darf die genossenschaft einfach die häuser verkaufen?
ich bezog 1988 eine wohnung die einer genossenschaft angehörte, nun wurden die häuser vor einigen jahren verkauft. wir bekamen unsere anteile zurück - soweit so gut. gestern meinte ein freund von mir, das es total unrechtens wäre, stimmt das?
3 Antworten
Nein, es gilt, was die Genossenschaft beschließt, wenn die Genossenschaft beschließt zu verkaufen, dann ist das rechtens.
Wenn ihr von eurem Mitspracherecht nicht gebraucht macht und zur Hauptversammlung geht, wo sowas beschlossen wird, dann ist das euer Problem.
Was nicht rechtens ist, ist, wenn du nur deine Einzahlung zurückbekommen hast. Der Verkaufspreis muß gegengerechnet werden, und du müsstest auch Geld entsprechend deiner Genossenschaftsanteile vom Verkauf erhalten.
Also hast du mehr zurück erhalten, wie du eingezahlt hast oder nicht?
nein hab ich nicht, ich habe zuvor jährlich dividende erhalten
Es wurden schon ganz oft, ganz viele Genossenschaftswohnungen verkauft ... das war immer legal
siehev z.B. auch da:
https://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/detailansicht/verkauf-von-genossenschaftswohnungen/
Verkauf von Genossenschaftswohnungen
Folgender von der Vertreterversammlung einer Wohnungsbaugesellschaft mit einfacher Mehrheit gefasste Beschluss ist weder anfechtbar noch nichtig: "Der Vorstand ist berechtigt, die Wohnungen A.-Str. ...und G.-Str. ... an einen Zwischenerwerber zu verkaufen.
dann habt ihr eben zukünftig einen anderen (privaten) Vermieter ...
Das Hat die Genossenschaft dann wohl auf einer Mitgliederversammlung beschlossen. Wenn du da nicht hin gehst, ist das deine eigene Verantwortung.