Darf die Lebensmittelüberwachung Spintkontrollen der Mitarbeiter eines zu kontollierenden Betriebes durchführen?
Es existiert kein Betriebsrat....
4 Antworten
Hier sollte alles geregelt sein:
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_03062008_3158100140002.htm
Daß eine Spindkontrolle durchgeführt werden darf - wenn dann sowieso nur im Beisein des MA - kann ich mir nicht vorstellen. Die Begründung für die Kontrolle würde mich sehr interessieren.
Das Spind ist in Besitz eines Mitarbeiters zur Ablage seiner persönlichen Sachen. Um dort hinein zu schauen, bedarf es eines Durchsuchungsbeschlusses eines Gerichtes. Und den bekommt man nur, wenn dieser zur Aufklärung einer Straftat dient. Und dann stellt sich die Frage, inwieweit die Lebensmittelüberwachung überhaupt Eingriffsbefugnisse gegenüber Dritten hat. Selbst bei Gefahr im Verzuge darf sie dort nicht reinschauen.
Der Begriff "Spindkontrollen" zeigt mir aber auch, dass es kein gezieltes Suchen sein soll, sondern globales Nachschauen, ob alles in Ordnung ist. Und das darf keine Behörde.
Nein, darf sie nicht. Die können in jeden Winkel des Betriebes schauen, aber die verschlossenen Spinde der Mitarbeiter sind tabu!
Ja, das darf die Lebensmittelüberwachungsbehörde.
Sinnlos ist Dein Kommentar, nicht meine Antwort.
Selbstverständlich darf die Überwachungsbehörde Spinde kontrollieren wenn sie eine Veranlassung dazu sieht.
Welche Veranlassung? Was für Gründe sind das?
Selbstverständlich? Ich würde es nach meinem Rechtsempfinden eher als selbstverständlich ansehen, dass eine Überwachungsbehörde nicht in den Privatsachen von Mitarbeitern wühlen darf - und das würde hier ja wohl passieren. Deshalb meine Frage nach einer Rechtsquelle.
Tut mir leid aber das ist eine sinnlose Antwort ohne Verweis auf die Rechtsquelle.