Krankenhaustagegeld für eine Stadionäre Entwöhnungsbehandlung?
Die Krankenhaustagegeldversicherung bei der DKV habe ich nun schon seit über 30 Jahren.Jetzt hatte ich kürzlich meinen Aufenthalt in einer Reha Klinik für Suchtkranke eingereicht,doch es wurde abgelehnt.Ich kann mir das aber nicht vorstellen warum,finde auch nichts darüber im Internet.Darf die Versicherung das ablehnen?
2 Antworten
Gab es keine Begründung für die Ablehnung? In den Versicherungsbedingungen steht drin, wann die Leistung verweigert werden kann...wenn Entziehungsmaßnahmen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, dann kann natürlich die Leistung abgelehnt werden.
Naja, dann erklärt sich das doch von allein, oder nicht?
ja aber ich kann das nirgendwo finden,ich würde es gern schwarz auf weiss sehen.hab mich ja vorher schon infomiert und nach gelesen im internet.ansonsten hätte ich es ja gar nicht zur versicherung geschickt
Liegen dir denn die Versicherungsbedingungen oder zumindest der Tarifname nicht vor? Das kannst du mit Sicherheit auch bei der DKV anfragen und zugeschickt bekommen.
nein nach über 30 jahren haben meine eltern es nicht mehr.aber gute idee ich werd es anfordern
http://www.dkv.com/productdb_img/pdf/B110.pdf?004
siehe §5d
(Erläuterung: siehe meine Antwort)
Aus meiner beruflichen Erfahrung weiß ich, dass der stationäre Entzug versichert ist. Die Entwöhnung dagegen nicht.
In der privaten Voll- und Zusatzversicherung ist ja grundsätzlich die medizinisch notwendige Heilbehandlung versichert. Diese wird hier mit dem Entzug gleichgesetzt, der zeitlich begrenzt in einem Krankenhaus von Ärzten durchgeführt wird.
Die Entwöhnung hat eher den Charakter einer Kur oder Reha, die sich an die Heilbehandlung anschließt. Und diese ist (abgesehen von speziellen Kur-Tarifen) nie in der Vollversicherung oder dem Tagegeld enthalten.
Diese Abgrenzung wirkt eventuell sehr kundenunfreundlich und willkürlich, aber mit diesen Themen beschäftigen sich die Mitarbeiter der Leistungsabteilungen jeden Tag. Der Versicherer muss jeden Leistungsantrag so prüfen und ggfs. eben auch ablehnen, um den Tarif und die Gemeinschaft der Versicherten zu schützen. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange jemand versichert ist/war.
Ja Entwöhnungsbehandlungen wären in meinem Tarif nicht versichert