Darf die Polizei Details aus einer Aussage an Dritte weitergeben?
Hey, 2 Kollegen aus er Uni wohnen zusammen. Sie sind umgezogen und direkt wurde bei denen eingebrochen. Natürlich haben beide Anzeige gegen Unbekannt erstattet.
Einer von den Beiden muss heute bei der Polizei als Zeuge aussagen.
Meine Frage:
Darf die Polizei Details aus der Aussage an das andere Opfer weitergeben bzw auf Anfrage des anderen Opfers?
Lieben Gruß
4 Antworten
Warum sollten sie das tun? Da könnten die Polizei beide Zeugen gleichzeitig verhören! Da erschweren sie sich selber die Ermittlungen !
Die Polizei darf keine Zeugen vernehmen - sie dürfen nur Beteiligte zur Sache vernehmen, Zeugen dürfen nur vom Gericht vernommen werden... das mal zu unserem Rechtsprinzip.
Dürfen - ja... müssen - nein, wenn es bisherige Erkenntnisse gefährdet.
NEIN!! die polizei darf die aussagen nur an das gericht weiter geben. na das wär ja prima wenn die auskunft geben würden da könnte sich jeder seine aussage basteln so das es passt. mit den getrennten aussagen prüfen die auch ob die geschichte stimmt. wenn zu viele unterschiede sind merken die das da was faul ist.
Leider ist das so nicht ganz richtig.
Prinzipiell "darf" die Polizei derartiges weitergeben.
Ergeben sich z.B. zwischen den Aussagen der beiden personen Widersprüche, dann müssen diese ausgeräumt werden. In dem Fall werden die unterschiedlichen Aussagen den Zeugen unter Verweis auf die Wahrheitspflicht vorgehalten (also mitgeteilt), so dass sich beide (einzen natürlich und getrennt voneinander) zu den widersprüchlichen Fakten äußern können.
Außerdem ist noch zu beachten, dass - wenn die Sache vor Gericht geht - Gerichtsverhandlungen grundsätzlich öffentlich sind. Es verbietet es also keiner dem "Kontrollfreak", NACHDEM er seine Aussage gemacht hat, sich in den Zuschauerbereich im Gerichtssaal zu setzen und zuzuhören, was der andere Zeuge vor dem Richter aussagt.
Selterner wird es sicher eine Rolle spielen, dass auch Zeugen einen Rechtsanwalt hinzuziehen können. Und dieser ist z.B. dazu berechtigt, sich die Untersuchungsakte (mit allen Aussagen) zuschicken zu lassen. Und er kann natürlich seinem Mandanten auch erzählen, was in der Akte steht.
Ich wusste genau, dass ihr damit ankommt, ob die Opfer was zu verbergen haben :D :D
Nein, haben sie nicht. Es geht darum, dass der andere ein totaler Kontrollfreak ist und alles überwachen will. Genauso wie die heutige Aussage des anderen.