Mit An und Verkauf von Zwangsversteigerungen Geld verdienen?

5 Antworten

Der Zug ist abgefahren! Es werden z.Z. irrwitzige Gebote von ebensolchen Bietern abgegeben. Zur Einschätzung von Marktchancen beim Wiederverkauf braucht ma ein hohes maß an Erfahrung! Ohne diese Erfahrung ist das "Spiel" in der Größenordnung von häufig mehreren 100.000 Euro ein großes Wagnis, bei dem man sehr viel Geld in kürzester Zeit und dies schon bei einem einzigen geplatzen Deal verlieren kann.

Es kommt auf Deine Sachkenntnis an. Die Häuser sollten immer selbst besichtigt werden, denn die vom Gericht in Auftrag gegebenen Gutachten sind oft recht schwach und ungenau. Dann muss man sich einen Eindruck über die Leute verschaffen, die im Haus wohnen. Hast Du Pech und die ziehen trotz Versteigerung nicht aus, kannst Du lange Streß haben (wir hatten das bei einem Haus über 2 Jahre). Wenn die Mitarbeiter schon gut eingearbeitet sind und möglicherweise auch kurzfristig Versteigerungen vorbereitet sind und das entsprechende Kapital vorhanden ist - spricht nichts dagegen. PONDUS - Cornelia Melcher

lesterb42  15.09.2014, 18:40

Hallo Frau Melcher,

ich warte immer noch auf eine Antwort auf die Frage nach dem "Düsseldorfer Model" im Zusammenhang mit der Räumung von zwangsversteigerten, eigengenutzten Häusern. Vieleicht ist Ihnen zwischenzeitlich eine Antwort möglich.

Danke

Möglich ist das, aber sehr schwierig und bedarf eines großen Erfahrungsschatzes, den du vermutlich nicht hast. Außerdem war dieses Geschäft vor einigen Jahren bzw. Jahrzehnten noch deutlich profitabler, da heute oft Meistgebote über dem festgesetzten Verkehrswert erzielt werden und die Gewinnspanne bei niedrigem bis mittlerem Risiko damit auf ein Minimum sinkt.

kann man geld mit verdienen, aber nicht mit dem reinen an und verkauf

du musst die schon etwas fit machen

Man kann damit sogar sehr gut verdienen, wenn das notwendige Kapital vorhanden ist. Aber auch an die Steuer aus Spekulationsgeschäften denken.

hilflos99  14.09.2014, 19:35

wenn man eine Firma hat zahlt man keine Spekulationssteuer, sonder je nach Rechtsform was anderes

lesterb42  15.09.2014, 17:20
@hilflos99

Spekulationssteuer ist sowieso sehr umgangsprachlich. Gemeint sind private Veräußerungsgeschäfte, die nach § 23 EStG wie andere Einkünfte der Einkommensteuer unterliegen.

Dies ist aber nicht das einzige Problem. Ich frage mich, ob der Betrieb ausreichend ertragsfähig ist um 3 Mitarbeiter und den Inhaber zu versorgen. Der Erwerb aus der Zwangsversteigerung ist dabei nicht unwesendlich. Aufwändiger ist jedoch die Vermarktung. Ggf muss auch in die Objekte investiert werden, um eine Marktfähigkeit herzustellen. Gerade wenn so ein Betrieb übernommen wird, sollte man doch zunächst schauen, womit bislang Gewinne erzielt wurden, welche Projekte gerade laufen und womit sich die Mitarbeiter befassen.