Darf die Firma eine Zeit und Anwesenheitspflicht für eine Abschlussversammlung festlegen?
Guten Morgen,
zu meiner Frage. Wir haben demnächst eine Jahresabschlussversammlung zu der unserer Chef eingeladen hat! Nun um etwas genauer zu sein bzgl. der Zeit, diese liegt außerhalb der Kernzeit und er besteht eine Anwesenheitspflicht. Also ich denke mal eine Anwesenheitspflicht darf er verlangen oder? Aber wie sieht es mit dem zeitpunkt aus? Darf er Sie einfach so setzten (ohne Beachtung der Kernzeit?) Muss der BR so einer Versammlung außerhlab der Kernzeit zustimmen?
Danke für ein paar Antworten!
5 Antworten
Anwesenheitspflicht kann vom AG gefordert werden, die Zeit ist als Arbeitszeit zu werten und entsprechend zu entlohnen.
Wenn es einen Betriebsrat gibt, hat dieser selbstverständlich nach § 87 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht.
Arbeiten bei Euch alle MA im Gleitzeitmodell dass Du wegen der "Nichtbeachtung" der Kernzeit fragst oder gibt es auch AN die feste Zeiten haben?
Grundsätzlich frage ich mich, warum der BR die Zustimmung zu einer einmaligen Veranstaltung außerhalb der Kernzeit verweigern soll. Solange der AG sich an das Arbeitszeitgesetz hält, würde ich hier deswegen "kein Fass aufmachen". Mag sein, dass das nicht von jedem so gesehen wird aber das BetrVG geht von einer "vertrauensvollen Zusammenarbeit" zwischen AG und BR aus. Will man diese wegen einer einzigen Veranstaltung in Frage stellen?
seh ich genauso!
Er könnte das ganze auch an einem Samstagabend vertagen. Wenn Anwesenheitspflicht besteht, hast Du da zu sein. Es geht um Deine Firma und Deine Zukunft. Es sei denn Du willst in nächster Zeit arbeitslos werden. Außerdem was sagt denn der Arbeitsvertrag, denn da ist meistens solche Versammlungen verankert. Außerdem ist es nur einmal im Jahr und das sollte es doch wert sein, einmal im Jahr daran teilzunehmen.
... gilt das auch gegenüber Lehrkräften?
Er könnte das ganze auch an einem Samstagabend vertagen. Wenn Anwesenheitspflicht besteht, hast Du da zu sein.
Ganz sicher nicht, wenn es außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit ist!
Es geht um Deine Firma und Deine Zukunft. Es sei denn Du willst in nächster Zeit arbeitslos werden.
Das ist - abgewandelt - das "Totschlagargument", mit dem jede willkürliche Entscheidung des Arbeitgebers und jede Nachfrage eines Arbeitnehmers nach seinem Recht "abgebügelt" wird.
Fehlt nur noch der unsägliche Satz: "Er ist der Chef, der darf das - amen!"
Grundsätzlich gilt: Wenn die Zeit zu deiner normalen Arbeitszeit gehört kann der AG verlangen, dass du da bist - SOFERN er dir bald genug Bescheid gegeben hat, dass du da zu sein hast.
Wie genau das mit der Kernzeit bei euch gehandhabt wird kann ich nicht sagen - ich bin aus Ö und mein Chef ist extrem verständnisvoll - der würde mich niemals zwingen wollen sondern vorher fragen. Er hätte auch wenig Problem damit, wenn ich außerhalb der Kernzeit bei so etwas nicht mitmachen kann wegen Familie. Ich denke aber trotzdem wenn es hart auf hart kommt könnte er nur in der Kernzeit darauf bestehen, dass ich da bin. Gerade und vor Allem dann, wenn ich üblicherweise um die Uhrzeit wo diese Veranstaltung ist nicht im Haus bin.
Was steht zur Kern- und Arbeitszeit in deinem Vertrag?
Rein rechtlich würde ich sagen (vermuten), dass der AG dich nicht einfach außerhalb der Kernzeit verpflichten kann. Deswegen macht unser Chef so etwas immer innerhalb der Kernzeit und bei der Weihnachtsfeier muss ich halt fernbleiben - die ist abends/nachts.
Hallo.
Ich würde sagen, wenn Anwesenheitspflicht besteht, eine Anwesenheits- und Zeitkontrolle durchgeführt wird, dann handelt es sich um Arbeitszeit/Dienstzeit die auch bezahlt werden muss.
Ich kann mich irren und hoffe, das sich weitere hier melden werden.
Der Arbeitgeber kann keine "Anwesenheitspflicht" für eine Veranstaltung außerhalb der regulären Arbeitszeit anordnen - auch wenn die Teilnahme als Arbeitszeit bezahlt wird.
... Natürlich, und der Rat wird, wenn er denn kein Hohlkopf beinhaltet, zustimmen.
Jeder Beamte/Lehrer kennt solche Freizeitgestaltungen, wetten?
Die Eltern sind doch so lieb und wollen nur das Beste für den Lehrer, oder übersehe ich etwas?
dehä? Ich muss erstmal einen Kaffee trinken und danach überleg ich mir was das jetzt heißt - scheinbar bin ich um die Uhrzeit noch zu blöd für solche Antworten
Nein - außerhalb der Arbeitszeit kann der AG keine Anwesenheitspflicht ausüben - AUSSER natürlich er zahlt dafür UND der Mitarbeiter ist damit einverstanden.
Wäre ja noch schöner wenn man zu einer Weihnachtsfeier abends kommen MUSS wenn man selbst Kinder hat so als Beispiel.