schon teilweise erwähnt, wird die Polizei bzw das Fachkommissariat keine Genehmigung von der Staatsanwaltschaft bekommen. Jedoch bei einer Bedrohung sieht das anders aus. Wenn du jemanden bedroht hast, indem du angedroht hast, dass du Ihn umbringen möchtest und das unter Umständen auch realistisch ist, weil du die Person persönlich kennst oder ähnliches, kann der Betroffene Strafanzeige stellen. Aber glaub mir...soweit kommt es nur, wenn du richtig was ausgefressen hast.
Viel Glück
Max
Ich habe dazu unten einen Kommentar geschrieben...und ich die Schwere der Straftat hängt ja von ganz vielen verschiedenen Einflüssen ab
Die Polizei erstmal gar nicht, die kann das nicht. Dazu wird der Provider ermittelt und dieser beauftragt, das zu tun.
Zudem kostet das Geld, der Provider macht das nicht umsonst, so zwischen 80 und 270 Euro je nach Provider und Aufwand.
Die Polizei gibt das zunächst der Staatsanwaltschaft weiter und die entscheidet, ob sie die Kohle im jeweiligen Fall ausgeben will.
Zumeist will sie eher nicht, weil das rausgeschmissen Steuergeld wäre, nur weil ein Piesepampel einen anderen beleidigt.
Zumeist will sie eher nicht, weil das rausgeschmissen Steuergeld wäre, nur weil ein Piesepampel einen anderen beleidigt.
und wenn der Schuldige ausfindig gemacht wurde muss er das zahlen.
Was auch immer du vorhast, mach es nicht.
Die Polizei macht da sowie so nix sondern die Staatsanwaltschaft
-.- Die Polizei ermittelt und nicht die Staatsanwaltschaft ..
nein es interessiert mich nur
aber Beleidigung und Bedrohung sind vom Strafmaß her gleich. also wenns für eine Bedrohung einen beschluss gibt dann auch für eine beleidigung?