Darf die Firma den Auftrag einfach verweigern?
Ich habe heute eine Sanitärfirma beauftragen wollen, dass meine Heizung meiner Eigentumswohnung überprüft wird. Die FIrma hat sich geweigert von mir einen Auftrag anzunehmen, auch wenn ich die Eigentümerin bin. Entweder die Hausverwaltung gibt den Auftrag oder sie kommen nicht. Ich wollte auch für meinen Vater einen Auftrag aufgeben. Sie haben gefragt, wie er heißt. Ich nannte den gleichen Familiennamen. Sie sagten mir, dass sie auch von meinem Vater keinen Auftrag annehmen. Warum genau wollte man mir nicht sagen. Ich musste jetzt eine sanitäre Firma aus einem 13 km entfernten Ort herbestellen. Darf eine Firma einfach so einen Auftrag abschütteln? Übrigens hat sich die Hausverwaltung auch geweigert den Auftrag zu erteilen, da sie damit nichts zu tun hat, wenn in meiner Wohnung die Heizung nicht geht. Ich schätze, dass meine Schwester (gleicher Familienname) bei dieser Firma Schulden hat. Meine Schwester hat bei mehreren Firmen Schulden, die sie nicht bezahlt. Ich habe aber kaum Kontakt zu ihr bzw. kann ich mit ihr über sowas nicht reden, weil sie mich gleich aggressiv anschreit.
10 Antworten
Selbstverständlich.
Ein Auftrag ist genau der Schluß eines Vertrages.
Ein Vertrag ist eine Willenserklärung beider Seiten, etwas durchzuführen, zu erwerben, zu verkaufen, etc.
Und beide Vertragsparteien müssen den Willen haben und einverstanden sein, einen Vertrag zu schließen. Nicht nur eine Seite, beide Seiten.
Ist eine Seite nicht einverstanden, ist auch nix Vertrag.
Man kann Dir nicht vorschreiben, mit wem Du einen vertrag einzugehen hast, so kann man das auch niemand anderem vorschreiben.
Der Unternehmer darf jederzeit einen Vertragsschluß verweigern. Auch der Netto kann ablehnen, Dir etwas zu verkaufen - und nein, der muss das nichtmal begründen. Der muss das einfach nur nicht wollen und schwupp bekommst Du nichts.
Stimmt
Die Hausverwaltung muss den Auftrag erteilen wenn es eine Zentralheizung ist. Bei Einzelheizungen z.b Gasetagenheizug in der Wohnung ist der eigentümer zuständig , Wenn die anlage nicht zum Gemeinschaftseigentum gehört. Und ja ein Auftragnehmer kann einen Auftrag ablehnen. Die Gründe muss er nicht nennen aber sie hätten nachfragen können und ggf. Vorkasse anbieten können.
hattet ihr schon mal bezahl Probleme ???, hatet lhr Ärger mit dem Schornsteinfeger weils da Unstimmigkeiten gegeben hat oder nachfragen warum weshalb ???
Dennkst du mit der Gründung einer Firma verpflichtet man sich einen Dienst zu leisten? Wohl kaum oder muss ein Berliner Startupunternehmen welches Fenster puzt und drei Mitarbeiter hat ganz Berlin die Fenster putzen ? Dann könnte man ja kein Unternehmen starten mit weniger Mitarbeiter als Mannesmann 1998 hatte. Wie das mit der Hausverwaltung ist weis ich nicht.
Eine Firma kann sich aussuchen wen sie bedient wie du dir aussuchen kannst wo du einkaufne gehst. Da gibt es keine Richtlinien.