Zahnzusatzversicherung Telefonabzocke?

4 Antworten

Auch wenn du volljährig bist, kannst du kein SEPA-Mandat für deine Eltern abgeben.

Das hätten deine Eltern problemlos widerrufen können. Dafür ist man ja auch verpflichtet, zeitnah seine Kontoauszüge zu prüfen.

Aber auch vor 3-4 Jahren war solche Kaltakquise verboten.

throwaway123363 
Beitragsersteller
 27.10.2020, 12:58

Vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Eltern kontrollieren ihre Kontoauszüge jeden Monat und ich unterstütze sie öfter bei bürokratischen Dingen, weshalb mir Ungereimtheiten bei Kontoausgängen direkt aufgefallen wären. Bisher gab es aber keine unzulässigen Lastschrifteinzüge.

DerHans  27.10.2020, 13:02
@throwaway123363

Nach mehreren Jahre wäre das auch äußerst ungewöhnlich.

Davon abgesehen ist einmal monatlich natürlich NICHT zeitnah

nersd  27.10.2020, 14:25
@DerHans

Aus welchen Regelungen heraus interpretierst du, dass man seine Kontoauszüge ständig (also mehrmals monatlich) prüfen muss, um nicht rechtskräftig geschlossene Verträge anzufechten?
Es gab Zeiten, da bekam man den Kontoauszug nur einmal monatlich und die Rechtslage hat sich seitdem nicht signifikant geändert. Zumal.....ein nicht rechtskräftig geschlossener Vertrag kann noch wesentlich länger angefochten werden. Ein übersehener rechtsiwdriger Beitragseinzug stellt weder einen Antrag, noch eine Vertragsannahme, noch eine Einwilligung zum Einzug dar! ;)

DerHans  27.10.2020, 14:26
@nersd

Das steht in jedem Kontoeröffnungsantrag.

nersd  28.10.2020, 14:25
@DerHans

Generelles Vertragsrecht ist aber nicht in Kontoeröffnungsanträgen geregelt ;)
Zeige mir einen einzigen Fall, bei dem ein rechtswidriger Vertrag dadurch zustande kam, dass nicht mehrmals pro Monat die Kontoauszüge gesichtet wurden!

Ich denke, deine Befürchtungen sind unbegründet:

Vertragsabschluss, Antragsbindung des Versicherungsnehmers, Beginn des Versicherungsschutzes

Haben Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz gestellt und nehmen wir Ihren Antrag an, kommt der Vertrag mit Zugang des Versicherungsscheins zustande. Haben wir Ihnen ein Angebot auf Abschluss eines Versicherungsvertrages unterbreitet, kommt der Vertrag zustande, wenn Sie die Annahme unseres Angebotes schriftlich erklären. Sie können Ihre Vertragserklärung bis zum Ablauf einer Frist von zwei Wochen nach Abschluss des Vertrages widerrufen. Einzelheiten des Widerrufsrechts finden Sie unter dem nachfolgenden Punkt sowie im Versicherungsschein. An einen gestellten Antrag sind Sie nicht gebunden; Sie können den Widerruf auch schon vor unserer Entscheidung über die Annahme des Antrags erklären.

https://ws.zahnzusatzversicherung-direkt.de/rest/v2/document/6d-87-6d87bea946559ecde4ad103f2f269ec6/1/Inter%20Zahn%20AVB%20Z90_Z80_Z70_ZPro.pdf

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche
throwaway123363 
Beitragsersteller
 27.10.2020, 12:55

Vielen Dank für Ihre Antwort, das beruhigt mich.

Das war bestimmt ein Fehler, denn son Ding bezahlt ja meist tausende von EUR, wenn es schlimm kommt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Alles OK, sonst wäre schon längst etwas geschehen.

throwaway123363 
Beitragsersteller
 27.10.2020, 13:52

Ich hoffe, ich bereite Ihnen mit diesem Nachtrag keine Umstände, aber eine Nachfrage hätte ich noch: Ich glaube, ich hätte es damals beruhigender gefunden, wenn uns irgendwelche Vertragsunterlagen zugesandt worden wären, denn die hätte ich dann widerrufen können, um die Sache schwarz auf weiß zum Abschluss zu bringen. Im geschilderten Fall gab es jedoch keinerlei Reaktion, und ich frage mich, ob das daran liegt, dass kein Vertrag zustande gekommen ist, ODER ob es möglich ist, dass so eine Versicherung einfach unbemerkt im Hintergrund läuft, und man dann eines Tages eine kumulierte Rechnung über mehrere Jahre bekommt?

throwaway123363 
Beitragsersteller
 27.10.2020, 12:59

Haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort. Das beruhigt mich ungemein und ich habe definitiv aus meinem dummen Fehler gelernt.