Darf die Hausverwatung einfach meinen Keller räumen?!?!

6 Antworten

da kommt ja eine Diskussion auf:

Das Problem ist nicht, wer dafür haftet, sondern was du beweisen kannst.

In Anlehnung zu Immofachwirt seh ich das anders. Es spielt vorrangig keine Rolle ob Mieter das beweisen kann. Es geht um Sachbeschädigung - und da muss Hausverwaltung beweisen, das eine Aufforderung zur Leerräumung Zustellungssicher zugestellt wurde.

Natürlich wäre es nicht richtig wenn Mieter einfach ohne Erlaubnis einen Keller in Beschlag nimmt, aber ohne Fristsetzung und Eindeutigen Besweis über die Zustellung einer Räumungsaufforderung einfach zu entrümpeln - damit kommt HV gerichtlich nicht durch.

Damit haben wir Hausverwalter doch viel zu oft zu tun, das jemand Flächen in Beschlag nimmt ohne Erlaubnis und wir Probleme haben diese Flächen wieder sauber zu bekommen.

Und das derjenige auch noch einen Schlüssel für das Schloss hat und den auch noch benutzt ist schon Hausfriedensbruch.

Oder sind wir im Wilden Westen???

ich denke sie durften das, allerdings müsste dein vermieter dir dafür haften

also irgendwer muss haften, das können die nicht einfach entsorgen

Tabaluga1961  26.06.2012, 12:39

ich denke sie durften das

also wie kannst du so was sagen. Da kommt mir direkt der Gedanke - ist dein Nick Programm????

Natürlich durften die das nicht!!!

Da stimmt etwas nicht. So etwas macht man nur mit Leuten man raushaben will. Rechtlich ist die Beschlagnahmung und Entsorgung deines Kellerinventars Nicht Zulässig. Rechtlich grenzt das an Diebstahl und Sachbeschädigung. Da musst du zum Mieterbund.

So etwas kann man sich als Mieter nicht gefallen lassen. Auch auf die Gefahr hin das du die Wohnung verlierst. Du kannst normalerweise Schadensersatz fordern. Auch Strafanzeige stellen.Da musst du auf jeden Fall mit Mieterbund reden

Wer hat deinen Keller beräumt? Dieser ist dir gegenüber voll schadenersatzpflichtig. Hinzu kommt, dass, insofern dein Keller verschlossen war und dieser aufgebrochen wurde, hier ein strafbarer Einbruch- (evtl.-diebstahl) vorliegt den du umgehend der Polizei und danach deiner Haushaltversicherung anzeigen solltest. Liste alle Sachen auf die fehlen mit Preisangabe und fordere von der Hausverwaltung Schadenersatz. Informiere von der Sache auch den Eigentümer, sprich Vermieter.

ApolloJustice 
Beitragsersteller
 26.06.2012, 01:50

Danke für die Antwort.

Aber komischerweise wurde mein Schloß am Keller gar nicht aufgebrochen oder ähnliches! Es war abgeschlossen und mein Keller war leer.

albatros  26.06.2012, 01:54
@ApolloJustice

Da gab es wohl einen Zweit- oder Nachschlüssel oder der Keller wurde anderweitig geöffnet. Das ändert nichts an deinem Anspruch und den Maßnahmen. Willst du von der Hausv. Schadenersatz, müsstest du beweisen, dass diese verantwortlich ist. Wenn da nix zu machen ist, käme deine Haushaltversicherung dafür auf.

Nein, das darf die Hausverwaltung nur machen, wenn sie dir vorher die Gelegenheit dazu gegeben hat dies selber zu tun und eine Angemessene Frist verstreichen lassen hast. Angemessen wären 3-4 Wochen. So wie es aus sieht, wirst du wohl die Hausverwaltung verklagen müssen.